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Die EU im Jahr 2019 [Updated: 10/03/2020 13:23]

Erfahren Sie alles Wissenswerte über die Tätigkeit der EU im Jahr 2019.

Der Gesamtbericht fasst zusammen, was die EU zur Verwirklichung der zehn Prioritäten der Juncker-Kommission unternommen hat.

Er blickt zurück auf die Europawahlen und informiert Sie über Wechsel in den Spitzenpositionen der EU-Institutionen. Erfahren Sie auch, was die neue Europäische Kommission seit ihrem Amtsantritt im Dezember 2019 bereits in die Wege geleitet hat.

„Die EU im Jahr 2019“ – verschaffen Sie sich einen Überblick!

Die EU im Jahr 2019 ist als Langfassung („Gesamtbericht“) und als Kurzfassung („Das Wichtigste im Überblick“) in folgenden Formaten verfügbar:

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Die EU im Jahr 2019 – Gesamtbericht HTML PDF General Report EPUB General Report Paper General Report
Die EU im Jahr 2019 – Das Wichtigste im Überblick PDF Highlights EPUB Highlights Paper Highlights

Vorwort

Ursula von der Leyen an einem Rednerpult

Ursula von der Leyen, President of the European Commission.

 

Ich freue mich, Ihnen diesen Bericht über die Tätigkeit der Europäischen Union im Jahr 2019 vorstellen zu dürfen. Da ich erst seit dem 1. Dezember 2019 als Präsidentin der Europäischen Kommission amtiere, möchte ich zunächst meinem Vorgänger Jean-Claude Juncker meine Anerkennung aussprechen, in dessen Amtszeit die meisten der in diesem Bericht dargestellten Erfolge erzielt wurden.

Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai des vergangenen Jahres haben die Bürgerinnen und Bürger Europas klar zum Ausdruck gebracht, was sie von der Union erwarten: Sie soll eine führende Rolle übernehmen und konkrete Maßnahmen ergreifen. Aus diesem Grund habe ich schon vor Jahresende als erste Initiative der neuen Kommission den europäischen Grünen Deal auf den Weg gebracht. Er ist Ausdruck unseres Willens, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, und wird sich positiv auf die Menschen, den Planeten und die Wirtschaft auswirken.

Ich hoffe, dass Sie – wie ich – viel Inspirierendes in diesem Bericht finden werden. Die breite Palette der darin beschriebenen Maßnahmen und Initiativen beweist erneut, wie viel wir zusammen erreichen können.

Es lebe Europa!

Ursula von der Leyen

Die EU im Jahr 2019: ein Jahr des Wandels

Christine Lagarde, David Sassoli, Ursula von der Leyen und Charles Michel stehen am Fuß einer Treppe

The new EU leaders. Christine Lagarde, President of the European Central Bank, David Sassoli, President of the European Parliament, Ursula von der Leyen, President of the European Commission, and Charles Michel, President of the European Council, attend the ceremony to mark the start of the new European Commission and the 10th anniversary of the Treaty of Lisbon at the House of European History, Brussels, Belgium, 1 December 2019.

2019 endete die fünfjährige Amtszeit der Juncker-Kommission, die geprägt war von einer spürbaren Erholung der europäischen Wirtschaft, von Schritten zur Erfüllung der von der EU im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens eingegangenen Verpflichtungen, von der Fokussierung auf mehr Demokratie und Transparenz und von der Herausforderung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai war die Wahlbeteiligung die höchste seit 25 Jahren; über 200 Millionen Menschen gaben beim weltweit größten transnationalen Urnengang ihre Stimme ab.

David Sassoli wurde am 3. Juli 2019 zum Präsidenten des Europäischen Parlaments gewählt, Charles Michel übernahm am 1. Dezember von Donald Tusk das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates, und Ursula von der Leyen wurde am selben Tag Präsidentin der Europäischen Kommission.

Ursula von der Leyen und Jean-Claude Juncker enthüllen gut gelaunt Junckers Porträt

Ursula von der Leyen, President of the European Commission, and Jean-Claude Juncker, former President of the European Commission, unveil his portrait in the Presidents Gallery of the European Commission Berlaymont headquarters, Brussels, Belgium, 3 December 2019.

Wahlen zum Europäischen Parlament

Vom 23. bis zum 26. Mai 2019 wurden in den 28 Mitgliedstaaten der EU die Vertreter der europäischen Bevölkerung im Europäischen Parlament gewählt. Insgesamt wurden 751 Abgeordnete des Europäischen Parlaments gewählt; durch veränderte Wählerpräferenzen änderte sich auch die Sitzverteilung.

Zum ersten Mal seit Jahrzehnten beteiligte sich eine Mehrheit aller Stimmberechtigten in der EU an der Wahl. Erstmals seit 1979 (dem Jahr der ersten Direktwahl zum Europäischen Parlament) nahm die Wahlbeteiligung insgesamt zu und stieg von 42,6 % im Jahr 2014 auf 50,7 %. Auch jüngere Wählerinnen und Wähler konnten stärker mobilisiert werden; so stieg die Wahlbeteiligung in der Altersgruppe der 16- bzw. 18- bis 24-Jährigen um 14 % und in der Altersgruppe der 25- bis 39-Jährigen um 12 %.

Nach der Wahl zeigte eine Eurobarometer-Umfrage, dass die Wählerinnen und Wähler in erster Linie durch ihre Sorge um die Wirtschaft und den Klimawandel zur Teilnahme an der Wahl motiviert wurden.

Vor der Wahl arbeiteten das Europäische Parlament und die Europäische Kommission sowohl auf EU-Ebene als auch vor Ort in den Mitgliedstaaten eng zusammen, um die Bürgerinnen und Bürger zu mobilisieren und ihnen fundierte Entscheidungen über die Zukunft Europas zu ermöglichen. Auf der Grundlage dieser Erfahrung unterzeichneten beide Organe am 5. Dezember eine Vereinbarung zur gemeinsamen Kommunikation im Dienste der Menschen und der Demokratie, um so ihre Zusammenarbeit auch außerhalb der Wahlkampfzeiten zu vertiefen.

Ein Video zur Kampagne für die Wahlen zum Europäischen Parlament

‘This time I’m voting’, a campaign launched by the European Parliament in collaboration with other EU institutions, encourages the public to take the future of the European project into their own hands.© European Parliament, 2019

Grafische Darstellung der Wahlbeteiligung bei den Europawahlen seit 2004.

Die Wahlbeteiligung bei den letzten vier Wahlen zum Europäischen Parlament lag 2004 bei 45,5 %, 2009 bei 43 %, 2014 bei 42,6 % und 2019 bei 50,7 %. Quelle: Europäisches Parlament in Zusammenarbeit mit Kantar

Wahlen zum Europäischen Parlament 2019-2024

Die größte Fraktion im Parlament stellt weiterhin die Europäische Volkspartei mit 182 von 751 Sitzen, dicht gefolgt von der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten mit 154 Sitzen. Obwohl sie immer noch die größten Fraktionen stellen, verloren beide Fraktionen Wähler an die rechten und linken Parteien des politischen Spektrums. Die Fraktionen Renew Europe, Grüne/Freie Europäische Allianz und Identität und Demokratie konnten im Vergleich zu den vorangegangenen Parlamentswahlen viele Stimmen hinzugewinnen. Der Anteil der weiblichen Abgeordneten ist auf 40,4 % gestiegen und hat damit den bislang höchsten Stand seit den ersten Europawahlen 1979 erreicht.

Am 1. Juli trat das scheidende Europäische Parlament zur letzten Tagung seiner achten Wahlperiode zusammen, und am Tag darauf konstituierte sich das neue Parlament in Straßburg.

In der ersten Plenartagung des neuen Parlaments wählten die Abgeordneten ihren neuen Präsidenten und die Vizepräsidenten. Am 3. Juli wurde der langjährige italienische EP-Abgeordnete David Sassoli zum Präsidenten gewählt. Am selben Tag wurden die 14 Vizepräsidenten gewählt, die aus sechs Fraktionen und zehn Mitgliedstaaten stammen.

Grafische Darstellung der Verteilung der Sitze auf die Fraktionen im Europäischen Parlament nach den Wahlen 2019.

Im Jahr 2019 setzte sich das Europäische Parlament aus 751 Mitgliedern zusammen, die in sieben Fraktionen unterteilt waren. Aufteilung der Fraktionen und Mitglieder von links nach rechts, aus politischer Sicht: Vereinte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke mit 41 Sitzen; Progressive Allianz der Sozialdemokraten mit 154 Sitzen; Grüne/Freie Europäische Allianz mit 74 Sitzen; Renew Europe mit 108 Sitzen; Europäische Volkspartei mit 182 Sitzen; Europäische Konservative und Reformisten mit 62 Sitzen; und Identität und Demokratie mit 73 Sitzen. Darüber hinaus wurden 57 Sitze an fraktionslose Mitglieder vergeben. Quelle: Europäisches Parlament Urheberrecht: Europäische Union

Mit ihrer Teilnahme an diesen Europawahlen brachten die Bürgerinnen und Bürger eine entschiedene Unterstützung für die EU zum Ausdruck und zeigten sich mehr denn je davon überzeugt, dass ihre Stimme in der EU Gewicht hat.

David Sassoli, Präsident des Europäischen Parlaments

Europäischer Rat

Der am 1. Dezember 2014 erstmals zum Präsidenten des Europäischen Rates gewählte Donald Tusk beendete seine zweite Amtszeit fünf Jahre später. Am 2. Juli 2019 wählten die Staats- und Regierungschefs der EU Charles Michel zum Nachfolger. Er trat sein Amt am 1. Dezember an.

Ein Porträt von Charles Michel

Charles Michel, President of the European Council.

Europäische Kommission

Im Juni schlugen die Staats- und Regierungschefs der EU Ursula von der Leyen als Kandidatin für das Amt der Kommissionspräsidentin vor. Im darauffolgenden Monat stellte sie ihre politischen Prioritäten für die Arbeit der Kommission in den nächsten fünf Jahren vor.

KOLLEGIUM DER KOMMISSIONSMITGLIEDER 2019-2024
Einzelne Porträts und Aufgabenbereiche des Kollegiums der Kommissionsmitglieder zwischen 2019 und 2024.

Das Kollegium der Kommissionsmitglieder für die Amtszeit 2019 bis 2024 setzt sich wie folgt zusammen: Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission; Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für einen europäischen Grünen Deal; Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin für ein Europa für das digitale Zeitalter; Valdis Dombrovskis‚ Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen; Josep Borrell Fontelles, Hoher Vertreter und Vizepräsident für ein stärkeres Europa in der Welt; Maroš Šefčovič, Vizepräsident für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau; Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz; Dubravka Šuica, Vizepräsidentin für Demokratie und Demografie; Margaritis Schinas, Vizepräsident für die Förderung unserer europäischen Lebensweise; Johannes Hahn, für Haushalt und Verwaltung zuständiges Kommissionsmitglied; Phil Hogan, für Handel zuständiges Kommissionsmitglied; Mariya Gabriel, für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend zuständiges Kommissionsmitglied; Nicolas Schmit, für Beschäftigung und soziale Rechte zuständiges Kommissionsmitglied; Paolo Gentiloni, für Wirtschaft zuständiges Kommissionsmitglied; Janusz Wojciechowski, für Landwirtschaft zuständiges Kommissionsmitglied; Thierry Breton, für den Binnenmarkt zuständiges Kommissionsmitglied; Elisa Ferreira, für Kohäsion und Reformen zuständiges Kommissionsmitglied; Stella Kyriakides, für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständiges Kommissionsmitglied; Didier Reynders, für Justiz zuständiges Kommissionsmitglied; Helena Dalli, für Gleichheitspolitik zuständiges Kommissionsmitglied; Ylva Johansson, für Inneres zuständiges Kommissionsmitglied; Janez Lenarčič‚ für Krisenmanagement zuständiges Kommissionsmitglied; Adina Vălean, für Verkehr zuständiges Kommissionsmitglied; Olivér Várhelyi‚ für Nachbarschaft und Erweiterung zuständiges Kommissionsmitglied; Jutta Urpilainen, für internationale Partnerschaften zuständiges Kommissionsmitglied; Kadri Simson, für Energie zuständiges Kommissionsmitglied; Virginijus Sinkevičius, für Umwelt, Meere und Fischerei zuständiges Kommissionsmitglied. Quelle: Europäische Kommission Urheberrecht: Europäische Union

Einzelne Porträts und Aufgabenbereiche des Kollegiums der Kommissionsmitglieder zwischen 2019 und 2024.

Das Kollegium der Kommissionsmitglieder für die Amtszeit 2019 bis 2024 setzt sich wie folgt zusammen: Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission; Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für einen europäischen Grünen Deal; Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin für ein Europa für das digitale Zeitalter; Valdis Dombrovskis‚ Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen; Josep Borrell Fontelles, Hoher Vertreter und Vizepräsident für ein stärkeres Europa in der Welt; Maroš Šefčovič, Vizepräsident für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau; Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz; Dubravka Šuica, Vizepräsidentin für Demokratie und Demografie; Margaritis Schinas, Vizepräsident für die Förderung unserer europäischen Lebensweise; Johannes Hahn, für Haushalt und Verwaltung zuständiges Kommissionsmitglied; Phil Hogan, für Handel zuständiges Kommissionsmitglied; Mariya Gabriel, für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend zuständiges Kommissionsmitglied; Nicolas Schmit, für Beschäftigung und soziale Rechte zuständiges Kommissionsmitglied; Paolo Gentiloni, für Wirtschaft zuständiges Kommissionsmitglied; Janusz Wojciechowski, für Landwirtschaft zuständiges Kommissionsmitglied; Thierry Breton, für den Binnenmarkt zuständiges Kommissionsmitglied; Elisa Ferreira, für Kohäsion und Reformen zuständiges Kommissionsmitglied; Stella Kyriakides, für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständiges Kommissionsmitglied; Didier Reynders, für Justiz zuständiges Kommissionsmitglied; Helena Dalli, für Gleichheitspolitik zuständiges Kommissionsmitglied; Ylva Johansson, für Inneres zuständiges Kommissionsmitglied; Janez Lenarčič‚ für Krisenmanagement zuständiges Kommissionsmitglied; Adina Vălean, für Verkehr zuständiges Kommissionsmitglied; Olivér Várhelyi‚ für Nachbarschaft und Erweiterung zuständiges Kommissionsmitglied; Jutta Urpilainen, für internationale Partnerschaften zuständiges Kommissionsmitglied; Kadri Simson, für Energie zuständiges Kommissionsmitglied; Virginijus Sinkevičius, für Umwelt, Meere und Fischerei zuständiges Kommissionsmitglied. Quelle: Europäische Kommission Urheberrecht: Europäische Union

Am 16. Juli wählte das Europäische Parlament Ursula von der Leyen zur nächsten Präsidentin der Europäischen Kommission; sie wurde als erste Frau in dieses Amt gewählt. In Abstimmung mit den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten stellte sie ein von 26 Mitgliedstaaten ernanntes Kommissionskollegium zusammen, wobei ihr vor allem an einem ausgewogeneren Verhältnis zwischen Frauen und Männern im Team gelegen war, dem nunmehr zwölf Frauen einschließlich Ursula von der Leyen selbst angehören.

Im Anschluss an Anhörungen der einzelnen designierten Kommissionsmitglieder und eine parlamentarische Debatte stimmte das Parlament am 27. November dem Kollegium der Von-der-Leyen-Kommission per Abstimmung im Plenum zu. Die neue Kommission trat ihr Amt am 1. Dezember an.

David Sassoli und Ursula von der Leyen halten gemeinsam ein offizielles Dokument in den Händen

David Sassoli, President of the European Parliament, and Ursula von der Leyen, President-elect of the European Commission, at a plenary session of the European Parliament, Strasbourg, France, 16 July 2019.

Europäische Zentralbank

Der scheidende Präsident der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi, beendete seine achtjährige Amtszeit am 31. Oktober 2019. Die ehemalige Direktorin des Internationalen Währungsfonds, Christine Lagarde, übernahm das Amt am 1. November. Sie ist die erste Frau an der Spitze der Bank.

Ein Porträt von Christine Lagarde

Christine Lagarde, President of the European Central Bank.

Erste Europäische Generalstaatsanwältin

Im September ernannten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union Laura Codruța Kövesi zur ersten Europäischen Generalstaatsanwältin. Als Leiterin der unabhängigen Europäischen Staatsanwaltschaft schützt sie Steuergelder durch Ermittlungen in Fällen von Betrug und anderen Straftaten gegen den EU-Haushalt.

Ein Porträt von Laura Codruța Kövesi

Laura Codruţa Kövesi, the first European Chief Prosecutor.

Wie wird die neue Europäische Kommission arbeiten?

Die neue Europäische Kommission hat sechs Prioritäten für den Zeitraum 2019 bis 2024 festgelegt, die wie folgt lauten:

Präsidentin von der Leyen ernannte acht Vizepräsidenten, darunter den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell Fontelles. Drei dieser Vizepräsidenten werden auch als Exekutiv-Vizepräsidenten fungieren; sie sind neben ihrem eigenen Portefeuille jeweils für eine der drei wichtigsten politischen Leitlinien zuständig, die auf der Agenda der Präsidentin stehen.

Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans koordiniert die Arbeit der Europäischen Kommission auf dem Gebiet des europäischen Grünen Deals; sein Portefeuille umfasst Klimaschutzmaßnahmen. Neben ihrer Arbeit als Kommissarin für Wettbewerb ist Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager zuständig für die Priorität „Ein Europa für das digitale Zeitalter“. Exekutive-Vizepräsident Valdis Dombrovskis ist jetzt Kommissar für Finanzdienstleistungen und für die Umsetzung der Priorität „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“ zuständig.

Präsidentin von der Leyen möchte nicht nur an diesen sechs Prioritäten arbeiten, sondern hat angekündigt, dass sie einem engagierten Kollegium vorstehen wird, das Europa versteht und den Bürgerinnen und Bürgern Europas zuhört. Ein Hauptziel der neuen Kommission besteht darin, den Menschen und den Unternehmen das Leben zu erleichtern. Bei der Ausarbeitung neuer Rechts- und Verwaltungsvorschriften will die Kommission das „One-in-one-out“-Konzept anwenden, bei dem im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Bürokratie dadurch abgebaut wird, dass für jede neue Vorschrift eine andere entfällt.

Der europäische Grüne Deal

Ursula von der Leyen vor einer Wand mit dem Schriftzug der UN-Klimakonferenz COP25

Our goal is to reconcile the economy with our planet, to reconcile the way we produce and the way we consume with our planet and to make it work for our people. Ursula von der Leyen, President of the European Commission, Brussels, Belgium, 11 December 2019.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, Brüssel (Belgien), 11. Dezember 2019

Die erste und wichtigste der sechs Prioritäten, nämlich den europäischen Grünen Deal, hat Präsidentin von der Leyen am 11. Dezember 2019 vorgestellt, also nicht einmal zwei Wochen nach Amtsantritt der Kommission. Diese Leitinitiative, mit der Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent gemacht werden soll, umfasst eine ganze Reihe ausgesprochen ehrgeiziger Maßnahmen, damit die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in Europa von einem nachhaltigen ökologischen Wandel profitieren können.

Der europäische Grüne Deal ist eine umfassende Antwort auf den Klimanotstand, der unseren Planeten unmittelbar bedroht. Er bietet der EU auch die einzigartige Chance, bei der Herbeiführung der globalen ökologischen Wende die Vorreiterrolle zu übernehmen. Diese ökologische Wende bedeutet jedoch nicht, dass das Wachstum auf der Strecke bleiben soll. Der Grüne Deal sichert die Zukunftsfähigkeit der EU-Wirtschaft, schützt sie vor Ressourcenerschöpfung und beschreibt den Weg, den die EU gehen muss, wenn sie ihr Klimaneutralitätsziel erreichen will – und gleichzeitig Arbeitsplätze schaffen, die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen verbessern, die Natur schützen und niemanden zurücklassen will.

Engagement für den Wandel

Die allererste Klimagesetzgebung Europas wird diesen Übergang unumkehrbar machen. Damit wird das ehrgeizige politische Ziel Europas, der erste klimaneutrale Kontinent zu werden, im EU-Recht verankert. Der Grüne Deal wird die Grundlage der gesamten künftigen EU-Politik bilden und dafür sorgen, dass die EU bei Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit in Europa und weltweit zum Vorreiter wird.

Grafische Darstellung des entgegengesetzten Verlaufs der sinkenden Emissionen und des Wirtschaftswachstums in der Europäischen Union.

Im Zeitraum von 1990 bis 2018 gingen die Treibhausgasemissionen um 23 % zurück, während die Wirtschaft um 61 % wuchs.

Grafische Darstellung des Engagements der Europäischen Union für den Klimaschutz.

Die Europäische Union hat sich verpflichtet, die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, das menschliche Leben und die Tier- und Pflanzenwelt durch die Eindämmung der Umweltverschmutzung zu schützen, Unternehmen dabei zu unterstützen, im Bereich saubere Produkte und Technologien weltweit führend zu werden und gleichzeitig in allen Punkten einen gerechten und inklusiven Übergang zu gewährleisten. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, erklärte: Der europäische Grüne Deal ist unsere neue Wachstumsstrategie. Er wird es uns ermöglichen, die Emissionen zu senken und gleichzeitig Arbeitsplätze zu schaffen. Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission, fügte hinzu: Wir schlagen einen grünen und inklusiven Übergang vor, der dazu beiträgt, das Wohlergehen der Menschen zu verbessern und für künftige Generationen einen gesunden Planeten zu sichern. Dieses Engagement gründet zudem auf der Überzeugung der meisten Europäerinnen und Europäer; 93 % der Menschen in Europa betrachten den Klimawandel als ernstes Problem und gaben an, mindestens eine Maßnahme zur Eindämmung des Klimawandels ergriffen zu haben. 79 % sind davon überzeugt, dass Klimaschutzmaßnahmen zu Innovationen führen werden. Quelle: Europäische Kommission

Der Deal wird sich auf alle Bereiche der EU-Wirtschaft auswirken, auch auf diejenigen mit hohen Emissionen wie den Verkehrssektor, die Bauwirtschaft, den Energiesektor und die Landwirtschaft sowie auf Industriebranchen wie Stahl, Zement, Informationstechnologie, Textilien und Chemie.

Aus dem umfassenden Konzept des Deals folgt, dass der Schwerpunkt auf der Prävention und nicht nur auf Sanierungsmaßnahmen liegt. Bereits existierende Strategien, beispielsweise zur Eindämmung der negativen Auswirkungen der Industrie durch Recycling, werden durch Maßnahmen verstärkt, mit denen die Entstehung von Abfällen oder Schäden von vorneherein verringert wird, und zwar schon im Herstellungsverfahren.

Der Grüne Deal wird nicht nur die Emissionen senken, sondern zur neuen Wachstumsstrategie Europas werden – durch Schaffung von Arbeitsplätzen mithilfe einer neuen Industriestrategie der EU, welche die europäischen Unternehmen zu Innovationen und zur Entwicklung neuer Technologien befähigen wird.

Grafische Darstellung des Plans der Europäischen Union für Klimaneutralität

Die Europäische Union wird im Jahr 2050 klimaneutral sein. Die Kommission wird ein europäisches Klimaschutzgesetz vorschlagen, damit diese politische Verpflichtung rechtsverbindlich und zum Auslöser für Investitionen wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Maßnahmen in allen Sektoren unserer Wirtschaft erforderlich. Der Energiesektor, auf den zurzeit mehr als 75 % der Treibhausgasemissionen der Europäischen Union entfallen, wird dekarbonisiert. Gebäude werden renoviert, um den Menschen dabei zu helfen, ihre Energiekosten und ihren Energieverbrauch zu senken, da 40 % unseres Energieverbrauchs auf den Gebäudebestand entfallen. Die europäische Industrie, die derzeit nur zu 12 % recycelte Materialien verwendet, wird dazu ermutigt, innovativ zu sein und eine weltweite Führungsrolle in der grünen Wirtschaft zu übernehmen. Im Verkehrssektor, auf den 25 % unserer Emissionen entfallen, werden umweltfreundlichere, kostengünstigere und gesündere Formen des privaten und öffentlichen Verkehrs eingeführt. Quelle: Europäische Kommission

Investitionen in die ökologische Wende

Zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals sind erhebliche Investitionen nötig. Die Mittel für die Finanzierung werden sowohl vom privaten als auch vom öffentlichen Sektor aufgebracht werden müssen – die Europäische Kommission wird mit einem Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa den Weg zur Deckung des Investitionsbedarfs bereiten. Mindestens 25 % des langfristigen EU-Haushalts sollten für den Klimaschutz aufgewendet werden, und die Europäische Investitionsbank wird weitere Unterstützung leisten.

Zwar ist der Kampf gegen den Klimawandel eine gemeinsame Aufgabe, doch nicht alle Regionen und Mitgliedstaaten befinden sich in der gleichen Ausgangslage. Ein Mechanismus für einen gerechten Übergang wird zum einen diejenigen Regionen unterstützen, die stark von CO2-intensiven Tätigkeiten abhängig sind, und zum anderen diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die am ehesten durch den Wandel gefährdet sind; ihnen soll beispielsweise der Zugang zu Umschulungsprogrammen und Arbeitsplätzen in neuen Wirtschaftsbranchen eröffnet werden.

Zusammenfassung des europäischen Grünen Deals.

Das Ziel des europäischen Grünen Deals ist die Umgestaltung der Wirtschaft der Europäischen Union für eine nachhaltige Zukunft. Im Rahmen des Deals wird dieser Übergang finanziert, indem die Klimaschutzziele der Europäischen Union für 2030 und 2050 angehoben werden, für saubere, erschwingliche und sichere Energie gesorgt wird, die Industrie für eine saubere kreislauforientierte Wirtschaft mobilisiert wird sowie indem energie- und ressourcenschonend gebaut und renoviert wird. Durch den Deal wird ein gerechter Übergang sichergestellt und durch die Mobilisierung von Forschung und die Förderung von Innovation dafür gesorgt, dass niemand zurückgelassen wird. Dies bedeutet ein Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt, die Wiederherstellung und Erhaltung der Ökosysteme und Biodiversität sowie ein neues „Vom Hof auf den Tisch“-Konzept für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem. Zudem sieht der Deal eine raschere Umstellung auf eine nachhaltige und intelligente Mobilität vor. Schließlich wird die Europäische Union eine weltweite Führungsrolle in Klimafragen übernehmen und auf einen echten europäischen Klimapakt hinarbeiten. Quelle: Europäische Kommission Urheberrecht: Europäische Union

Einige der unmittelbaren Schritte, die unternommen werden müssen, um den europäischen Grünen Deal zu verwirklichen.

Um eine europäische Diplomatie des Grünen Deals und eine weltweite Führungsrolle in Klimafragen zu erreichen, werden die nächsten Schritte der Vorschlag für ein europäisches Klimagesetz und die Einführung von Strategien in den Bereichen Industrie und Kreislaufwirtschaft im März 2020 sowie die Anhebung der bestehenden Klimaziele der Europäischen Union für 2030 auf mindestens 50 % im Sommer 2020 sein. Quelle: Europäische Kommission

Die Zukunft Europas

Am 9. Mai fand in Sibiu (Rumänien) ein Gedankenaustausch zwischen den Staats- und Regierungschefs der EU-27 (aus allen Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich) über die nächste Strategische Agenda statt, in der die Prioritäten und Orientierungslinien für die Arbeit der Europäischen Union im Zeitraum 2019-2024 festgelegt sind. Die Staats- und Regierungschefs verabschiedeten auch die Erklärung von Sibiu, in der sie kurz vor den Wahlen zum Europäischen Parlament die Einheit der Mitgliedstaaten betonten. Das Treffen von Sibiu markierte den Höhepunkt des Reflexionsprozesses über die Zukunft Europas – mit einem erneuerten Engagement für eine EU, die sich für die Fragen einsetzt, die den Bürgerinnen und Bürgern wirklich wichtig sind.

Den ersten Schritt auf dem „Weg nach Sibiu“ machte im September 2016 Präsident Juncker, der eine positive Agenda für Europa ankündigte und den Reflexionsprozess zur Zukunft eines Europas der 27 einleitete. Daraufhin verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs der EU zwei wichtige Erklärungen zum Weg in die Zukunft, nämlich die Erklärung von Bratislava (Slowakei) im September 2016 und die Erklärung von Rom (Italien) im März 2017.

Im März 2017, also vor dem 60. Jahrestag der Römischen Verträge, veröffentlichte die Kommission ihr Weißbuch zur Zukunft Europas. Darin wurden fünf mögliche Szenarien für die Zukunft der EU mit 27 Mitgliedstaaten aufgezeigt. Es war der Ausgangspunkt für eine breit angelegte Debatte über die Zukunft Europas, an der sich die wichtigsten politischen Prioritäten der Strategischen Agenda orientieren. Die Kommission setzte sich nachdrücklich für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein, entwickelte neue Formen von Bürgerdialogen und -konsultationen, gestaltete die Debatte flexibler und interaktiver, verlagerte sie auch ins Internet und erreichte so ein breiteres und vielfältigeres Publikum. Hunderttausende Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Altersgruppen und Religionen, die das gesamte politische Spektrum vertreten, nahmen unionsweit an fast 1 800 Bürgerversammlungen in Rathäusern, Universitäten und anderenorts teil. Über 80 000 Personen füllten den Online-Fragebogen zur Zukunft Europas aus, den ein Panel von 96 europäischen Bürgerinnen und Bürgern ausgearbeitet hatte.

Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission als Beitrag zur weiteren Debatte mehrere Reflexionspapiere, in denen konkrete Themen eingehend behandelt wurden. Das Letzte dieser Reflexionspapiere zum Thema nachhaltige Entwicklung wurde am 30. Januar 2019 veröffentlicht. Mit Blick auf das Gipfeltreffen in Sibiu veröffentlichte die Kommission auch ihre eigenen politischen Empfehlungen für die Strategische Agenda der EU; darin konzentrierte sie sich auf fünf Themen: ein Schutz bietendes Europa, ein wettbewerbsfähiges Europa, ein faires Europa, ein nachhaltiges Europa und ein einflussreiches Europa. Während der gesamten Dauer des Reflexionsprozesses trafen die Staats- und Regierungschefs der EU regelmäßig zusammen, um die brennenden tagespolitischen Fragen zu erörtern, die für die Bürgerinnen und Bürger Europas von Interesse sind.

Die nach Anhörung der Ansichten und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger verabschiedete Strategische Agenda der EU setzt bei den Fortschritten an, die die Union in den letzten Jahren erzielt hat. Die Agenda, die von den Staats- und Regierungschefs auf der Juni-Tagung 2019 des Europäischen Rates förmlich angenommen wurde, konzentriert sich auf vier Hauptprioritäten: Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Freiheiten; Entwicklung einer soliden und dynamischen wirtschaftlichen Basis; Verwirklichung eines klimaneutralen, grünen, fairen und sozialen Europas; Förderung der Interessen und Werte Europas in der Welt. Die Agenda ist die Antwort der EU auf die Frage der Bürgerinnen und Bürger nach den Lösungsansätzen, mit denen die bevorstehenden Herausforderungen bewältigt und die Chancen genutzt werden können, welche die Zukunft für uns bereithält.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat eine Konferenz zur Zukunft Europas angekündigt, damit sich die Bürgerinnen und Bürger Europas dazu äußern können, wie ihre Union geführt werden soll und was sie leisten soll. Diese wird ihre Arbeit im Jahr 2020 aufnehmen, zwei Jahre lang tagen und Menschen jeden Alters aus der gesamten EU sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, der Mitgliedstaaten und der europäischen Institutionen zusammenbringen.

Kapitel 1

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

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2019 wuchs die europäische Wirtschaft das siebte Jahr in Folge und ließ auch für 2020 und 2021 eine Fortsetzung des Wachstums erwarten. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt blieb stabil: Die Beschäftigung erreichte ein Rekordhoch, und die Arbeitslosigkeit sank mit 6,3 % auf den niedrigsten Stand seit der Jahrtausendwende. Die Staaten profitierten von den niedrigen Zinsen, die öffentlichen Schulden sanken im fünften Jahr in Folge und ein weiterer Rückgang zeichnete sich ab.

Die Weltwirtschaft schwächte sich jedoch ab, und ein hohes Maß an Unsicherheit über die Politik vieler Mitgliedstaaten schadete der verarbeitenden Industrie. Infolgedessen verschlechterten sich die Aussichten für das Wirtschaftswachstum in Europa, und die Wirtschaft schien vor einer längeren, von gedämpftem Wachstum und Inflation geprägten Periode zu stehen.

Die EU setzt klare Schwerpunkte – Wirtschaftswachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen und Investitionen –, wie das ganze Jahr über und in allen Tätigkeitsbereichen deutlich wurde, insbesondere beim Europäischen Semester, dem jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung und bei der Überwachung der öffentlichen Finanzen.

Die EU hat ihre Haushaltsmittel bestmöglich genutzt, um durch innovative Programme – wie die Investitionsoffensive für Europa – Investitionen anzuregen. Bis Oktober hatten fast 1 Million kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der Investitionsoffensive profitiert. Insgesamt wurden Investitionen von über 439,4 Mrd. EUR mobilisiert.

Investitionen in Arbeitsplätze und Wachstum

Investitionsoffensive für Europa

Mit der Investitionsoffensive sollen Investitionshemmnisse aus dem Weg geräumt, Investitionsvorhaben in der Öffentlichkeit bekannt gemacht und technisch unterstützt sowie Finanzmittel intelligenter eingesetzt werden. Wie ein Blick auf die Ergebnisse aus dem Jahr 2019 zeigt, wirkte sie sich spürbar auf makroökonomischer Ebene aus und brachte Menschen und Unternehmen konkrete Vorteile.

Grafische Darstellung der makroökonomischen Auswirkungen des Juncker-Plans.

Die makroökonomischen Auswirkungen des Juncker-Plans waren eine der wesentlichen Errungenschaften zwischen 2014 und 2019. Bis 2019 hatten die Investitionen im Rahmen des Juncker-Plans das Bruttoinlandsprodukt um 0,9 % gesteigert und 1,1 Millionen Arbeitsplätze gebracht. Bis 2022 werden die Investitionen im Rahmen des Juncker-Plans das Bruttoinlandsprodukt um 1,8 % steigern und 1,7 Millionen Arbeitsplätze bringen. Die Investitionen in der Europäischen Union haben wieder das Vorkrisenniveau erreicht und nehmen stetig zu. Der Juncker-Plan hat entscheidend zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum in der Europäischen Union beigetragen, und mehr als eine Million Start-ups und Kleinunternehmen dürften von einem verbesserten Zugang zu Finanzierungen profitieren. In der gesamten Europäischen Union dürfte der Juncker-Plan ab Oktober 2019 439,4 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen mobilisieren. Quelle: Europäische Kommission

Grafische Darstellung der Auswirkungen des Juncker-Plans auf unser tägliches Leben

Der Juncker-Plan führte zu folgenden Ergebnissen: 531 000 erschwingliche Wohnungen, gebaut oder renoviert; 1 039 000 Start-ups und Kleinunternehmen mit Zugang zu neuen Finanzmitteln; 28,3 Millionen installierte intelligente Energiezähler; 8 Millionen neu geschaltete Breitbandanschlüsse mit sehr hohen Geschwindigkeiten; verbesserte Abfallbehandlung für 33,3 Millionen Menschen; und 10,4 Millionen Haushalten stehen nun erneuerbare Energien zur Verfügung. Quelle: Europäische Kommission

Die Kommission Juncker hat in ihrer gesamten Amtszeit (November 2014 bis November 2019) soziale Prioritäten in das Zentrum ihres Handelns und in den Mittelpunkt der Debatte über die Zukunft Europas gerückt. Es wurden erhebliche Fortschritte erzielt: Mit derzeit mehr als 241 Millionen Beschäftigten, rund 14 Millionen mehr als 2014, war die Beschäftigungsquote nie zuvor höher (73,9 %), und die Arbeitslosenquote war seit 2000 nicht so niedrig wie jetzt. Die Jugendarbeitslosigkeit ist zwar noch zu hoch, allerdings ist sie von einem Höchststand von 24,1 % im Jahr 2013 auf 14,3 % im November 2019 erheblich zurückgegangen.

Grafische Darstellung der Art und Weise, wie strategische Sektoren in allen Mitgliedstaaten vom Juncker-Plan profitiert haben

Der mit 30 % größte Teil der Investitionsfonds floss in kleinere Unternehmen, gefolgt von 26 % in Forschung, Entwicklung und Innovation, 18 % in Energie, 11 % in Digitalwirtschaft, 7 % in Verkehr, 4 % in soziale Infrastruktur und weitere 4 % in Umwelt und Ressourceneffizienz. Die Gesamtinvestitionen im Zusammenhang mit genehmigten Finanzierungen aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen beliefen sich auf 439,4 Milliarden Euro. Darunter fallen 81 Milliarden Euro für die genehmigte Finanzierung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (zusammengesetzt aus 58,8 Milliarden Euro, die von der Europäischen Investitionsbank genehmigt wurden, und 22,2 Milliarden Euro, die vom Europäischen Investitionsfonds genehmigt wurden), wovon 62,6 Milliarden Euro auf bereits unterzeichnete Vorhaben entfallen. Das Gesamtziel für das Jahr 2020 beläuft sich auf 500 Milliarden Euro. Was die Investitionen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt anbelangt, so wiesen Bulgarien, Estland, Griechenland, Spanien, Litauen, Polen und Portugal die höchsten Investitionen auf. An zweiter Stelle waren Irland, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Finnland und Schweden. An nächster Stelle, mit weniger Investitionen, folgten Belgien, Tschechien, Dänemark, Kroatien, die Niederlande, Rumänien und Slowenien. An letzter Stelle waren Deutschland, Zypern, Luxemburg, Malta, Österreich, die Slowakei und das Vereinigte Königreich. Alle Zahlen basieren auf genehmigten Vorhaben. Stand: 15. Oktober 2019. Dank dieser Investitionen wurden 531 000 erschwingliche Wohnungen gebaut oder renoviert sowie die Abfallbehandlung für 33,3 Millionen Menschen verbessert, und die Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen erreichte 10,4 Millionen Haushalte. Quelle: Europäische Investitionsbank, Europäischer Investitionsfonds, Europäische Kommission

Grafische Darstellung des Gesamtzustands der Wirtschaft in der Europäischen Union und im Euro-Raum

In den letzten Jahren betrug das wirtschaftliche Wachstum in der Europäischen Union und im Euro-Raum rund 2 % und ist damit in den letzten 25 aufeinanderfolgenden Quartalen stetig gestiegen. 49 % der Menschen in Europa schätzen die derzeitige Lage der europäischen Wirtschaft positiv ein. Das öffentliche Defizit ist in der Europäischen Union von 6,6 % im Jahr 2009 auf 0,7 % im Jahr 2018 gesunken, und der öffentliche Schuldenstand ist in der Europäischen Union von 88,3 % im Jahr 2014 auf 81,9 % im Jahr 2018 zurückgegangen. Quelle: Europäische Kommission

Grafische Darstellung der Beschäftigungs- und Arbeitslosenquoten in der Europäischen Union zwischen 2014 und 2019

Die Beschäftigungsquote ist in der Europäischen Union seit 2014 kontinuierlich gestiegen: 226,8 Millionen Beschäftigte im Jahr 2014, 229,3 Millionen Beschäftigte im Jahr 2015, 232,2 Millionen Beschäftigte im Jahr 2016, 235,9 Millionen Beschäftigte im Jahr 2017, 239,9 Millionen Beschäftigte im Jahr 2018 und 241,3 Millionen Beschäftigte bis zum zweiten Quartal 2019. Seit 2014 wurden in der Wirtschaft 14 Millionen Arbeitsplätze geschaffen. Quelle: Eurostat, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen. Gleichzeitig sank die Arbeitslosenquote ebenso kontinuierlich von knapp über 10 % im Jahr 2014 auf knapp über 6 % bis September 2019. Quelle: Eurostat, Arbeitskräfteerhebung.

Wirtschafts- und Finanzpolitik

Das Europäische Semester

Das Europäische Semester ist der jährliche Zyklus der wirtschafts- und sozialpolitischen Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, mit dem das Wirtschaftswachstum und die Entstehung von Arbeitsplätzen angekurbelt werden sollen. In diesem Rahmen unterbreitet die Europäische Kommission dem Rat jedes Jahr einige Empfehlungen an die Mitgliedstaaten. Nachdem Griechenland sein wirtschaftliches Anpassungsprogramm im August 2018 abgeschlossen hatte, richteten sich die Empfehlungen an alle 28 Mitgliedstaaten.

Die Kommission verfolgte mit ihren Empfehlungen in diesem Jahr das übergreifende Ziel, die Mitgliedstaaten dazu anzuregen, ihr Wachstumspotenzial durch die Modernisierung ihrer Volks­wirtschaften zu steigern und ihre Krisenfestigkeit zu erhöhen. Da einerseits globale Ungewissheiten herrschen, andererseits jedoch derzeit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen günstig sind, wurden alle Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert, Reformen zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums, das allen zugutekommt, sowie zielgerichteten Investitionsstrategien und einer ver­antwortungsvollen Haushaltspolitik Priorität einzuräumen. Die Empfehlungen wurden im Juli vom Rat angenommen.

Der Inhalt dieser Empfehlungen spiegelt die allgemeinen Prioritäten wider, die im Jahreswachstumsbericht und in der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Raums dargelegt wurden. Die Empfehlungen stützen sich auf eine eingehende Analyse der im Februar 2019 veröffentlichten Länderberichte und die Bewertung der im April vorgelegten nationalen Programme. Dem Warnmechanismus-Bericht zufolge sollten 13 Mitgliedstaaten einer eingehenden Überprüfung unterzogen werden, um zu ermitteln, ob sie von Ungleichgewichten betroffen oder bedroht waren. Die Überprüfungen ergaben, dass zehn Mitgliedstaaten mit Ungleichgewichten und drei mit übermäßigen Ungleichgewichten konfrontiert waren.

In den länderspezifischen Empfehlungen rücken die Ermittlung und zielgenaue Ausrichtung des Investitionsbedarfs auf nationaler Ebene stärker in den Fokus; zudem erhalten die regionalen Unterschiede und die Unterschiede zwischen Gebieten besondere Aufmerksamkeit. Dies steht im Einklang mit der gründlichen Analyse des Investitionsbedarfs und der Engpässe, die für jeden Mitgliedstaat in den Berichten ermittelt wurden, und sollte dazu beitragen, beim Einsatz der EU-Mittel im nächsten langfristigen EU-Haushalt (2021-2027) die entsprechenden Prioritäten zu setzen.

In den Empfehlungen wird anerkannt, dass unsere zunehmend digitalisierte und globalisierte Wirtschaft intelligentere Investitionen in Infrastruktur, Innovation, Bildung und Kompetenzen braucht, um aktuelle und künftige Herausforderungen zu bewältigen. Außerdem macht die Bevölkerungsalterung in Europa zusätzliche Maßnahmen zugunsten nachhaltiger und inklusiver Sozialsysteme erforderlich.

Im Europäischen Semester wurden auch Grundsätze aufgegriffen, die in der europäischen Säule sozialer Rechte verankert sind: Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und Inklusion. An alle Mitgliedstaaten ging eine Empfehlung im Bereich der Kompetenzen, und viele Mitgliedstaaten erhielten Empfehlungen, in denen sie zur Umsetzung von Arbeitsmarktreformen aufgefordert wurden. Im Mittelpunkt weiterer Empfehlungen stand beispielsweise die Notwendigkeit, Maßnahmen zugunsten benachteiligter Gruppen wie Geringqualifizierte, Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund zu ergreifen. Trotz der Verbesserungen bei den Sozialschutzsystemen bestehen nach wie vor einige Lücken, was Absicherung und Zugangshindernisse betrifft.

Öffentliche Finanzen

Gesunde öffentliche Finanzen stellen eine wesentliche Grundlage für wirtschaftliche Stabilität und nachhaltiges Wachstum dar. Der Schulden- und Defizitabbau ist wichtig, damit die Regierungen mit einem Haushaltspuffer die Auswirkungen eines Abschwungs abfedern können. Der öffentliche Schuldenstand geht in der EU zwar weiter zurück; dabei werden jedoch nicht überall die gleichen Fortschritte erzielt werden, und in mehreren Mitgliedstaaten ist die Verschuldung nach wie vor zu hoch.

Makroökonomische Stabilität ist eine Voraussetzung für Wachstum. Deshalb verfügt die EU über Vorschriften und Verfahren, um Schulden und Defizite aufzudecken und um zu verhindern, dass dadurch das Wachstum in den Mitgliedstaaten gefährdet wird. Die Ungleichgewichte im Euro-Raum haben sich 2019 weiter verringert, doch es sind weitere politische Maßnahmen erforderlich. Im Februar zeigte die Analyse der Kommission in zehn Mitgliedstaaten Ungleichgewichte auf, wobei sie in Griechenland, Italien und Zypern als übermäßig beurteilt wurden.

In ihren Vorschlägen für länderspezifische Empfehlungen an die einzelnen Mitgliedstaaten legt die Kommission Ziele fest, um sie bei der Verwirklichung ihrer mittelfristigen Haushaltsziele zu unterstützen. Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, sollten durch haushalts- und strukturpolitische Maßnahmen die Qualität der öffentlichen Investitionen insbesondere in Bereichen erhöhen, die – wie Bildung und Kompetenzen, Infrastruktur und Innovation – dem Wachstumspotenzial zugutekommen.

Im Juni empfahl die Kommission dem Rat, das Defizitverfahren gegen Spanien einzustellen: Das Defizit des Landes wurde dauerhaft auf unter 3 % seines Bruttoinlandsprodukts (BIP) gesenkt. Infolgedessen befand sich kein Mitgliedstaat mehr in der korrektiven Komponente der EU-Defizitregeln, nachdem es 2011 noch 24 gewesen waren.

Gleichzeitig prüfte die Kommission mehrere Mitgliedstaaten auf die Einhaltung der EU-Vorschriften für den öffentlichen Schuldenstand und das öffentliche Defizit, um beurteilen zu können, ob ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit notwendig war. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass Belgien, Frankreich und Zypern den Anforderungen gerecht wurden, im Falle Italiens jedoch ein Defizitverfahren gerechtfertigt war. Angesichts der von den italienischen Behörden im Juli angekündigten zusätzlichen Konsolidierungsanstrengungen gelangte die Kommission aber zu dem Schluss, dass die Einleitung eines solchen Verfahrens nicht mehr erforderlich war.

Außerdem richtete die Kommission eine Warnung an Ungarn und Rumänien, weil beide Länder zu weit von ihren mittelfristigen Haushaltszielen abdrifteten, und empfahl ihnen, mit entsprechenden Maßnahmen gegenzusteuern. Im Falle Griechenlands wiederum kam die Kommission zu der Einschätzung, dass das Land seine Reformen nach Abschluss des Programms in angemessener Weise auf den Weg gebracht hat, auch wenn sich die Umsetzung einiger dieser Reformen offenbar verlangsamt hat und die Gefahr besteht, dass bestimmte Verpflichtungen nicht eingehalten werden.

Steuervermeidung senkt die Staatseinnahmen, beeinträchtigt den fairen Wettbewerb und wirkt sich negativ auf das Wachstum aus. Da das Europäische Semester auf eine Koordinierung der Politik der einzelnen Mitgliedstaaten abzielt, um Konvergenz und ein starkes, wettbewerbsfähiges und soziales Europa zu gewährleisten, sind die Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und Maßnahmen zur Steuerkoordinierung unerlässlich, um die Bürgerinnen und Bürger und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu schützen. Infolgedessen richtete die Kommission länderspezifische Empfehlungen an mehrere Mitgliedstaaten und an den Euro-Raum als Ganzes, damit das Problem der aggressiven Steuerplanung angegangen wird.

Die Kapitalmarktunion

Stabile und effiziente Kapitalmärkte sind für die Bereiche Wachstum, Beschäftigung und Investitionen von entscheidender Bedeutung. Die Kapitalmarktunion, die regulatorische und nichtregulatorische Reformen kombiniert, mit denen eine bessere Verbindung zwischen Sparvermögen und Investitionen hergestellt werden soll, ist ein integraler Bestandteil der Strategie der EU zur Förderung dieser Bereiche.

Die Kapitalmarktunion soll das europäische Finanzsystem durch alternative Finanzierungsquellen und mehr Möglichkeiten für Kleinanleger und institutionelle Anleger stärken. So entstehen mehr Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups, wie z. B. Risikokapital und Kapitalmärkte. Auch um die Bankenunion zu vollenden und dadurch die Wirtschafts- und Währungsunion sowie die internationale Rolle des Euro zu stärken, ist eine starke Kapitalmarktunion unverzichtbar.

Das nachhaltige Finanzwesen bildet eindeutig einen Schwerpunkt, da der Finanzsektor beginnt, auf Nachhaltigkeit bedachte Investoren dabei zu unterstützen, geeignete Projekte und Unternehmen auszuwählen. Die Kapitalmarktunion trägt dazu bei, im Sinne der Energie-, Klima- und Umweltagenda der EU Investitionen in diese Richtung zu lenken.

Nachdem von 13 Vorschlägen nunmehr elf angenommen sind, wird die Kapitalmarktunion zu einer echten Triebfeder für Investitionen, die den EU-Unternehmen zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten verschafft und den Bürgerinnen und Bürgern neue Möglichkeiten eröffnet, für ihre Zukunft vorzusorgen. Sechs Vorschläge zielen darauf ab, den Binnenmarkt durch neue europäische Produkte und Kennzeichnungen und den europäischen Pass bestmöglich zu nutzen; fünf sollen die Vorschriften für Unternehmen und Anleger vereinfachen und verhältnismäßiger gestalten, und zwei dienen der Verbesserung der Kapitalmarktaufsicht.

Im April einigten sich das Parlament und der Rat darauf, an zwei wichtigen Rechtsakten im Bereich der Finanzdienstleistungen – der Marktmissbrauchsverordnung und der Prospektverordnung – gezielte Änderungen vorzunehmen. Durch die an den Vorschriften über Marktmissbrauch vorgenommenen Änderungen werden der Bürokratieabbau zugunsten kleiner Unternehmen einerseits und die Wahrung von Marktintegrität und Anlegerschutz andererseits besser in Einklang gebracht.

Durch die an der Prospektverordnung vorgeschlagenen Änderungen werden als Emittenten agierende kleine und mittlere Unternehmen Zugang zu Wachstumsmärkten erhalten, indem sie beim Wechsel an einen geregelten Markt (d. h. an eine größere Börse) einen abgespeckten „Prospekt“ erstellen können, was für derartige Unternehmen in der Wachstumsphase eine erhebliche Kostenersparnis bedeuten kann.

Eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zur Kapitalmarktunion ist die Einführung des Europaweiten privaten Altersvorsorgeprodukts (PEPP), ein Sparplan auf freiwilliger Basis, der von einem breiten Spektrum von Finanzdienstleistern in der gesamten EU angeboten werden soll. Es wird gemeinsam mit nationalen privaten Altersvorsorgesystemen die bestehenden öffentlichen Rentensysteme und die Systeme der betrieblichen Altersversorgung ergänzen. Die betreffende Verordnung wurde am 14. Juni angenommen und wird in zwei Jahren in Kraft treten, wenn die ersten dieser Produkte auf den Markt kommen sollten.

Das Europaweite private Altersvorsorgeprodukt wird den Verbrauchern eine größere Auswahl bieten. Zudem werden sie von den Vorteilen eines stärkeren Wettbewerbs sowie von einer transparenteren und flexibleren Produktpalette profitieren. Mobile Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin in ihren Vertrag einzahlen können, unabhängig davon, wo sie ihren Wohnsitz in der Europäischen Union haben.

Am 31. Juli traten neue Vorschriften in Kraft, um den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds zu fördern. Der aktualisierte Rahmen macht diese Vertriebsform einfacher, schneller und kostengünstiger und kurbelt letztlich den Wettbewerb zwischen Investmentfonds an. Die Anleger werden von größerer Auswahl und besseren Angeboten profitieren sowie ein höheres Schutzniveau genießen.

Außerdem wurde eine Einigung über eine Richtlinie erzielt, die dazu beiträgt, dass lebensfähige Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, effizient umstrukturiert werden können, und redlichen Unternehmern nach einer Insolvenz eine zweite Chance verschafft.

Des Weiteren haben das Europäische Parlament und der Rat sich im März auf neue Vorschriften geeinigt, die die Finanzierung kleiner Unternehmen auf den Kapitalmärkten erleichtern. Durch diese Vorschriften sinkt der bürokratische Aufwand für Unternehmen, die an die Wachstumsmärkte für kleine und mittlere Unternehmen, eine neue Handelsplatz-Kategorie für Kleinemittenten, gehen wollen, da ein angemesseneres Verfahren zur Unterstützung ihrer Börsennotierung eingeführt wird.

Förderung von Forschung, Innovation und Technologie

Wissenschaftliche Exzellenz und bahnbrechende Innovation

Im Jahr 2019 wurden im Rahmen des EU-Programms Horizont 2020 Mittel in Höhe von 11 Mrd. EUR zur Förderung von Forschung und Innovation bereitgestellt.

Angesichts der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung bahnbrechender und umwälzender Innovationen und aufgrund der frühen Erfolge in der Pilotphase des Europäischen Innovationsrates wird die Förderung in den verbleibenden zwei Jahren dieser Pilotphase erheblich ausgebaut. Für den Zeitraum 2019-2020 wurden Mittel von über 2 Mrd. EUR entlang der gesamten Innovationskette bewilligt. Sie kommen „Pathfinder“-Projekten zur Unterstützung fortgeschrittener Technologien der unkonventionellen Forschungsbasis ebenso zugute wie „Anschubfinanzierungen“, mit denen Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, Innovationen zu entwickeln und in größerem Maßstab bis zu dem Stadium umzusetzen, in dem sie für private Investoren interessant sein können.

Aufschlüsselung der Haushaltsmittel des Programms „Horizont 2020“ der Europäischen Union, das in Forschung und Innovation investiert

Das Gesamtbudget für Horizont 2020 für den Zeitraum 2014 bis 2020 beläuft sich auf 77 Milliarden Euro, wobei die im Jahr 2019 veröffentlichten Aufforderungen einen Wert von 11 Milliarden Euro hatten. Einige Beispiele der Finanzierungen der Europäischen Union im Rahmen dieses Programms: 206 Millionen Euro zur Umwandlung energieintensiver Sektoren in wettbewerbsfähige, CO2-arme Kreislaufwirtschaften und zur Verringerung ihres ökologischen Fußabdrucks; 132 Millionen Euro zur Förderung der Führungsrolle Europas im Hinblick auf die nächste Batteriegeneration und zur Unterstützung einer CO2-armen und widerstandsfähigen Zukunft; 135 Millionen Euro für Maßnahmen, die auf unterschiedliche Weise zur Kunststoffstrategie der Europäischen Union beitragen; 396 Millionen Euro zur Förderung der künstlichen Intelligenz‚ die heute das Fundament vieler bahnbrechender Innovationen bildet; und 116 Millionen Euro zur Entwicklung neuer Fähigkeiten zur Bekämpfung und Verhütung von Cyberkriminalität.

Ein Lichtring vor einem dunklen Hintergrund

The first photo ever taken of a black hole, published on 10 April 2019 by Event Horizon Telescope, a global team including EU-funded researchers.

Die EU im Weltraum

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben 2019 eine teilweise vorläufige Einigung über das Weltraumprogramm der EU für den Zeitraum 2021-2027 erzielt, um die Führungsrolle der EU im Bereich der Weltraumtechnologie zu sichern und eine wettbewerbsfähige Raumfahrtindustrie in Europa zu fördern.

Grafische Darstellung der gestiegenen Investitionen der Europäischen Union in Weltraumaktivitäten

Die Investitionen der Europäischen Union in Weltraumaktivitäten beliefen sich von 2007 bis 2013 auf insgesamt 4,6 Milliarden Euro und von 2014 bis 2020 auf 11,1 Milliarden Euro; für den Zeitraum von 2021 bis 2027 sind Investitionen in Höhe von 16 Milliarden Euro vorgesehen. Angaben in jeweiligen Preisen. Quelle: Europäische Kommission Urheberrecht: Europäische Union

Das mit 16 Mrd. EUR ausgestattete Programm führt die gesamte EU-Förderung im Bereich der Raumfahrt zusammen; die derzeitige Mittelausstattung wird um mehr als ein Drittel erhöht. Es baut auf neuen Bedürfnissen und verfügbaren Technologien auf, stärkt den Zugang Europas zum Weltraum und bringt einen europäischen Ansatz zur Unterstützung einer innovativen und wettbewerbsfähigen Raumfahrtindustrie auf den Weg.

Galileo‚ Europas globales Satellitennavigationssystem, ist das genaueste globale Satellitennavigationssystem. Im September erreichte die Zahl der Nutzer von Galileo (einschließlich jener von Galileo-kompatiblen Smartphones oder Tablets) weltweit die Milliardenmarke. Das Copernicus-Programm, der weltweit größte Anbieter von Erdbeobachtungsdaten, leistet Unterstützung bei der Beobachtung des Klimawandels, der Sicherung der Grenzen und der Bewältigung großer Katastrophen überall auf der Welt. Täglich liefert Copernicus 12 Terabyte Daten, die vollständig, offen und frei für die Nutzung durch Einzelpersonen und Unternehmen verfügbar sind und für Big Data und Cloud-Verarbeitung eine wahre Fundgrube darstellen. Seit 2019 ermöglicht Copernicus eine verbesserte Übertragung von Daten, insbesondere von Bildern, und die Nutzer können Copernicus-Daten dank neuer Aktualisierungen der Daten- und Informationszugangsdienste leichter finden, herunterladen und verarbeiten.

Verteidigung und Industrie der EU

Drei Viertel der Menschen in der EU wünschen sich mehr Sicherheit (Eurobarometer, November 2018). Die EU hat sich daher noch ambitionierter für eine Verteidigungsunion eingesetzt. An der im Dezember 2017 eingeleiteten Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit nehmen 25 Mitgliedstaaten teil, die bereit sind, weiterreichende Kooperationsverpflichtungen im Bereich Sicherheit und Verteidigung einzugehen und sich an den anspruchsvollsten Missionen zu beteiligen. Insgesamt wurden bereits 34 Projekte auf den Weg gebracht, unter anderem in den Bereichen militärische Mobilität, Meeresüberwachung und Cybersicherheit. Die Kommission nimmt auf Einladung der teilnehmenden Mitgliedstaaten als Beobachter teil.

Die beiden Pilotprogramme des Europäischen Verteidigungsfonds, die insgesamt mit 590 Mio. EUR ausgestattet sind, wurden plangemäß mit dem Auslaufen der Vorbereitenden Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung (2017-2019) umgesetzt. Mit dem Europäischen Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (2019-2020) wird die kooperative Entwicklung von Verteidigungsfähigkeiten kofinanziert; das dazugehörige Arbeitsprogramm wurde im März vereinbart, und im April wurden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht.

Investitionen in Regionen, Städten und ländlichen Gebieten

Auch während des gesamten Jahres 2019 wurden durch die Kohäsionspolitik Beschäftigung und Wachstum überall in der EU mit Tausenden großen und kleinen Investitionen gefördert. In den vergangenen fünf Jahren wurden 1 Million Unternehmen unterstützt und somit Hunderttausende neuer Arbeitsplätze geschaffen. Millionen von Menschen haben Unterstützung bei Ausbildung, Bildung oder Arbeitssuche erhalten und profitieren von einer besseren Breitbandanbindung zu Hause, einer besser ausgebauten Verkehrsinfrastruktur und Innovationen im Gesundheitssektor.

Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wurden auch zwei Mitgliedstaaten und zehn EU-Regionen im industriellen Wandel gefördert: Litauen, Slowenien, Nord- und Ostfinnland (Finnland), Norra Mellansverige (Schweden), Greater Manchester (Vereinigtes Königreich), Sachsen (Deutschland), Wallonien (Belgien), Piemont (Italien), Kantabrien (Spanien) sowie Hauts-de-France, Centre-Val de Loire und Grand Est (Frankreich). Für jedes dieser zwölf Pilotprojekte wird die EU eine Finanzhilfe in Höhe von 300 000 EUR bereitstellen, um den industriellen Wandel zu erleichtern und die auf Wettbewerbsnischen, der sogenannten intelligenten Spezialisierung, beruhende Konzeption von Entwicklungsstrategien zu unterstützen.

In einem Konferenzbereich haben sich mehrere Menschen um eine Rednerin versammelt

A discussion session during the European Week of Regions and Cities, Brussels, Belgium, 9 October 2019.

Auch innovativen Start-up-Unternehmen kommen die Mittel der Kohäsionspolitik zugute. Beispielsweise wird der Risikokapitalfonds in Kroatien – dank der im April zugesagten Unterstützung von 32,5 Mio. EUR aus dem Europäischen Investitionsfonds – dort in neue Projekte mit hohem Wachstumspotenzial investieren können. Mehr als 100 Start-ups dürften einen besseren Zugang zu Finanzmitteln erhalten.

In noch größerem Maßstab wurde im selben Monat von der Kommission eine Förderung in Höhe von 4 Mrd. EUR aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds für 25 Infrastrukturgroßprojekte in zehn Mitgliedstaaten angekündigt. Die Projekte decken ein breites Spektrum ab, das von grenzüberschreitenden Gasfernleitungen zwischen Bulgarien und Griechenland bis zur Wasserbewirtschaftung in Malta, Forschungseinrichtungen an einer Universität in Deutschland und der Modernisierung von Eisenbahnstrecken im Norden Portugals reicht. In Kombination mit der nationalen Kofinanzierung belaufen sich die Investitionen in diese Projekte auf 8 Mrd. EUR.

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Die Gemeinsame Agrarpolitik leistete durch die Unterstützung einer rentablen Nahrungsmittelerzeugung, einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, der Modernisierung der ländlichen Infrastruktur und der sozialen Inklusion weiterhin ihren Beitrag zu Wachstum und Investitionen. Bis zum Ende des dritten Quartals 2019 wurden Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2014-2020 mit 8 Mrd. EUR aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) unterstützt. Diese Förderung kam der Rentabilität der Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft sowie innovativen landwirtschaftlichen Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung zugute.

Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zielt auch darauf ab, die Umwelt zu schützen und den Klimawandel einzudämmen bzw. sich an ihn anzupassen. Landwirte erhielten finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Programmen, mit denen umweltfreundliche Bewirtschaftungsmethoden entwickelt, günstige Bedingungen für die biologische Vielfalt geschaffen oder Feuchtgebiete für die Kohlenstoffbindung im Boden renaturiert werden. Insgesamt wurden aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums fast 27 Mrd. EUR für die Renaturierung, Erhaltung und Verbesserung der Ökosysteme im Zusammenhang mit Land- und Forstwirtschaft bereitgestellt. Weitere 2 Mrd. EUR wurden zur Förderung der Ressourceneffizienz und des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft in der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft aufgewendet. Darüber hinaus wurden die soziale Inklusion, die Armutsbekämpfung und die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Gebieten mit fast 5 Mrd. EUR aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums gefördert.

Die Kommission hat sich für eine gerechtere und ausgewogenere Lebensmittelversorgungskette engagiert, um die Landwirte bei der Stärkung ihrer Position in einem zunehmend marktorientierten Agrar- und Lebensmittelumfeld zu unterstützen. Neue Vorschriften über unfaire Handelspraktiken zum Schutz von Landwirten und der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft traten im April in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis Mai 2021 in nationales Recht umsetzen. Ferner wurde durch eine Initiative zur Verbesserung der Transparenz der Agrar- und Lebensmittelmärkte das Informationsangebot für alle Marktteilnehmer in der gesamten Lebensmittelversorgungskette verbessert.

Blaue Wirtschaft

Grafische Darstellung der wirtschaftlichen Bedeutung der blauen Wirtschaft der Europäischen Union

Der Beitrag der blauen Wirtschaft zur Gesamtwirtschaft der Europäischen Union, gemessen an der Bruttowertschöpfung, blieb zwischen 2009 und 2017 mit rund 1,5 % relativ stabil, wobei seit 2011 ein leichter Abwärtstrend zu verzeichnen war. Im selben Zeitraum blieb die Beschäftigung in der blauen Wirtschaft als Beitrag zur Gesamtwirtschaft der Europäischen Union zwischen 1,5 % und 2 %, wobei seit 2015 eine deutliche Wachstumsphase zu verzeichnen war. Die Daten für 2017 sind vorläufig. Quelle: Eurostat (strukturelle Unternehmensstatistik), Rahmenregelung für die Datenerhebung, Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei und Berechnungen der Gemeinsamen Forschungsstelle. Gemessen am realen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, bei dem das Bruttoinlandsprodukt zu Faktorkosten verwendet wird und somit der Bruttowertschöpfung entspricht, schwankte das Wachstum zwischen 2004 und Anfang 2020. Nachdem das Bruttoinlandsprodukt zwischen 2004 und 2006 auf über 3 % gestiegen war, führte die Finanzkrise im Jahr 2008 zu einem drastischen Rückgang auf ‒5 % im Jahr 2009. Ein ebenso rascher Anstieg führte dazu, dass das Bruttoinlandsprodukt der blauen Wirtschaft zurück auf 2 % im Jahr 2010 stieg und danach jedoch wieder auf knapp unter 0 % im Jahr 2012 fiel. Von 2012 bis 2014 war das Wachstum stabil und führte zu Werten von rund 2 %, die sich, mit Ausnahme leichter Schwankungen, bis Anfang 2020 stabilisierten. Bei den Daten für 2019-2020 handelt es sich um Prognosen. Quelle: Europäische Kommission.

Die blaue Wirtschaft der EU, die alle nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Kontext von Ozeanen, Meeren und Küstengebieten umfasst, wächst weiter. Dem zweiten Bericht über die blaue Wirtschaft der EU zufolge, der im Mai veröffentlicht wurde, erzielte dieser Sektor 2017 mit mehr als 4 Millionen Beschäftigten einen Bruttogewinn von 74,3 Mrd. EUR. Die jüngsten Zahlen deuten auf hohe Wachstumsraten sowohl in den traditionellen als auch in den aufstrebenden Bereichen der blauen Wirtschaft hin. Der Bericht soll mit besseren Daten, Analysen und Erkenntnissen über die Meeresthematik zu mehr Wachstum beitragen.

Ein Fischer präsentiert auf einem Kutter einen frisch gefangenen Hummer

A fisherman catches a spiny lobster, Guilvinec, France, 20 August 2019.

Der im August veröffentlichte Jahreswirtschaftsbericht 2019 über die Fischereiflotte der Europäischen Union zeigte, dass der Sektor auch 2017 sehr leistungsfähig war. Dies ist hauptsächlich auf nachhaltige Fangmethoden, höhere durchschnittliche Fischpreise, weiterhin niedrige Treibstoffpreise und den besseren Zustand einiger wichtiger Bestände zurückzuführen. Es wird davon ausgegangen, dass sich dieser positive Trend fortsetzen wird.

Bessere Verkehrsnetze in Europa

2019 wurden 108 Projekte ausgewählt, die 538 Mio. EUR an Fördermitteln für eine sicherere, intelligentere und ökologischere Verkehrsinfrastruktur aus der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) erhalten. 39 dieser Projekte werden (mit 117 Mio. EUR) gefördert, um den Lärm von Güterzügen zu verringern, grenzüberschreitende Eisenbahnverbindungen weiterzuentwickeln und wichtige Infrastruktur in Häfen zu modernisieren. Mit weiteren 109 Mio. EUR werden multimodale Logistikplattformen unterstützt, die eine Verlagerung des Güterverkehrs zwischen verschiedenen Verkehrsträgern ermöglichen. Intelligente Verkehrssysteme für den Straßenverkehr (Förderung: 80 Mio. EUR) sowie Innovation und neue Technologien (71 Mio. EUR) sind zwei weitere Prioritäten.

Im März rief die Europäische Kommission zusammen mit der Europäischen Investitionsbank die neue CEF-Mischfinanzierungsfazilität ins Leben. Dabei handelt es sich um ein innovatives Finanzinstrument zur Förderung von Projekten, die zur ökologischen Nachhaltigkeit und Effizienz des Verkehrssektors in Europa beitragen. Aus der zu Beginn mit 200 Mio. EUR ausgestatteten Fazilität werden Investitionen in das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem und in die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe finanziert. Beide Organisationen haben ihre Kräfte auch zur Förderung von Investitionen in die Verkehrssicherheit gebündelt: Über die Plattform für sicherere Verkehrssysteme wird technische und finanzielle Beratung, insbesondere im Hinblick auf den Straßenverkehr, leicht zugänglich sein.

Investitionen in Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen machen 99 % aller Unternehmen in Europa aus und sind ein wesentlicher Bestandteil der EU-Wirtschaft. Die EU unterstützt sie, indem sie auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft hinarbeitet, den Zugang zu Finanzmitteln erleichtert und verschiedene Dienste zur Förderung der Expansion innerhalb und außerhalb der EU anbietet.

Vor allem durch das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (COSME) trug die EU 2018 mit einer Reihe von Finanzinstrumenten wie dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) dazu bei, durch eine Hebelwirkung 10 Mrd. EUR für 140 000 Unternehmen dieser Kategorie zu mobilisieren.

In die Menschen investieren

Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildung genießen in den meisten Mitgliedstaaten hohe Priorität; auch im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 kam ihnen ein hoher Stellenwert zu. Investitionen in Bildung und Kompetenzen sind von entscheidender Bedeutung, um Innovation und Produktivitätswachstum auf Dauer zu sichern. Dies gilt insbesondere in einer sich rasch wandelnden Arbeitswelt mit steigendem Fachkräftemangel. Ungleichheit im Bereich der Bildung stellt eine Bedrohung für den sozialen Zusammenhalt und den langfristigen Wohlstand Europas dar. Der gleichberechtigte Zugang zu hochwertiger Bildung ist für benachteiligte Gruppen von grundlegender Bedeutung, und da sich die Arbeitswelt rasch ändert, müssen mehr Erwachsene ermutigt werden, ihre Kompetenzen kontinuierlich zu verbessern und sich auf lebenslanges Lernen einzustellen. Eine länderspezifische Empfehlung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ging an alle Mit­gliedstaaten.

Im Mai nahm der Rat im Rahmen der Bestrebungen, bis 2025 einen Europäischen Bildungsraum zu errichten, eine Empfehlung zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sowie dem Lehren und Lernen von Sprachen an. Im darauffolgenden Monat kündigte die Kommission im Rahmen des Programms Erasmus+ die ersten 17 Allianzen europäischer Universitäten an, an denen 114 Hochschuleinrichtungen in 24 Mitgliedstaaten beteiligt sind. Diese Allianzen werden die Qualität und Attraktivität der Hochschulbildung steigern und die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen sowie zwischen ihren Studierenden und ihrem Personal intensivieren.

Außerdem investierte die EU weiterhin in Ausbildungsmaßnahmen. Die Unterstützung und Kofinanzierung für das Programm Erasmus für junge Unternehmer gibt neuen und aufstrebenden Unternehmern die Chance, von einer erfahrenen Person zu lernen, die in einem anderen Land ein kleines oder mittleres Unternehmen leitet. Im vergangenen Jahr nahmen 1 300 Jungunternehmer aus allen Mitgliedstaaten und anderen Ländern daran teil. Für 120 Unternehmer ist das Pilotprogramm Erasmus für junge Unternehmer Global konzipiert, an dem Israel, Singapur und zwei US-Bundesstaaten, New York und Pennsylvania, beteiligt sind.

Zusammenfassung der Ergebnisse der Jugendgarantie

Die Jugendgarantie ist eine im April 2013 getroffene politische Zusage der Mitgliedstaaten, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben, ein qualitativ hochwertiges Angebot für eine Beschäftigung, eine Fortbildung, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum erhalten. Die von der Kommission initiierte Garantie hat dazu beigetragen, die Jugendarbeitslosigkeit einzudämmen. Seit 2013 gibt es 2,5 Millionen junge Arbeitslose weniger, und die Zahl der jungen Menschen, die sich nicht in Arbeit oder in einer Ausbildung befinden, ist um 2 Millionen zurückgegangen. Seit 2014 haben sich mehr als 25 Millionen junge Menschen angemeldet, und mehr als 18 Millionen junge Menschen haben ein Stellen-, Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Praktikumsangebot angenommen. Quelle: Europäische Kommission Urheberrecht: Europäische Union

Das mit über 3,2 Mrd. EUR ausgestattete Programm Erasmus+ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport bot Chancen für etwa 650 000 Jugendliche und 237 000 Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen und Jugendorganisationen. Im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurden 350 Mio. EUR für Jugendliche in Regionen mit besonders hoher Jugendarbeitslosigkeit bereitgestellt.

Menschen miteinander verbinden

Etwa 35 000 junge Menschen konnten Europa mit einem DiscoverEU-Travel-Pass erkunden. Von den mehr als 90 000 Jugendlichen, die sich beim Europäischen Solidaritätskorps anmeldeten, nahmen 12 000 im Jahr 2019 an Solidaritätsaktivitäten in ganz Europa teil.

Jugendliche, die mit DiscoverEU auf Reisen gegangen sind, diskutieren auf dem ersten DiscoverEU-Treffen über Nachhaltigkeit. Nimwegen (Niederlande), 12. Juli 2019

Jugendliche, die mit DiscoverEU auf Reisen gegangen sind, auf dem ersten DiscoverEU-Treffen, Nimwegen (Niederlande), 12. Juli 2019

Ein gesünderes Europa

Die Kommission erstellte gemeinsam mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Europäischen Observatorium für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik eingehende Studien über Gesundheitssysteme in der EU. Im Bericht über den Gesundheitszustand in der EU und im dazugehörigen Begleitbericht werden 30 Profile nationaler Systeme dargestellt und 2019 fünf horizontale Bereiche in den Fokus gerückt: Impfskepsis; digitaler Wandel in Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention; Lücken bei der Zugänglichkeit der Gesundheitssysteme; Verlagerung von Aufgaben unter den Beschäftigten des Gesundheitswesens sowie Zugang der Patienten zu Arzneimitteln.

Jean-Claude Juncker und Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus halten ein T-Shirt mit der Aufschrift „VaccinesWork“ in die Höhe

Jean-Claude Juncker, President of the European Commission, holds up a #VaccinesWork shirt with Dr Tedros Adhanom Ghebreyesus, Director-General of the World Health Organization, during the Global Vaccination Summit, Brussels, Belgium, 12 September 2019.

Im Februar führte die EU neue Überprüfungsverfahren und Sicherheitsmerkmale für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein, um die Sicherheit der in allen Mitgliedstaaten verkauften Arzneimittel zu gewährleisten. Seitdem müssen Hersteller einen zweidimensionalen Strichcode und eine gegen Manipulation schützende Vorrichtung auf den Schachteln verschreibungspflichtiger Arzneimittel anbringen, und Apotheken (einschließlich Online-Apotheken) und Krankenhäuser sind verpflichtet, die Echtheit von Arzneimitteln vor der Abgabe an die Patienten zu prüfen. Dies ist der letzte Schritt zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie über gefälschte Arzneimittel aus dem Jahr 2011, mit der die Sicherheit und Qualität von in der EU verkauften Arzneimitteln gewährleistet werden soll.

Junge Menschen spielen auf einem für die Woche des Sports aufgebauten Rugby-Feld vor dem Hauptsitz der Europäischen Kommission

A rugby match for young people organised at the European Commission Berlaymont headquarters as part of the European Week of Sport, Brussels, Belgium, 23 September 2019.

Ein auf Ergebnisse und Kontinuität ausgerichteter EU-Haushalt

Der EU-Haushalt leistete einen Beitrag zu einer starken und widerstandsfähigen europäischen Wirtschaft sowie zu Solidarität und Sicherheit sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.

Für Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Verringerung des wirtschaftlichen Gefälles zwischen den Regionen wurde fast die Hälfte der gebundenen Mittel (80 Mrd. EUR) aufgewendet. Forschung und Innovation wurden von der EU im Rahmen von Horizont 2020 mit 12,2 Mrd. EUR gefördert; unter anderem profitierte davon das neue Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen. Die Mittel für die allgemeine und berufliche Bildung (+ 17,8 % für Erasmus+ im Laufe des Jahres 2018) sowie für die Verkehrs- und die digitale Infrastruktur (+ 37,0 % für die Fazilität „Connecting Europe“) wurden aufgestockt. Die Unterstützung für die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete blieb mit fast 60 Mrd. EUR stabil und trug zur Bekämpfung des Klimawandels und zum nachhaltigen Wachstum bei. Der Haushalt 2019 sorgte für die notwendige Flexibilität, um interne Aspekte der Migration anzugehen: Von insgesamt 1,2 Mrd. EUR aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds erhielten die Mitgliedstaaten über nationale operationelle Programme 386,3 Mio. EUR sowie zusätzlich 442,7 Mio. EUR für Grenzmanagement und 92,7 Mio. EUR für Sicherheit aus dem Fonds für die innere Sicherheit. Insgesamt 5 Mio. EUR wurden für die Errichtung der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts wie Betrug, Geldwäsche und Korruption vorgesehen.

Kapitel 2

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

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Auch 2019 war ein wichtiges Jahr für die Fortsetzung des digitalen Umbaus unserer Wirtschaft und Gesellschaft, der schon heute den Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Unternehmen in der EU und darüber hinaus Vorteile bringt. Ermöglicht wurde dies durch ein abgestimmtes Vorgehen der Union.

Telefongespräche und SMS zwischen Mitgliedstaaten sind im Mai billiger geworden – dank neuer Vorschriften, die Preisobergrenzen für Anrufe und Textmitteilungen von Festnetz- und Mobiltelefonen vorsehen. Die Zahl der kostenfreien WLAN-Hotspots in Europa ist gestiegen – dank eines von der EU finanzierten Programms, durch das Städte und Gemeinden Geld zur Deckung der Einrichtungskosten erhalten können.

Mit weiteren Entwicklungen ist das Fundament für Europas digitale Zukunft gelegt worden. Produkte und Dienstleistungen, die künstliche Intelligenz (KI) nutzen, breiten sich immer weiter aus, und neue EU-Leitlinien werden helfen, die Bürgerinnen und Bürger davon zu überzeugen, dass die Technologie den Menschen dient, anstatt sie zu ersetzen.

Das Bestreben Europas, auf dem Gebiet des Hochleistungsrechnens weltweit führend zu werden, hat durch die Bekanntgabe von acht neuen Supercomputer-Standorten einen kräftigen Schub erhalten. Bedenken hinsichtlich der Sicherheit wichtiger Kommunikationsnetze und ihres Datenverkehrs wurde Rechnung getragen, etwa durch neue Vorschläge zur Stärkung der Cybersicherheit von 5G-Netzen, eine deutlich stärkere Rolle der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit, neue EU-Vorschriften für die Cybersicherheitszertifizierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen und die Zusage, neue, extrem sichere Quantennetzwerke zu entwickeln.

Neue Urheberrechtsvorschriften schließlich werden dafür sorgen, dass die Online-Arbeit von Journalisten und Kreativschaffenden gerechter vergütet und geschützt wird.

Sicherere, günstigere und bessere Konnektivität

Konnektivität war auch 2019 ein wichtiges Thema für die EU. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Wirtschaft und Gesellschaft und des Umstands, dass mehr Zeit mit der Online-Nutzung von Produkten und Dienstleistungen verbracht wird, ist eine sichere, zuverlässige und erschwingliche Konnektivität wichtiger denn je.

Ein Video über die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts

Digital Single Market: cheaper calls to other EU countries. © European Union, 2019

Die Preise für Anrufe und SMS zwischen Mitgliedstaaten und anderen Teilen Europas sind sehr unterschiedlich. Der Standardpreis für einen Festnetz- oder Mobilfunkanruf ins Ausland ist im Durchschnitt dreimal höher als der Standardpreis für ein Inlandsgespräch und der Standardpreis für eine SMS mehr als doppelt so hoch. Die im Mai eingeführten Preisobergrenzen sehen für Anrufe von Festnetz- und Mobiltelefonen einen Höchstbetrag von 0,19 EUR pro Gesprächsminute (zzgl. MwSt.) vor, während SMS inzwischen nur noch 0,06 EUR (zzgl. MwSt.) kosten. Nachdem schon 2017 die Mobilfunk-Roaminggebühren abgeschafft wurden, beschert nun die Preisobergrenze für Auslandsgespräche innerhalb Europas den Verbrauchern und Unternehmen einen weiteren klaren und unmittelbaren Vorteil.

Grafische Darstellung des Abbaus digitaler Hindernisse zugunsten von Verbrauchern und Unternehmen

Die Beseitigung digitaler Hindernisse ist für Verbraucher und Unternehmen von entscheidender Bedeutung. In der Online-Welt sind die vier Grundfreiheiten der EU – der freie Verkehr von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften – noch nicht verwirklicht. Deshalb hat sich die Juncker-Kommission mit diesen Problemen befasst. Vor 2014 konnten die Europäerinnen und Europäer ihre Online-Abonnements auf Reisen nicht nutzen, und das Streaming ihrer Lieblingsfernsehsendungen war im Ausland unter Umständen blockiert. Für die Nutzung des Telefons im europäischen Ausland fielen für sie zudem hohe Roaminggebühren an; über 0,50 Euro pro Minute für einen Sprachanruf und 0,28 Euro für eine Textnachricht im Jahr 2007. Die Verbraucherrechte waren nicht an das digitale Zeitalter angepasst, und der Online-Zugang der Verbraucherinnen und Verbraucher zu Waren und Dienstleistungen wurde in anderen Ländern aufgrund ihres Standorts blockiert (Geoblocking), z. B. indem die Zahlung nur mit einer Debit- oder Kreditkarte aus einem bestimmten Land gestattet wurde. Seit April 2018 haben die Europäerinnen und Europäer auf Reisen in einem anderen Mitgliedstaat Zugang zu ihren Online-Abonnements für Filme, Sportübertragungen, E-Bücher, Videospiele und Musik. Sie zahlen bei Reisen innerhalb der Europäischen Union keine Roaminggebühren, und 70 % von ihnen sind der Meinung, dass diese Politik bereits ihre Vorteile zeigt. Zudem werden aktualisierte Verbraucherschutzvorschriften und neue Vorschriften zum Vertragsrecht für die Bereitstellung digitaler Inhalte Verbrauchern mehr Rechte in der Online-Welt verschaffen und das Vertrauen der Verbraucher beim Einkauf im Internet und in einem anderen Mitgliedstaat stärken. Seit dem 3. Dezember 2018 sorgen die neuen Vorschriften gegen ungerechtfertigtes Geoblocking dafür‚ dass Verbraucherinnen und Verbraucher über das Internet Zugang zu Waren und Dienstleistungen haben, ohne sich Gedanken über Diskriminierung aufgrund ihres geografischen Standorts machen zu müssen. Quelle: Europäische Kommission

Zusammenfassung der Wifi4EU-Initiative

WiFi4EU-finanzierte Netze müssen kostenlos und werbefrei sein und dürfen Daten nicht zu kommerziellen Zwecken wiederverwenden. Darüber hinaus müssen die visuelle WiFi4EU-Identität in ausgewiesenen öffentlichen Räumen und die Information, dass die Initiative von der Europäischen Union kofinanziert wird, sichtbar gemacht werden. Quelle: Europäische Kommission

Weitere praktische Vorteile bot der Start eines Programms, das Kommunalverwaltungen bei der Einrichtung kostenfreier WLAN-Hotspots finanziell unterstützt. Die Initiative WiFi4EU soll bis zu 8 000 Gemeinden in der gesamten EU dabei helfen, ihre Konnektivität zu verbessern. Den Behörden vor Ort stehen EU-Zuschüsse in Höhe von jeweils 15 000 EUR für die Einrichtung von Hotspots zur Verfügung. Zwei Antragsrunden wurden bereits durchgeführt, in denen mehr als 5 000 Kommunen das Programm in Anspruch nehmen konnten, zusätzlich zu den 2 800, die bereits 2018 Unterstützung erhalten hatten. Jede Kommune hat 18 Monate Zeit, um die Fördermittel für die zur Einrichtung ihrer öffentlichen WLAN-Hotspots notwendige Ausrüstung auszugeben.

Auch in ländlichen Gebieten wurde der Netzausbau im Jahresverlauf weiter vorangetrieben. Nur 53 % der Menschen in abgelegenen und ländlichen Gebieten verfügen über einen schnellen Internetzugang, gegenüber 82 % in der EU insgesamt. Die Überwindung dieser digitalen Kluft ist eine der obersten Prioritäten. Das Netz der Breitband-Kompetenzbüros ist 2019 deutlich gewachsen. Inzwischen tragen 116 nationale und regionale Büros dazu bei, die Bemühungen um den Ausbau der Breitbandversorgung in den entlegensten Gebieten der EU zu koordinieren. Eine bessere und schnellere Breitbandversorgung bedeutet besseren Zugang zu Bildung, Gesundheit, Behördendiensten und Unternehmen, wird sich positiv auf Beschäftigung und Investitionen auswirken und die Kommunen in diesen Bereichen unterstützen.

Der Netzausbau geht zurück auf eine im April gegebene Zusage der Mitgliedstaaten, bei der Nutzbarmachung digitaler Technik zusammenzuarbeiten, damit wichtige und dringende wirtschaftliche, soziale, klimatische und ökologische Herausforderungen in der ländlichen Wirtschaft, einschließlich des Agrar- und Nahrungsmittelsektors der EU, bewältigt werden können.

Im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai berichteten im Rahmen einer Kampagne zur Sensibilisierung für das Thema Gewalt gegen Frauen im Internet (#DigitalRespect4Her) weibliche Abgeordnete, Expertinnen und Journalistinnen über die besonderen Probleme, denen Frauen in den sozialen Medien und anderswo online ausgesetzt sind.

Die Digitalisierung unterstützt auch die allgemeinen Bemühungen um den Abbau von Hemmnissen im EU-Binnenmarkt, wofür die Einführung des elektronischen Austauschs von Sozialversicherungsdaten ein konkretes Beispiel ist. Das Projekt bietet den Sozialversicherungsträgern in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Hilfe beim Informationsaustausch, wenn Bürgerinnen und Bürger in ein anderes Land umziehen, dort leben und arbeiten. Seit seiner Inbetriebnahme im Januar 2019 haben sich 31 Länder dem System angeschlossen, und bis Jahresende wurden bereits in mehr als 175 000 Fällen Informationen ausgetauscht. Das System soll den Bürgerinnen und Bürgern einen effektiveren Zugang zu ihren Informationen verschaffen, damit ihre Sozialversicherungsansprüche schneller und genauer berechnet werden können. Den Sozialversicherungsträgern wiederum soll dabei geholfen werden, wirksamer gegen Betrug vorzugehen.

Auch die Erhebung der Mehrwertsteuer bei Online-Händlern wird sich dank neuer Vorschriften, die im März vereinbart wurden, besser gestalten. Dadurch brauchen sich Online-Unternehmen nur noch einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren zu lassen und nicht in jedem Mitgliedstaat, in dem sie Verkäufe tätigen. Für kleinere Unternehmen im grenzüberschreitenden Online-Handel bedeutet dies eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis. Zudem erleichtern die neuen Vorschriften den nationalen Steuerbehörden die Erhebung der Mehrwertsteuer bei Unternehmen aus Drittländern, die Waren an Verbraucher in der EU über Online-Marktplätze verkaufen, und helfen somit dabei, die 5 Mrd. EUR an Steuern einzuziehen, die jedes Jahr in dieser Branche verloren gehen.

Schutz von Rechten im digitalen Zeitalter

Weitere Initiativen haben den Schutz der Rechte von Verbrauchern und Unternehmen im Internet zum Ziel, darunter neue Vorschriften für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen sowie für Warenkaufverträge, durch die der Online-Handel klarer und einfacher wird. Ein einheitliches Regelwerk für die gesamte EU wird dazu beitragen, dass sich die Unternehmen ihrer Pflichten bewusst sind, während die Verbraucher Anspruch auf eindeutige Rechtsmittel erhalten, wenn digitale Inhalte, Dienstleistungen und Waren, einschließlich Produkten mit einer digitalen Komponente (z. B. intelligente Kühlschränke), fehlerhaft sind.

Darüber hinaus einigte man sich auf neue EU-Vorschriften, um das komplexe Urheberrecht an die Gegebenheiten der digitalen Welt anzupassen. Der Zugriff auf kreative Inhalte und Zeitungsartikel erfolgt heute hauptsächlich über Streamingdienste für Musik, Plattformen für den Videoabruf, Nachrichtenaggregatoren sowie Plattformdienste mit von Nutzern hochgeladenen Inhalten. Die neuen Vorschriften gewährleisten, dass Urheber gerechter vergütet, die Nutzerrechte gestärkt und die Verantwortlichkeiten der Plattformen eindeutiger geregelt werden. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Online-Material zu verbessern, neue Rechte und Pflichten für Online-Plattformen festzulegen, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke gespeichert sind, die Online-Presse und den Online-Journalismus zu fördern und die Vergütung von Journalisten zu verbessern. Zudem soll die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials zu Bildungs- und Forschungszwecken erleichtert werden.

Europa ist weiterhin entschlossen gegen unlautere Geschäftspraktiken in der digitalen Wirtschaft vorgegangen. Im März wurde gegen Google eine Geldbuße in Höhe von 1,49 Mrd. EUR verhängt, weil das Unternehmen wettbewerbswidrige vertragliche Beschränkungen für die Websites Dritter eingeführt hatte, die Wettbewerber daran hinderten oder davon abhielten, Werbeanzeigen auf diesen Websites zu platzieren. Im Juni wurde eine förmliche Untersuchung der Praktiken von Broadcom eingeleitet, einem weltweit führenden Unternehmen für Komponenten drahtgebundener Kommunikationsgeräte wie Modems und TV-Set-Top-Boxen, um festzustellen, ob Wettbewerber rechtswidrig ausgeschlossen wurden. Im Oktober erließ die Kommission einstweilige Maßnahmen zu Broadcom, damit kein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden für den Wettbewerb entsteht, bis sie ihre Prüfung, ob bestimmte wettbewerbsausschließende Praktiken seitens des Unternehmens vorliegen, abgeschlossen hat. Qualcomm wurde im Juli mit einer Geldbuße von 242 Mio. EUR belegt, weil das Unternehmen Chipsätze, die die Verbindung von Smartphones und Tablets mit zellularen Netzen ermöglichen, nicht kostendeckend verkauft hatte, um so seinen Hauptwettbewerber in dieser Sparte aus dem Markt zu drängen. Ferner wurde eine Untersuchung darüber eingeleitet, wie Amazon mit den Daten anderer Händler umgeht, die auf seinen Websites Waren verkaufen.

Seit Juli gelten neue Vorschriften für die Geschäftsbeziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen, mit denen ein einheitlicher Rahmen für ein Mindestmaß an Transparenz und Rechtsbehelfen geschaffen wird. Die Vorschriften bieten Schutz für Unternehmen, die auf Online-Plattformen angewiesen sind, um Kunden zu erreichen, und stellen zugleich sicher, dass das Innovationspotenzial der Plattformen nicht beeinträchtigt wird; flankiert werden diese Vorschriften durch die Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft.

Erhöhung der Sicherheit der Netze

Die EU beschloss außerdem neue Vorschriften für die Cybersicherheit der Netze insgesamt. Dazu gehören auch Empfehlungen zur Sicherheit von 5G-Netzen der nächsten Generation‚ die so leistungsfähig sind, dass Anzahl und Umfang digitaler Produkte und Dienste weiter zunehmen und im Jahr 2025 Einnahmen von ca. 225 Mrd. EUR generieren dürften. Zwischen März und Juni führten die Mitgliedstaaten umfassende Risikobewertungen ihrer 5G-Netzinfrastrukturen durch und verschärften ihre Vorschriften, um die Sicherheit öffentlicher Netze zu erhöhen.

Der Rechtsakt zur Cybersicherheit, der die künftige Ausrichtung der Cybersicherheitspolitik der EU festlegt, trat im Juni in Kraft. Vorgesehen ist unter anderem, einen neuen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung digitaler Produkte, Prozesse und Dienstleistungen aufzustellen und die Rolle der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit zu stärken. Die Agentur spielt nicht nur eine wichtige Rolle bei der Schaffung und Aufrechterhaltung des Zertifizierungsrahmens, sondern hat auch den Auftrag, die operative Zusammenarbeit auf EU-Ebene zu verstärken, was auch beinhaltet, den Mitgliedstaaten auf deren Wunsch bei der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen zu helfen und die Koordinierung der EU bei großen grenzüberschreitenden Cybersicherheitsvorfällen und -krisen zu unterstützen.

Im gleichen Monat gaben sieben Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Spanien, Italien, Luxemburg, Malta und Niederlande) ihre Zusage, die Entwicklung extrem sicherer Quantennetzwerke zu beschleunigen, um die europäischen Kapazitäten auf den Gebieten der Quantentechnologie und Cybersicherheit zu stärken und die Sicherheit der Netze der Zukunft zu gewährleisten. In ihren ehrgeizigen Vorschlägen wird eine neue Infrastruktur für die Quantenkommunikation gefordert, die es ermöglichen würde, Informationen und Daten extrem sicher zu übermitteln und zu speichern und die Kommunikationsmittel EU-weit miteinander zu verknüpfen. Eine solche Infrastruktur, bei der Quantentechnologien und -systeme in konventionelle Kommunikationsinfrastrukturen integriert würden, bestünde aus zwei Elementen: einer terrestrischen Komponente unter Nutzung bestehender Glasfaserkommunikationsnetze, die strategische Standorte auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene miteinander verbinden, und einer Weltraumkomponente zur Überbrückung von großen Entfernungen in Europa und anderen Kontinenten.

Durch die Verwendung dieses Netzes für kritische Infrastrukturen und Verschlüsselungssysteme lassen sich u. a. intelligente Energienetze, Flugsicherungssysteme, Banken oder Gesundheitseinrichtungen besser vor Hackerangriffen schützen. Außerdem werden Rechenzentren Informationen sicher speichern und austauschen können, und die Vertraulichkeit staatlicher Datenbestände kann langfristig geschützt werden.

Im Mai hat der Rat einen Rahmen geschaffen, der es der EU ermöglicht, zur Abschreckung vor Cyberangriffen und zur Reaktion auf solche Angriffe, wenn sie eine externe Bedrohung für die EU oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, gezielte restriktive Maßnahmen zu verhängen. Dies gilt auch für Cyberangriffe gegen Drittstaaten oder internationale Organisationen, wenn restriktive Maßnahmen für notwendig erachtet werden, um die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zu erreichen.

Vorbereitung auf die Technologien der Zukunft

Künstliche Intelligenz

Auch mit Blick auf die Zukunft will Europa größtmöglichen Nutzen aus den vielen Verbesserungsmöglichkeiten durch künstliche Intelligenz ziehen und hat in den letzten Jahren stark in den Ausbau seiner KI-Kapazitäten investiert. Angesichts der Bedenken im Zusammenhang mit der Entwicklung der KI hat eine hochrangige Expertengruppe 2019 mit der Ausarbeitung von Leitlinien für eine ethisch vertretbare Entwicklung der Technologie begonnen, um sicherzustellen, dass diese auch weiterhin der Gesellschaft dient und nicht schadet. Die Ethikleitlinien für eine vertrauenswürdige KI wurden von Experten aus der gesamten EU erarbeitet und sollen in künftige Vorschläge für eine auf den Menschen ausgerichtete („menschenzentrierte“) KI einfließen, die für Anfang 2020 geplant sind. Sie erstrecken sich über ein weites Themenspektrum und behandeln höchst unterschiedliche Fragen, etwa wie bei der Entwicklung von KI-Systemen Diskriminierungen vermieden oder die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit solcher Systeme sichergestellt werden können.

Hochleistungsrechnen

Die Datenmengen, die zur Unterstützung der KI-Entwicklung benötigt werden, erfordern enorme Rechenkapazitäten – ein Bereich, in dem Europa im Weltvergleich schon immer zurückgelegen hat. Im Juni wurden europaweit acht Standorte für den Betrieb neuer europäischer Supercomputer ausgewählt, finanziert mit Mitteln der EU und der Mitgliedstaaten in Höhe von 840 Mio. EUR. Die Rechner sollen in Sofia (Bulgarien), Ostrava (Tschechien), Barcelona (Spanien), Bologna (Italien), Bissen (Luxemburg), Minho (Portugal), Maribor (Slowenien) und Kajaani (Finnland) betrieben werden und könnten Europas Supercomputerkapazitäten um das Vier- bis Fünffache steigern. Ziel ist es, Europa eine weltweite Führungsrolle in diesem Bereich zu verschaffen. Mögliche Einsatzbereiche der Supercomputer sind Hilfe bei der Entwicklung von personalisierter Medizin, Verbesserungen in der Entwicklung von Arzneimitteln und Werkstoffen, Konzeption neuer biotechnologischer Verfahren, Wettervorhersagen und Modellierung von Klimaveränderungen.

Ausblick: Vollendung des digitalen Binnenmarktes

Ein vollendeter digitaler Binnenmarkt würde der EU helfen, ihre weltweite Spitzenstellung in der digitalen Wirtschaft zu behaupten. Seit Beginn der Strategie im Jahr 2015 sind 30 verschiedene Legislativvorschläge vorgelegt worden. Bis Ende 2019 wurden davon 28 angenommen, fünf mehr als Ende des vorigen Jahres. Die beiden letzten Vorschläge – der erste betrifft den Schutz der Privatsphäre im Internet, der zweite das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und das Netz nationaler Koordinierungszentren – sollen 2020 verabschiedet werden. Die Europäische Kommission hat auch einige digitale Themen auf ihrer Prioritätenliste, darunter einen auf die Ethikleitlinien gestützten Legislativvorschlag, der ein koordiniertes europäisches Konzept für die menschlichen und ethischen Aspekte der KI vorsieht, sowie die Verabschiedung eines neuen Rechtsakts über digitale Dienste, mit dem die Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen, Dienste und Produkte aktualisiert werden sollen.

Kapitel 3

Eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie

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Vor dem Hintergrund der in ganz Europa und weltweit spürbaren Auswirkungen des Klimawandels und wachsender Forderungen nach ambitionierteren weltweiten Maßnahmen stand die Klimakrise 2019 weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda.

Die EU hat beim Klimaschutz eine weltweite Führungsrolle übernommen: Sie hat Rechtsvorschriften erlassen, mit denen sie ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris erfüllt und darüber hinausgeht, und eine langfristige Strategie erarbeitet, mit der Europa bis 2050 zum weltweit ersten klimaneutralen Kontinent werden soll. Im Dezember kam sie bei der Verwirklichung ihrer Ziele mit der Präsentation des europäischen Grünen Deals – der Leitinitiative der Kommission von der Leyen – einen enormen Schritt voran. Der Deal soll die Umweltverträglichkeit unserer Produktion und Mobilität sowie unseres Verbrauchs und unserer Lebensweise verbessern und sicherstellen, dass dabei keine Bevölkerungsgruppe oder Region zurückbleibt.

Die Vollendung der Energieunion hat die weltweit führende Rolle Europas im Bereich der Energieeffizienz und bei den Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien gestärkt und wird die Energiewende in allen Wirtschaftszweigen unterstützen. Im Einklang mit den neuen Governance-Bestimmungen haben die Mitgliedstaaten die Entwürfe ihrer ersten Energie- und Klimapläne der Kommission zur Prüfung vorgelegt.

Darüber hinaus treibt die EU den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft weiter voran. Sie hat inzwischen alle 54 Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft in die Praxis umgesetzt. Im Juli traten zudem neue EU-Vorschriften zum Verbot bestimmter Einweg-Kunststoffartikel in Kraft, die die Mitgliedstaaten nun in nationales Recht umsetzen müssen.

Ferner setzte die EU ihre Bemühungen um eine verstärkte Finanzierung der Markteinführung innovativer CO2-armer Technologien fort, und bei der Dekarbonisierung des Verkehrssektors wurden mit der Einführung wichtiger Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen im Straßen- und Schiffsverkehr gute Fortschritte erzielt.

Ein klimaneutrales Europa bis 2050

Klimawandel und Umweltzerstörung sind eine existenzielle Bedrohung für Europa und die Welt. Um diese Herausforderung zu bewältigen, braucht Europa ein neues Wachstumsmodell, das der Europäischen Union zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft verhilft, in der es 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr gibt, das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist und keine Bevölkerungsgruppe oder Region zurückbleibt.

Im Jahr 2018 legte die Kommission dazu ihre Vision für die Erreichung der Klimaneutralität in der EU bis 2050 vor, die auf sieben Bausteinen beruht: Steigerung der Energieeffizienz, verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, ein sauberes und vernetztes Mobilitätssystem, eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, hochwertige vernetzte Infrastrukturen, Ausbau der Bioökonomie und natürlicher CO2-Senken sowie Nutzung von CO2-Abscheidung und -Speicherung. Nach eingehenden Erörterungen mit den einzelnen Interessengruppen und vor dem Hintergrund der von Präsidentin von der Leyen vorgestellten Mitteilung über den Grünen Deal hat der Europäische Rat dieses Ziel im Dezember 2019 bestätigt.

In Bezug auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen bei gleichzeitiger Förderung des Wirtschaftswachstums kann die EU bereits jetzt eine gute Erfolgsbilanz vorweisen: Im Jahr 2018 waren die Emissionen um 23 % niedriger als 1990, während die Wirtschaft im gleichen Zeitraum um 61 % wuchs. Es muss jedoch noch mehr getan werden. Auf der Grundlage ihrer umfangreichen Erfahrungen hat die EU mit dem im Dezember vorgestellten europäischen Grünen Deal – der Leitinitiative der Kommission von der Leyen – beim Aufbau einer umweltfreundlichen und inklusiven Wirtschaft eine Vorreiterrolle übernommen. Im Mittelpunkt des Grünen Deals steht die Verpflichtung, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen.

Der Deal ist ein Quantensprung für die Umsetzung dieser Verpflichtung. Er stellt die Zusage der Kommission zur Bewältigung klima- und umweltbezogener Herausforderungen auf eine neue Grundlage und weist den Weg für die Maßnahmen der kommenden Monate und Jahre. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt „Die EU im Jahr 2019: ein Jahr des Wandels“.

Untermauert wird die Verpflichtung der EU durch das erste europäische Klimagesetz, in dem das Ziel der Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 rechtlich verankert wird. Zuallererst aber weist der Grüne Deal dabei den Weg für einen gerechten und sozial ausgewogenen Übergang: Er soll sicherstellen, dass bei den bevorstehenden grundlegenden Veränderungen keine Bevölkerungsgruppe oder Region abgehängt wird.

Die Europäische Union ist der erste große Wirtschaftsraum, der seine Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris in verbindliche Vorschriften umgesetzt hat. Sie hat ihr Ziel, die Emissionen bis 2020 um 20 % zu reduzieren, bereits übertroffen. Werden alle vereinbarten Maßnahmen vollständig umgesetzt, sollte auch das Ziel der Verringerung um 40 % bis 2030 überschritten werden können. Da jedoch noch ehrgeizigere Vorgaben erforderlich sind, wird das Ziel mit dem Grünen Deal auf mindestens 50 % (und in Richtung 55 %) gegenüber 1990 erhöht.

Die Modernisierung und Umgestaltung der Wirtschaft in der EU ist bereits in vollem Gange. Dazu wurden im Jahr 2019 Klimaschutzmaßnahmen auf allen Ebenen fortgesetzt – von Maßnahmen für umweltfreundlichere Fahrzeuge und eine sauberere Luft und Investitionen in technische Lösungen bis hin zum Schutz der Wälder und einer stärkeren Verbraucherbeteiligung, die sicherstellt, dass jeder seinen Beitrag leistet.

Eine Teilnehmerin der Klimakonferenz COP25 der Vereinten Nationen geht im Konferenzzentrum auf den Pavillon mit dem Schriftzug der Europäischen Union zu

The EU pavilion at the UN Climate Change Conference COP25, Madrid, Spain, 3 December 2019.

Im Einklang mit den neuen Bestimmungen zur Governance der Energieunion haben die Mitgliedstaaten erstmals Entwürfe integrierter nationaler Energie- und Klimapläne erstellt. Wie die im Juni veröffentlichte Bewertung dieser Entwürfe durch die Kommission zeigte, mussten die Mitgliedstaaten jedoch in ihren endgültigen Plänen, die sie bis Ende des Jahres vorzulegen hatten, ihre Ambitionen weiter erhöhen, um die Klimaziele der EU zu erreichen.

Grafische Darstellung der Verringerung der Treibhausgasemissionen seit 1990 und der Emissionsziele bis 2030

Der Kurs für das Ziel zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % bis 2030 ist festgelegt. Zwischen 1990 und 2018 hat die Europäische Union bereits eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 23 % erreicht und damit das für 2020 gesetzte Ziel von 20 % übertroffen. Weiteren Schätzungen zufolge wird es insgesamt eine Verringerung um 45 % bis 2030 geben – also 5 Prozentpunkte mehr als das ursprüngliche Ziel von 40 %. Quelle: Rat der Europäischen Union

Internationale Klimaschutzbemühungen

Da auf die EU nur rund 9 % der globalen Gesamtemissionen entfallen, ist klar, dass Europa den Klimawandel nicht allein, sondern nur in weltweiter Zusammenarbeit bewältigen kann. Der Klimagipfel der Vereinten Nationen im September in New York bot der EU die Gelegenheit, mit ihren Partnern Möglichkeiten für ehrgeizigere Ziele und beschleunigte Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris zu erörtern. Zur Vorbereitung auf den UN-Gipfel gab die Kommission eine Mitteilung heraus, in der sie die Zusage der EU zu schnelleren Klimamaßnahmen bekräftigte.

Im Dezember nahm eine Delegation der EU an der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP25) in Madrid teil. Erfolge bei den Vereinbarungen zur zweiten Überarbeitung des Internationalen Mechanismus von Warschau und bei der Erstellung eines Aktionsplans für die Gleichstellung sorgten dabei für ermutigende Signale.

Trotz der Bemühungen der EU-Delegation um einen Konsens zur Frage der internationalen CO2-Märkte wurden die ambitionierten Ergebnisse, die weltweit erforderlich wären und die sich viele erhofft hätten, jedoch auf der COP25 nicht erzielt. So ist es umso wichtiger, dass Europa mit dem Grünen Deal eine Führungsrolle übernimmt und internationale Partner dabei einbezieht. 2020 werden die weltweiten Klimaschutzmaßnahmen verstärkt: Bis zur COP26 im November in Glasgow müssen die Parteien ihre national festgelegten Beiträge aktualisieren und langfristige Strategien vorlegen, die den Zielen des Übereinkommens von Paris entsprechen. Die EU ist dafür bereit.

Am 1. Januar 2019 begann der weltweite Ausstieg aus teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) – schädlichen Klimagasen, die noch immer häufig in Heizungs- und Kühlanlagen zum Einsatz kommen. Diese von der EU vorangetriebene Maßnahme dürfte einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung des Ziels aus dem Übereinkommen von Paris leisten, den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen.

Das ganze Jahr über führte die EU ihre Maßnahmen zur internationalen Kontaktaufnahme und Kooperation in Klimafragen fort. Im Juni veranstalteten die Kommission, China und Kanada gemeinsam eine große internationale Klimatagung in Brüssel; an dieser dritten Tagung auf Ministerebene zum Klimaschutz nahmen hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus mehr als 30 Ländern teil, darunter auch Ministerinnen und Minister der G20.

Die EU ist weiterhin fest entschlossen, Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern zu fördern. Mit einem Beitrag von 21,7 Mrd. EUR im Jahr 2018 für Entwicklungsländer – und somit einem Anstieg gegenüber 20,4 Mrd. EUR im Jahr 2017 – ist sie zusammen mit ihren Mitgliedstaaten weiterhin der größte öffentliche Geldgeber in diesem Bereich.

Eine Menschengruppe steht am Strand und hält ein Banner mit der Aufschrift „European Union Beach Cleanup“

EU staff work with local communities to clean up marine litter as part of the global #EUBeachCleanUp campaign, Koh Sak, Thailand, 13 September 2019.

Vollendung einer modernen, ambitionierten Energieunion

Ziel der 2015 vorgelegten Strategie für die Energieunion ist es, eine sichere, nachhaltige, wettbewerbsfähige und bezahlbare Energieversorgung der Menschen und Unternehmen in Europa zu gewährleisten. Wie der Vierte Bericht über die Lage der Energieunion zeigte, hat die Kommission ihre Pläne für diese Strategie vollständig in die Praxis umgesetzt. Zu den wichtigsten Ergebnissen zählte dabei die Verabschiedung aller acht Rechtsakte des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ im Mai. Dieses Paket wird das Energieversorgungssystem in Europa grundlegend ändern: Es wird es klimafreundlicher machen und in den Dienst der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wirtschaft in Europa stellen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken.

Als neue, ambitionierte Ziele für 2030 umfasst das Paket eine Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 32,5 % und einen Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch von mindestens 32 %. Es sieht umfassende Reformen der Elektrizitätsmärkte vor, um zur Integration der erneuerbaren Energien in das Netz beizutragen, und sorgt für die Einbeziehung aller in die Energiewende, da es die Möglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher zur Erzeugung ihres eigenen Stroms verbessert. Ein ganz entscheidender Punkt ist auch die Abschaffung von Subventionen für die umweltschädlichsten Anlagen.

Zusammenfassung der Energieeffizienzmaßnahmen in der Europäischen Union

Die Europäische Union hat sich ein neues Energieeffizienzziel von mindestens 32,5 % bis 2030 gesetzt. Darüber hinaus können Haushalte durch klarere und einfachere Kennzeichnungsvorschriften für Energieeffizienz fast 150 Euro pro Jahr sparen. Zudem wurden 18 Milliarden Euro aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zwischen 2014 und 2020 für Energieeffizienz bereitgestellt. Derzeit sind 900 000 Menschen im Energieeffizienzsektor in Europa beschäftigt. Quelle: Europäische Kommission

Darüber hinaus hat die EU eine Reihe neuer klarerer und einfacherer Energielabels eingeführt, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern Energie- und Geldeinsparungen ermöglichen (bis 2030 in Höhe des jährlichen Energieverbrauchs Dänemarks sowie durchschnittlich 150 EUR pro Jahr für jeden Haushalt). Im Oktober erließ die Kommission darüber hinaus neue Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Haushaltsgeräten wie Kühlschränken, Waschmaschinen, Geschirrspülern und Fernsehgeräten. Erstmals umfassen diese Vorschriften auch Anforderungen an die Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit und tragen somit zur Kreislaufwirtschaft bei.

Im November präsentierte die Kommission die ersten Ergebnisse einer 2018 eingeleiteten Initiative, mit der zehn EU-Regionen und zwei Mitgliedstaaten, die sich im industriellen Wandel befinden, beim Aufbau einer widerstandsfähigen CO2-armen Wirtschaft unterstützt werden. Um spezifische Hindernisse zu überwinden, wurden in diesem Zusammenhang zwölf Pilotprogramme eingeleitet, die jeweils eine EU-Finanzhilfe von 300 000 EUR erhalten. Darüber hinaus setzte die Kommission ihre Bemühungen zur Unterstützung von Kohleregionen im Wandel fort, um zu einer fairen Energiewende beizutragen und sicherzustellen, dass dabei keine Region zurückbleibt.

Im Februar leiteten 26 europäische Inseln ihre Energiewende ein. Ihre Agenden sollen bis Mitte 2020 veröffentlicht werden. 

Energieversorgungssicherheit und Solidarität

Die Energieversorgungssicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU ist ein wesentliches Element der Energieunion. Vor diesem Hintergrund wurde eine Einigung darüber erzielt, dass alle Gaspipelines, die in die EU hinein- oder aus ihr herausführen, dem EU-Energierecht entsprechen müssen.

Zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit in den baltischen Staaten unterzeichneten die Kommission sowie Estland, Lettland, Litauen und Polen einen politischen Fahrplan, der den Kurs für die Synchronisation der baltischen Staaten mit dem kontinentaleuropäischen Netz über das polnische Netz vorgibt. Zur Unterstützung dieses Projekts vergab die EU eine Finanzhilfe in Höhe von 323 Mio. EUR.

Im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ investierte die EU weiterhin in sichere und nachhaltige Energieinfrastrukturen, darunter 800 Mio. EUR für vorrangige Energieinfrastrukturen und 750 Mio. EUR für Vorhaben mit einem bedeutenden grenzüberschreitenden Nutzen. Weitere 214,9 Mio. EUR wurden dem Gasinfrastrukturprojekt „Baltic Pipe“ zur Verbindung Polens und Dänemarks mit Norwegen zugewiesen.

Zusammenfassung der Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit in der Europäischen Union

Im Bereich der Energieversorgungssicherheit wurden mehr als 30 Projekte von gemeinsamem Interesse durchgeführt, und 75 weitere Projekte werden bis 2022 durchgeführt. Die Fazilität „Connecting Europe“ erhielt seit 2014 Finanzierungen im Energiebereich in Höhe von 3,4 Milliarden Euro und weitere 1,3 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen für den Bereich Energieversorgungssicherheit. Die Finanzierung der Energieinfrastruktur aus öffentlichen Mitteln der Europäischen Union hat Investitionen in Höhe von insgesamt etwa 50 Milliarden Euro mobilisiert.

Angesichts der zentralen Bedeutung der Energieversorgung für alle Menschen in Europa hat auch die Frage der Cybersicherheit im Energiesektor höchste Priorität erlangt. Zur Bewältigung möglicher Gefahren hat die EU daher eine Empfehlung herausgegeben, die Orientierungshilfen für den Umgang mit besonderen Herausforderungen für die Cybersicherheit bietet.

Zudem arbeitete die EU weiterhin daran, die Nuklearwissenschaft und -technik auch für andere Zwecke als die Stromerzeugung auf sichere, geschützte und innovative Weise nutzbar zu machen. Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei der Gewährleistung höchster kerntechnischer Sicherheitsstandards wurde während des gesamten Jahres 2019 fortgesetzt.

Dekarbonisierung der Wirtschaft

Mit einem Rückgang der Emissionen aus Anlagen um 4,1 % im Jahr 2018 gegenüber 2017 brachte das EU-Emissionshandelssystem weiterhin positive Ergebnisse.

Zum Abbau des bestehenden Überschusses an Zertifikaten in dem System wird seit Januar eine Marktstabilitätsreserve angewandt. Durch Anpassung der Zahl der zu versteigernden Zertifikate stärkt diese Reserve die Widerstandsfähigkeit des Systems gegenüber größeren Belastungen. Die EU überführt zwischen September 2019 und August 2020 knapp 400 Millionen Zertifikate aus dem System in die Reserve, um den Preis der Emissionen zu erhöhen und umweltfreundlichere Technologien auf diese Weise kostenwirksamer zu machen. So schafft sie neue Anreize für die Unternehmen zur Senkung ihrer Emissionen. Höhere Preise im europäischen CO2-Markt führten im Jahr 2018 zudem zu Rekordeinnahmen der Mitgliedstaaten von rund 14 Mrd. EUR – mehr als doppelt so viel wie 2017.

Im Dezember schlossen die EU und die Schweiz das Verfahren zur Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme ab. Ab 2020 können nun Zertifikate aus beiden Systemen zu Erfüllungszwecken verwendet werden, um in beiden Systemen entstehende Emissionen auszugleichen. Dieses Verknüpfungsabkommen ist das Erste seiner Art und zeigt, dass solche Systeme den Weg für größere internationale CO2-Märkte ebnen können. Bereits zuvor waren im Jahr 2019 rechtliche Hindernisse beseitigt worden, sodass nun auch Island, Liechtenstein und Norwegen in vollem Umfang an der Versteigerungsplattform der EU für den Handel mit Emissionszertifikaten teilnehmen können.

Zur Beschleunigung der Fortschritte beim Aufbau eines robusten internationalen Rahmens für CO2-Märkte veranstaltete die Kommission mehrere Konferenzen, um Lösungsmöglichkeiten für die Beseitigung von Hindernissen beim Aufbau zuverlässiger internationaler Emissionshandelssysteme zu ermitteln.

Sauberer und nachhaltiger Verkehr

Ein schnellerer Übergang zu einem sauberen und nachhaltigen Verkehrssystem ist für die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen in Europa, die Erreichung der Klimaziele der EU und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie von entscheidender Bedeutung. Im März legte die Kommission daher einen Fahrplan mit Maßnahmen für eine schnellere Verbreitung sauberer Fahrzeuge vor. Zu den wichtigsten Ergebnissen im Rahmen der EU-Agenda für eine sichere, umweltfreundliche und vernetzte Mobilität zählten 2019 die Verabschiedung der ersten EU-weiten CO2-Emissionsvorgaben für Lkw, neue CO2-Emissionsstandards für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie neue Bestimmungen zur Förderung der Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel durch staatliche Stellen.

Ein Wissenschaftler arbeitet im Labor an seinen Geräten

A scientist from the Joint Research Centre monitors air pollutants, as required by EU legislation, European Commission Atmospheric Observatory, Ispra, Italy, 1 May 2019.

Nach dem „Dieselgate“-Skandal hat die EU ihre Vorschriften deutlich verschärft, um für unabhängigere und zuverlässigere Fahrzeugprüfungen zu sorgen. Im Januar traten dazu Bestimmungen über das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge und neue Vorschriften zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen im praktischen Fahrbetrieb in Kraft. Seit September sind die NOx-Emissionen (Stickoxidemissionen) aller in Europa verkauften neuen Pkw nun nach diesen Vorschriften für die Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen im praktischen Fahrbetrieb zu prüfen.

Auch bei der Verringerung der Emissionen des Seeverkehrs wurden Fortschritte erzielt. Dazu wurde ein Vorschlag zur Überarbeitung des EU-Systems für die Überwachung von CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen sowie zur erstmaligen Veröffentlichung dieser Daten vorgelegt. Dieser wichtige Schritt stellt sicher, dass auch der internationale Schiffsverkehr einen angemessenen Beitrag zur Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen leistet.

Batterien

Batterien sind sowohl für die Energiewende als auch für die Elektromobilität von entscheidender Bedeutung. Die Kommission arbeitet daher gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und industriellen Akteuren am Aufbau eines wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und innovativen Batterie-Ökosystems in Europa. Dies ist auch das Hauptziel der Europäischen Batterieallianz, einer Initiative unter Federführung der Industrie, an der sich rund 260 industrielle und innovative Organisationen beteiligen, die derzeit Möglichkeiten für grenzüberschreitende Projekte prüfen. Im April berichtete die Kommission über Fortschritte bei der Durchführung ihres Strategischen Aktionsplans für Batterien. Im Juni richtete die Kommission zudem eine neue europäische Technologie- und Innovationsplattform für Batterien ein, um Forschung und Innovation noch stärker zu fördern. Ferner stellte die EU 2019 im Rahmen des Programms Horizont 2020 132 Mio. EUR für Batterie-Vorhaben bereit.

Grafische Darstellung der Prognosen zu Angebot und Nachfrage für nachhaltige Energietechnologien

Im Jahr 2018 gab es mehr als 4 Millionen Elektrofahrzeuge auf der Straße; man geht davon aus, dass es bis zum Jahr 2028 zwischen 50 und 200 Millionen Elektrofahrzeuge auf den europäischen Straßen geben wird und die Anzahl bis zum Jahr 2040 auf 900 Millionen steigen wird. Die im Jahr 2018 verkauften Lithium-Ionen-Batteriezellen machten mehr als 77 Gigawattstunden aus, und es wird erwartet, dass sie bis 2028 zwischen 250 und 1100 und bis 2040 zwischen 600 und 4000 Gigawattstunden erreichen werden. Der europäische Anteil an der weltweiten Herstellung von Batteriezellen wird voraussichtlich von 3 % im Jahr 2018 auf etwa 7 % bis 25 % im Jahr 2028 steigen – ein Trend, der sich bis 2040 fortsetzen dürfte. Quelle: Gemeinsame Forschungsstelle

Hin zu einer Kreislaufwirtschaft

Wenngleich eine sauberere Energieerzeugung und -nutzung für die Bewältigung des Klimawandels von entscheidender Bedeutung ist, kann sie nur ein Teil der Lösung sein. Daneben ist auch die Kreislaufwirtschaft – Grundlage der EU-Maßnahmen für die Abfallvermeidung, eine bessere Produktgestaltung und höhere Recyclingquoten – für die Industrie- und Wirtschaftsstrategie der EU von zentraler Bedeutung. Inzwischen sind alle 54 Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans der Kommission für die Kreislaufwirtschaft abgeschlossen oder derzeit im Gang und bilden so die Grundlage für die weitere Entwicklung.

Die Behandlung des Kunststoffproblems hatte ebenfalls oberste Priorität, da die Art und Weise, in der Kunststoffe gegenwärtig hergestellt, verwendet und entsorgt werden, allzu oft die wirtschaftlichen Vorteile einer stärker „kreislauforientierten“ Wirtschaft ungenutzt lässt und der Umwelt schadet. Eines der sichtbarsten und alarmierendsten Anzeichen dieses Problems sind die Millionen Tonnen von Kunststoffabfällen, die Jahr für Jahr in die Ozeane gelangen.

Im Juli traten neue EU-Vorschriften in Kraft, um gegen die Vermüllung der Meere anzugehen. Sie sehen vor, dass die zehn für die Verschmutzung europäischer Strände wichtigsten Artikel, darunter Einweg-Plastikteller und -besteck, Strohhalme, Ballonhaltestangen und Wattestäbchen, bis 2021 verboten werden. Zudem einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, bei Kunststoffflaschen bis 2029 eine Sammelquote von 90 % und bis 2025 einen Recyclinganteil von 25 % zu erreichen, der bis 2030 auf 30 % gesteigert werden soll. Diese Maßnahme ist Teil der 2018 eingeleiteten ersten europaweiten Strategie für Kunststoffe, mit der erreicht werden soll, dass bis 2030 alle auf den EU-Markt gelangenden Kunststoffverpackungen wiederverwendbar oder recycelbar sind.

Ein Fabrikarbeiter bei der Bedienung einer Maschine

A factory worker produces compostable bags and films from renewable materials, Herent, Belgium, 28 October 2019.

Wenngleich sich die Recyclingquote bei Kunststoffverpackungen in Europa seit 2005 fast verdoppelt hat, entspricht dies noch immer nicht einmal 30 % der 25 Mio. Tonnen Kunststoffabfälle, die in Europa jährlich anfallen. Zur weiteren Steigerung der Recycling- und Wiederverwendungsquote bei Kunststoffen verpflichteten sich im Oktober daher mehr als 170 öffentliche und private Partner aus der Kunststoffindustrie, bis 2025 10 Mio. Tonnen recycelten Kunststoff in neuen Produkten zu verwenden. Diese Initiative geht auf die Allianz für die Kunststoffkreislaufwirtschaft zurück, deren erste Tagung im Februar stattfand.

Auf der Grundlage einer Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken gelangte die Europäische Chemikalienagentur im Januar zu dem Schluss, dass der absichtliche Zusatz von Mikroplastik zu Produkten in der EU eingeschränkt werden sollte.

Zusammenfassung zur europäischen Kunststoffindustrie

Die europäische Kunststoffindustrie beschäftigt fast 1,5 Millionen Menschen, hat einen Jahresumsatz von 350 Milliarden Euro und deckt somit 18 % der jährlichen weltweiten Kunststoffproduktion ab. Kleine und mittlere Unternehmen geben an, dass sie durch Abfallreduzierung (65 %) oder Energieeinsparung (63 %) Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz ergriffen haben. 41 % der kleinen und mittleren Unternehmen sind der Ansicht, dass durch ressourcenschonende Maßnahmen die Produktionskosten gesenkt wurden. Quelle: Eurobarometer, 2018.

Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und neuen Technologien

Dank der Investitionsoffensive für Europa konnten 2019 mehr Menschen in Europa Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen: Die Zahl der mit der Investitionsoffensive unterstützten Haushalte stieg insgesamt auf 7,4 Millionen. Daneben ist auch der neue Innovationsfonds ein zentrales Instrument für die Umsetzung der gesamtwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris und zur Unterstützung der strategischen Vision der Kommission, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Im Februar kündigte die Kommission für mehrere Sektoren Investitionen von mehr als 10 Mrd. EUR in CO2-arme Technologien an, um mit dem Fonds deren weltweite Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Die dazu erforderlichen Einnahmen sollen im Zeitraum 2020-2030 durch die Versteigerung von 450 Millionen EU-Emissionshandelszertifikaten erzielt werden. Auch die im Rahmen des Programms Horizont 2020 finanzierten Initiativen tragen erheblich zur Markteinführung neuer Technologien bei.

Zur Bekämpfung des Klimawandels werden öffentliche Gelder allein nicht ausreichen. Die EU unterstützt Investoren daher weltweit dabei, Möglichkeiten für umweltfreundliche Investitionen zu ermitteln und zu nutzen. Im Oktober richtete sie dazu gemeinsam mit einschlägigen Behörden aus Argentinien, Chile, China, Indien, Kanada, Kenia und Marokko die Internationale Plattform für nachhaltiges Finanzwesen ein.

Zusammenfassung zum Innovationsfonds der Europäischen Union

Im Rahmen der ersten Aufforderung des Innovationsfonds zur Einreichung von Projekten im Jahr 2020 werden 10 Milliarden Euro an Investitionen für die klimaneutrale Zukunft der Europäischen Union bis 2030 mobilisiert, die vor allem durch die Vermeidung von Emissionen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden soll. Dank der Finanzierung durch das Emissionshandelssystem der Europäischen Union werden auch Innovationen in den Bereichen energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicherung sowie CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung unterstützt. Quelle: Europäische Kommission

Der positive Kreislauf eines nachhaltigen Finanzwesens

Erhebliche private und öffentliche Investitionen sind erforderlich, um die Wirtschaft der Europäischen Union so zu verändern‚ dass sie die klimapolitischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsziele erreicht, einschließlich des Übereinkommens von Paris und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung. Im Rahmen eines nachhaltigen Finanzwesens werden Nachhaltigkeitserwägungen in finanzielle Entscheidungsprozesse einbezogen. Dies bedeutet eine stärkere Schwerpunktsetzung auf klimaneutrale, energie- und ressourceneffiziente sowie kreislauforientierte Projekte. Es bedarf eines nachhaltigen Finanzwesens, um die Strategie der Europäischen Kommission zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele umzusetzen. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten wird schließlich dafür sorgen, dass die Auswirkungen von Naturkatastrophen sowie von ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsherausforderungen, die die Wirtschaft und die Finanzmärkte beeinträchtigen können, gemindert werden. Wenn Investoren ihr Kapital für nachhaltige Investitionen verwenden, würde dies zu einem gesunden Planeten und geringeren wirtschaftlichen Auswirkungen durch zunehmende wetterbedingte Schäden führen und sich zudem positiv auf die Erstinvestition auswirken. Darüber hinaus werden stetige nachhaltige Investitionen dazu führen, dass die Nachhaltigkeitspräferenzen der Investoren in der Zukunft stärker berücksichtigt werden. Quelle: Europäische Kommission

Mehrere Menschen sitzen an einem Tisch mit vielen Unterlagen und diskutieren; im Hintergrund ein Bildschirm mit Informationen zur Grünen Woche

Participants take part in a group discussion at a conference during the EU Green Week, Brussels, Belgium, 16 May 2019.

Im Juni veröffentlichte die Kommission im Rahmen ihres Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen neue Leitlinien für die klimabezogene Berichterstattung der Unternehmen. Darin gibt sie für die rund 6 000 börsennotierten Unternehmen, Banken und Versicherungsgesellschaften in der EU praktische Empfehlungen darüber ab, wie sie zum einen genauer über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf das Klima, zum anderen aber auch über die Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Tätigkeiten berichten können.

Schutz der Umwelt

Im April veröffentlichte die Kommission ihre zweite Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik im Rahmen einer 2016 eingeleiteten Initiative, die eine bessere Umsetzung der EU-Umweltpolitik und der gemeinsam beschlossenen Vorschriften in allen Mitgliedstaaten sicherstellen soll. Die Anwendung dieser Vorschriften ist nicht nur für eine intakte Umwelt von entscheidender Bedeutung, sondern eröffnet auch neue Möglichkeiten für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Innovationen und Arbeitsplätze. Durch die vollständige Umsetzung der Umweltvorschriften könnte die Wirtschaft in der EU bei der Gesundheitsversorgung und den direkten Kosten für die Umwelt jährlich rund 55 Mrd. EUR einsparen. Das Paket umfasst eine allgemeine Mitteilung sowie 28 Länderberichte, die eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung des EU-Umweltrechts enthalten und Möglichkeiten für Verbesserungen in jedem Mitgliedstaat aufzeigen.

Wie die Halbzeitüberprüfung der EU-Forststrategie ergab, wurden bei der Verwirklichung der Ziele für 2020 erhebliche Fortschritte erzielt. Seit ihrer Einführung hat die Strategie die Koordinierung aller für Wälder und den forstbasierten Sektor relevanten EU-Politikbereiche unterstützt und zu einem einheitlichen Ansatz sowohl bei EU-internen als auch bei internationalen Maßnahmen geführt. Im Juli legte die Kommission dazu einen neuen Rahmen für Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Wäldern vor – der Lebensgrundlage von 80 % der Arten von Landlebewesen und der Existenzgrundlage von rund einem Viertel der Weltbevölkerung sowie einer wichtigen Treibhausgassenke für den Kampf gegen den Klimawandel.

Die EU spielt bei der internationalen Zusammenarbeit für sichere, gesicherte, saubere und nachhaltig bewirtschaftete Ozeane eine führende Rolle. Im März veröffentlichte sie dazu einen gemeinsamen Bericht, der eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der EU-Agenda zur internationalen Meerespolitik enthält. Bisher wurden in diesem Zusammenhang 50 konkrete Maßnahmen erfolgreich umgesetzt, darunter Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei oder der Erlass von Rechtsvorschriften gegen die Meeresverschmutzung.

Der künftige langfristige EU-Haushalt

2019 arbeitete die Kommission weiter zusammen mit dem Parlament und den Mitgliedstaaten darauf hin, eine Einigung über den künftigen langfristigen Haushalt der EU für den Zeitraum 2021-2027 zu erzielen.

Im Mai 2018 legte die Kommission ihren Vorschlag für einen fairen, ausgeglichenen und modernen EU-Haushalt für diesen Zeitraum vor. Dieser wurde im Rahmen offener und inklusiver Gespräche mit dem Parlament, den Mitgliedstaaten, den Empfängern von EU-Mitteln und anderen Interessenträgern erarbeitet. Ziel war es, Europa mit ausreichenden Mitteln auszustatten, damit es seine Prioritäten verwirklichen, auf künftige Herausforderungen reagieren und den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden kann.

Der vorgeschlagene Haushalt beläuft sich auf 1,114 % des Bruttonationaleinkommens (BNE), d. h. des nationalen Wohlstands, der EU-27. Im Vergleich dazu belaufen sich die nationalen Haushalte im Zeitraum 2014-2020 auf durchschnittlich 47,1 % des BNE der 27 Mitgliedstaaten.

Unmittelbar darauf wurden Legislativvorschläge für die 37 sektoralen Programme unterbreitet, die Teil des künftigen langfristigen Haushalts sind. Darin ist beispielsweise festgelegt, wie Landwirte künftig ihre Beihilfen erhalten oder wie junge Menschen die nächste Generation von Stipendien im Rahmen von Erasmus+ beantragen können.

2019 wurden intensive Verhandlungen geführt. Das Parlament, die Kommission und die Mitgliedstaaten sind einer Einigung über den Gesamtrahmen und die sektoralen Vorschläge näher gekommen.

In Bezug auf den Gesamtrahmen waren die Gespräche bis Juni so weit fortgeschritten, dass die Staats- und Regierungschefs der EU sich erstmals seit der Vorlage des Vorschlags zu diesem Thema äußern konnten. Auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember wurde beschlossen, dass die Verhandlungen von dem Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, vorangebracht werden sollen, damit Anfang 2020 eine Einigung erzielt werden kann. Sobald zwischen den Mitgliedstaaten ein Konsens erzielt wurde, wird für eine endgültige Einigung das Einverständnis des Parlaments benötigt.

Gleichzeitig wurden die Verhandlungen über die sektoralen Programme fortgesetzt. Über Programme, die Prioritäten wie Forschung, Verteidigung, Investitionen und digitalen Wandel betreffen, gelang dem Parlament und den Mitgliedstaaten bereits eine vorläufige Einigung. Sobald diese Programme vereinbart sind, werden sie beispielsweise

  • Hunderttausenden von Menschen ermöglichen, im Ausland ein Studium oder eine Ausbildung zu absolvieren, zu unterrichten, zu arbeiten oder Freiwilligenarbeit zu leisten (europäisches Mobilitätsprogramm Erasmus+);
  • Investitionen in Höhe von mehreren hundert Milliarden Euro mobilisieren, wodurch Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätze geschaffen werden (Programm InvestEU);
  • durch Investitionen in Hochleistungsrechner, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Vertrauen den digitalen Wandel in Europa vorantreiben und dafür sorgen, dass die Menschen in Europa mit den Fähigkeiten ausgestattet werden, die sie im digitalen Zeitalter benötigen.

Dies sind nur einige der Vorteile, die der EU-Haushalt für Europa und seine Bürgerinnen und Bürger bereithält. Die Verhandlungen dauern an. Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Haushalt kein Nullsummenspiel ist.

Dank des EU-Haushalts können die Mitgliedstaaten am Binnenmarkt teilhaben und Herausforderungen wie Migration und Bekämpfung von Terrorismus und Klimawandel gemeinsam angehen. Sie können auch die Chancen nutzen, die die Kohäsionspolitik, die wichtigste Investitionspolitik der EU, für Unternehmen aus der gesamten Union bereithält.

Die EU leistet ferner einen erheblichen Beitrag zu den Volkswirtschaften ihrer Mitgliedstaaten. Nach den von der Kommission zusammengestellten Daten beläuft sich der Beitrag der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt auf rund 0,9 % ihres BNE, während sie 5,92 % ihres BNE der Teilnahme am Binnenmarkt verdanken. Mit anderen Worten: Für jeden Euro, den die Mitgliedstaaten in den Haushalt einzahlen, erhalten sie dank des Binnenmarktes 6 EUR zurück.

Kapitel 4

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

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Der Binnenmarkt ist eine der größten Errungenschaften der EU. Er erleichtert unser tägliches Leben und bietet Unternehmen ein einzigartiges Sprungbrett für Innovation und Expansion über Landesgrenzen hinweg. 2019 jährte sich zudem die Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums, mit dem dieser Markt auf Island, Liechtenstein und Norwegen ausgedehnt wurde, zum 25. Mal.

Die EU arbeitet kontinuierlich daran, den Binnenmarkt zu vertiefen und noch vorteilhafter zu gestalten. Im Jahr 2019 legte die Kommission ihre endgültigen Vorschläge zur Vervollständigung des ambitionierten Maßnahmenpakets vor, das in der Binnenmarktstrategie, im Vorschlag zur Kapitalmarktunion und in der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt dargelegt ist. Gleichzeitig wurden andere noch nicht verabschiedete Vorschläge vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen.

Infolgedessen können die Menschen in Europa nun sicherere Produkte, unter anderem umweltfreundlichere und sicherere Autos, auf dem EU-Markt erwerben, sind besser vor schädlichen Chemikalien geschützt und erhalten zuverlässigere Informationen über Lebensmittel.

Die EU hat die Verwaltungsverfahren für Unternehmen, die auf dem gesamten Kontinent tätig sein wollen, weiter vereinfacht und dafür gesorgt, dass die Vorschriften durchgesetzt und eingehalten werden. Außerdem wurde es einfacher, Transaktionen in Euro unionsweit abzuwickeln. Behörden können Mehr- wertsteuerbetrug jetzt leichter aufdecken. Die neu errichtete Europäische Arbeitsbehörde wird auch einen Beitrag zur Beratung von Bürgern und Unternehmen leisten, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, arbeiten oder sich geschäftlich betätigen wollen.

Die Kommission hat mehrere viel beachtete wettbewerbsrechtliche Beschlüsse gefasst, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu gewährleisten und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes weiterhin zu sichern. Die EU arbeitet auch mit der Industrie und den nationalen Behörden zusammen, damit sich unsere Wirtschaft auf künftige Herausforderungen im Bereich Innovation und Nachhaltigkeit einstellt und weltweit konkurrenzfähig bleibt.

25 Jahre Europäischer Wirtschaftsraum

Ein offizielles Dokument mit einem roten Siegel

Initialling the agreement on the European Economic Area between the European Economic Community and the European Free Trade Association, Brussels, Belgium, 14 April 1992.

Nach dem 25. Jahrestag des EU-Binnenmarktes im Jahr 2018 wurde im darauffolgenden Jahr ein weiteres wichtiges Jubiläum begangen: 25 Jahre Europäischer Wirtschaftsraum. Mit dem 1992 unterzeichneten und 1994 in Kraft getretenen Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) werden die vier Freiheiten des Binnenmarktes und die damit verbundenen Maßnahmen auf Island, Liechtenstein und Norwegen ausgeweitet. Der Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr in den 31 EWR-Ländern kann nun fast genauso ungehindert erfolgen wie innerhalb eines einzigen Landes. Bürgerinnen und Bürger der EU können in jedem Land des Europäischen Wirtschaftsraums studieren, wohnen, einkaufen, arbeiten und ihren Ruhestand verbringen. Hunderte technischer, rechtlicher und bürokratischer Hindernisse, die dem freien Handel und dem freien Verkehr zwischen diesen Ländern entgegenstanden, wurden beseitigt. Dadurch konnten die Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit ausweiten, und der daraus resultierende Wettbewerb hat zu Preissenkungen und einer größeren Auswahl für den Verbraucher geführt.

Einige Vorteile des Europäischen Wirtschaftsraums

Alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums können von der Teilnahme am Programm Erasmus+ profitieren. Die Europäische Krankenversicherungskarte verschafft den Menschen während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums bei Bedarf Zugang zur staatlichen Gesundheitsversorgung. Da es keine Roaminggebühren gibt, können sie in jedem Land des Europäischen Wirtschaftsraums unter den gleichen Bedingungen wie im eigenen Land telefonieren, Textnachrichten versenden und mobile Daten verbrauchen. Zudem können Fluggäste bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden bei der Ankunft am Reiseziel eine Entschädigung von der Fluggesellschaft einfordern.

Ein Binnenmarkt, der für Bürger und Unternehmen besser funktioniert

Die EU arbeitet kontinuierlich daran, den Binnenmarkt weiter zu stärken und zu vertiefen, damit er neuen Herausforderungen gewachsen ist und Bürgern und Unternehmen Vorteile bringt.

Im Rahmen dieser Bemühungen verständigte sich die EU im Juni auf neue Regeln‚ mit denen die Einhaltung der Binnenmarktvorschriften für Non-Food-Erzeugnisse verbessert werden soll. Durch diese ab 2021 geltenden Vorschriften werden die Kontrollen durch nationale Behörden und Zollbeamte verstärkt und Produkte auf dem EU-Markt besser kontrolliert. Zudem wird damit die Zusammenarbeit zwischen den Behörden intensiviert und ein rasches Vorgehen gegen illegale Produkte erleichtert.

Die EU hat ferner eine neue Verordnung angenommen, mit der die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Produkte, die nicht unter EU-weite Rechtsvorschriften fallen, gestärkt wird. Dies eröffnet Unternehmen weitere Möglichkeiten, über die Grenzen der EU hinaus zu expandieren. Ab April 2020 können Unternehmen rasch bessere Informationen über geltende nationale technische Vorschriften in einem anderen Mitgliedstaat finden und dank vereinfachter Verfahren nachweisen, dass ihr Produkt die einschlägigen nationalen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus wird das neue Standardverfahren für die elektronische Rechnungsstellung, das im April in Kraft trat, den Behörden dabei helfen, alle Fälligkeiten gegenüber Unternehmen umgehend automatisch zu bearbeiten.

Eine starke und innovative industrielle Basis

Die europäische Industrie ist in vielen Bereichen weltweit führend, muss sich aber an neue Herausforderungen wie die rasche technologische Entwicklung, den Klimawandel und den sich verändernden globalen geopolitischen Kontext anpassen. Im Hinblick auf die Vorlage einer neuen Vision für die europäische Industrie rief die Kommission das hochrangige Diskussionsforum Industrie 2030 ins Leben und veröffentlichte im Juni dessen Empfehlungen. Sie befassen sich schwerpunktmäßig mit der Frage, wie sich die europäische Industrie durch den Einsatz modernster bahnbrechender Technologien, den Schutz von Umwelt und Biodiversität, durch Investitionen in Menschen und durch intelligente europäische und globale Allianzen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen sollte.

Europa muss daher seine industrielle Basis auf der Grundlage seiner Stärken und Errungenschaften entwickeln. Künstliche Intelligenz, Batterien und Cybersicherheit sind nur einige der vielen strategischen und zukunftsorientierten Bereiche, in denen der Ausbau des Wettbewerbsvorteils Europas zu Wachstum führen kann. Um Bereiche von strategischer Bedeutung zu ermitteln, richtete die Kommission ein Strategieforum aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Industrie ein, das in seinem im November veröffentlichten Bericht sechs vorrangige Bereiche nannte sowie Empfehlungen für künftige politische Maßnahmen und koordinierte transnationale Investitionen aussprach.

Auch starke Industriezweige müssen sich ständig anpassen und innovativ sein. Laut dem Bericht über den Europäischen Innovationsanzeiger für 2019 kommt die EU in dieser Hinsicht weiter voran: In 24 Mitgliedstaaten verbesserte sich die Innovationsleistung. Auf dem Gebiet der Innovation war Schweden in der EU führend, gefolgt von Finnland, Dänemark und den Niederlanden. In Litauen, Griechenland, Lettland, Malta, dem Vereinigten Königreich, Estland und den Niederlanden gab es bei den Innovationen die höchsten Zuwächse. Hervorzuheben ist, dass die EU bei der Innovationsleistung erstmals die Vereinigten Staaten überholt hat und deutlich vor Brasilien, Indien, Russland und Südafrika liegt.

Sechs strategische Bereiche für die europäische Industrie

Die sechs strategischen Bereiche für die europäische Industrie sind saubere, vernetzte und autonome Fahrzeuge; intelligente Gesundheit; eine Industrie mit geringem CO2-Ausstoß; Wasserstofftechnologien und -systeme; ein industrielles Internet der Dinge; Cybersicherheit.

Karte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Innovationsleistung im Jahr 2019

Der Europäische Innovationsanzeiger für 2019 zeigt Dänemark, die Niederlande, Finnland und Schweden als Innovationsführer in Europa, während Belgien, Deutschland, Irland, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Slowenien und das Vereinigte Königreich als starke Innovatoren eingestuft werden. Tschechien, Estland, Griechenland, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Portugal und die Slowakei werden als mäßige Innovatoren und Bulgarien und Rumänien als bescheidene Innovatoren eingestuft. Quelle: Europäische Kommission

Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt

Die Wettbewerbspolitik der EU zielt darauf ab, Wachstum, Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, indem Verbraucher und sich rechtskonform verhaltende Unternehmen vor wettbewerbswidrigem und illegalem Geschäftsgebaren geschützt werden. Wenn Unternehmen untereinander im Wettbewerb um die niedrigsten Preise und die breiteste Auswahl an innovativen Produkten stehen, profitieren davon die Verbraucher und die europäische Wirtschaft, die stärker wächst, konkurrenzfähiger wird und für Investoren attraktiver ist.

Im Jahr 2019 erließ die Kommission 362 Entscheidungen zur Fusionskontrolle, zehn wettbewerbsrechtliche Entscheidungen sowie fünf Entscheidungen in Kartellfällen und 248 Entscheidungen zu staatlichen Beihilfen. Sie verhängte Geldbußen von über 4 Mrd. EUR gegen Unternehmen, bei denen ein Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsregeln festgestellt worden war, und wies Mitgliedstaaten an, rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfen von mindestens 65 Mio. EUR von den Empfängern zurückzufordern.

Die Kommission sorgt dafür, dass der Binnenmarkt sein volles Potenzial entfaltet, indem sie im Wege der Fusionskontrolle gegen Risiken für den Wettbewerb einschreitet. Die meisten bei der Kommission angemeldeten Zusammenschlüsse werden genehmigt. Bisher wurden nur zehn untersagt, davon drei im Jahr 2019. Dazu gehören die Übernahme von Alstom durch Siemens in der Bahnindustrie und die Übernahme der Aurubis-Walzproduktsparte und des Gemeinschaftsunternehmens Schwermetall durch Wieland. Beide Zusammenschlüsse wurden im Februar ebenso wenig genehmigt wie im Juni das von den Stahlgiganten Tata Steel und ThyssenKrupp geplante Gemeinschaftsunternehmen. In diesen Fällen schlugen die Unternehmen keine Abhilfemaßnahmen vor, um Verbraucher und Unternehmen vor möglichen Risiken zu schützen. In anderen prominenten Fällen wie Praxair/Linde und GSK/Pfizer boten die fusionierenden Unternehmen geeignete Abhilfemaßnahmen an, sodass die Kommission die Transaktionen freigeben konnte.

Grafische Darstellung zur Erläuterung der Entscheidung der Kommission über den Zusammenschluss von Siemens und Alstom

Die Kommission hat die Fusion zwischen Siemens und Alstom zum Schutz von Bahnbetreibern und Fahrgästen untersagt. Signalsysteme sind unerlässlich, um Kollisionen zu vermeiden und die Sicherheit von Bahnreisenden zu gewährleisten, zudem sind Hochgeschwindigkeitszüge für den Übergang zu einem ökologisch nachhaltigen Verkehr wichtig. Bei einer Fusion stünden Siemens und Alstom nicht mehr im Wettbewerb, was zu höheren Preisen, weniger Wahlmöglichkeiten und weniger Innovation für Eisenbahnunternehmen führen würde.

Die Kommission geht auch gegen Unternehmen vor, die einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu erlangen suchen. Im Januar wurde Mastercard eine Geldbuße von 570 Mio. EUR auferlegt, weil das Unternehmen die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Kartenzahlungsdiensten beschränkte. Im Mai wurde AB InBev‚ der weltweit größte Bierbrauer, wegen Missbrauchs seiner beherrschenden Stellung auf dem belgischen Biermarkt mit einer Geldbuße von 200 Mio. EUR belegt. Andere Unternehmen, gegen die die Kommission Geldbußen verhängte, hatten den grenzüberschreitenden Verkauf von Merchandising-Artikeln einiger der bekanntesten europäischen Fußballvereine und von Artikeln der im Besitz von Sanrio befindlichen Marke „Hello Kitty“ beschränkt. In einigen Fällen, an denen mehrere große Hollywood-Filmstudios beteiligt waren, verpflichteten sich diese, Beschränkungen aufzuheben, die den grenzüberschreitenden Wettbewerb zwischen Pay-TV-Sendern verhinderten, und boten Verpflichtungszusagen an, die die Kommission im März für rechtsverbindlich erklärte.

Die Kommission ging weiter gegen Kartelle vor und belegte die beteiligten Unternehmen mit hohen Geldbußen. Im März sanktionierte sie drei Unternehmen‚ die die europäischen Automobilhersteller mit Sicherheitsgurten und anderen Sicherheitsausrüstungen belieferten. Die Kommission verhängte in diesem Fall Geldbußen von 368 Mio. EUR und belegte zwei Monate später in Vergleichsbeschlüssen fünf Großbanken (Barclays, RBS, Citigroup, JPMorgan und MUFG) wegen Beteiligung an einem Kartell im Devisenkassahandel mit Geldbußen in Höhe von mehr als 1 Mrd. EUR.

Darüber hinaus stellt die Kommission sicher, dass die Unterstützung von Unternehmen durch die Mitgliedstaaten nicht dazu führt, dass einige Unternehmen gegenüber anderen auf unfaire Weise begünstigt werden. Im April erließ die Kommission eine Entscheidung über staatliche Beihilfen‚ in der das Vereinigte Königreich aufgefordert wurde, die selektiven Steuervergünstigungen zurückzufordern, die die Behörden multinationalen Unternehmen aufgrund von Ausnahmen von den Bestimmungen zur Bekämpfung der Steuervermeidung durch Unternehmen gewährt hatten.

Grafische Darstellung zur Erläuterung der Feststellungen der Kommission zu einem Teil des Steuersystems des Vereinigten Königreichs

Ein im Vereinigten Königreich ansässiges multinationales Unternehmen „X“ übertrug Kapital an eine seiner Offshore-Tochtergesellschaften, die ihrerseits einem ausländischen Konzernunternehmen desselben multinationalen Unternehmens „X“ ein Darlehen gewährte. Die Zinserträge des Darlehens zugunsten der Offshore-Tochtergesellschaft waren von der Steuerverwaltung des Vereinigten Königreichs aufgrund der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen nicht besteuert worden, wodurch ein unzulässiger Steuervorteil entstand.

Die Wettbewerbspolitik kann auch einen Beitrag zu einer modernen Industriepolitik der EU leisten. Ein Beispiel dafür ist die von sieben Mitgliedstaaten bereitgestellte und von der Kommission genehmigte öffentliche Unterstützung in Höhe von 3,2 Mrd. EUR für ein wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, das der Forschung und Innovation im Bereich der Batterieherstellung gewidmet ist und die zweite größere Investition in ein derartiges Projekt darstellt. Bereits im Dezember 2018 gab es grünes Licht für ein Vorhaben im Bereich Mikroelektronik mit einem Investitionsvolumen von 1,7 Mrd. EUR, an dem sich Deutschland‚ Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich beteiligen.

Abbau von Hemmnissen für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr

Die EU arbeitete an einer Verschärfung der Vorschriften in bestimmten Sektoren, damit Unternehmen ihre Waren und Dienstleistungen leichter ins Ausland verkaufen können und die Produkte auf dem EU-Markt sicherer werden.

Verbesserung der Vorschriften in der chemischen und pharmazeutischen Industrie

Im Juni veröffentlichte die Kommission außerdem eine Überprüfung des EU-Chemikalienrechts. Dabei wurde festgestellt, dass der Binnenmarkt für Chemikalien durch die Harmonisierung und die gemeinsamen Normen gestärkt und effizienter gemacht wurde und zugleich das weltweit höchste Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bietet. Die EU ergriff darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen, um Arbeitnehmer und Verbraucher vor schädlichen chemischen Stoffen zu schützen. Dazu zählen 29 Zulassungsbeschlüsse nach der REACH-Verordnung, in denen die Bedingungen für die Verwendung bestimmter Chemikalien festgelegt sind, eine Verweigerung der Zulassung und eine Beschränkung für thuliumdotierte Faserverstärker, die bei der Verwendung in Sprays Atembeschwerden verursachen. Ferner wurde die Richtlinie über Karzinogene und Mutagene um fünf weitere Stoffe ergänzt, die in die Liste der als krebserzeugend anerkannten chemischen Stoffe am Arbeitsplatz neu aufgenommen wurden, sodass nunmehr 27 derartige Chemikalien unter die Richtlinie fallen.

Darüber hinaus hat die EU neue Vorschriften erlassen, um die Wettbewerbsbedingungen im Arzneimittelbereich anzugleichen. Dadurch werden Unternehmen aus der EU Generika und Biosimilar-Arzneimittel leichter in Drittstaaten ausführen können, in denen der Schutz des geistigen Eigentums abgelaufen ist oder nie bestanden hat. Gleichzeitig bleiben die in der EU bestehenden starken Rechte als Innovations- und Forschungsanreize gewahrt.

Ein Binnenmarkt für öffentliche Aufträge

Der Markt für Aufträge der öffentlichen Hand in der EU ist offen und mit einem Volumen von schätzungsweise 2 Billionen EUR pro Jahr der größte der Welt. Angesichts des zunehmend globalen Charakters des öffentlichen Beschaffungswesens will die EU mit einem strategischen Ansatz dafür sorgen, dass ihre Vorschriften von allen Bietern aus dem In- und Ausland eingehalten werden. Zu diesem Zweck veröffentlichte die Kommission im Juli Leitlinien zur Teilnahme ausländischer Bieter am EU-Markt.

Bessere Finanzdienstleistungen

Im Rahmen der Bemühungen um eine vertiefte und stärker integrierte Kapitalmarktunion in Europa verabschiedete die EU eine überarbeitete Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen‚ damit die Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro innerhalb der Union an die Entgelte für entsprechende inländische Zahlungen in der Währung des Mitgliedstaats, in dem der Zahlungsdienstleister des Zahlungsdienstnutzers ansässig ist, angeglichen werden. Somit können Verbraucher und Unternehmen in Ländern, deren Währung nicht der Euro ist, von kostengünstigen Euro-Transaktionen über die Grenzen hinweg profitieren, wie dies auch im Euro-Raum der Fall ist. So dürfte beispielsweise der Preis einer innerhalb der EU durchgeführten Transaktion in Euro von Bulgarien nach Finnland in der Größenordnung von 15-24 EUR auf etwa 1 EUR sinken. Mit der Verordnung wird sichergestellt, dass die Gebühren für die Währungsumrechnung an einem Geldautomaten oder an einer Verkaufsstelle transparent und vergleichbar sind, was Verbrauchern bei Reisen oder Einkäufen im Ausland Geld spart. Darüber hinaus bemüht sich die EU verstärkt, die Entwicklung und Verfügbarkeit grenzüberschreitender Echtzeit-Überweisungen voranzutreiben.

Grafische Darstellung der Änderungen von Gebühren für Euro-Zahlungen innerhalb von und zwischen Euro- und Nicht-Euro-Gebieten

Vor dem 15. Dezember 2019 wurden für Zahlungen aus einem Land des Euro-Raums in ein Land außerhalb des Euro-Raums keine oder nur geringe Gebühren für den Zahlenden und hohe Gebühren für den Zahlungsempfänger erhoben. Auch Zahlungen von einem Land außerhalb des Euro-Raums in ein Land außerhalb des Euro-Raums oder in ein Land innerhalb des Euro-Raums waren mit hohen Gebühren verbunden. Nur für Zahlungen innerhalb des Euro-Raums wurden für beide Seiten geringe oder gar keine Gebühren erhoben. Seit dem 15. Dezember 2019 werden für alle Überweisungen in Euro, sei es innerhalb von oder zwischen den Euro- und den Nicht-Euro-Gebieten, keine oder nur geringe Gebühren erhoben.

Für ein faires Steuersystem sorgen

Die Steuerpolitik der EU zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu unterstützen und Investitionen, Wachstum und unternehmerische Initiative im Binnenmarkt zu fördern. Durch die Vereinfachung der Steuersysteme soll es für Unternehmen und Bürger leichter werden, grenzüberschreitend tätig zu sein. Darüber hinaus bemüht sich die EU um faire und sozial ausgewogene Steuern, indem sie insbesondere Steuermissbrauch auf EU- und internationaler Ebene bekämpft und unlauteren Steuerwettbewerb nicht nur im Binnenmarkt eindämmt.

Um gegen Steuerbetrug vorzugehen und die Verwaltungszusammenarbeit bei der Steuererhebung auf EU- und nationaler Ebene zu erleichtern, hat die Kommission im Mai das Instrument zur Analyse des Transaktionsnetzwerks (Transaction-Network-Analysis-Tool) eingeführt, das das EU-Netz von Betrugsbekämpfungsexperten rasch und einfach mit Informationen über grenzüberschreitende Transaktionen versorgt und im Fall der Meldung eines potenziellen Mehrwertsteuerbetrugs ein schnelles und koordiniertes Vorgehen ermöglicht. Im September fand erstmals ein Treffen im Rahmen des EU-Gipfels der Steuerbehörden statt. Diesem Kooperationsnetz gehören die Leiter der Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten und Vertreter der Kommission an.

Zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs im Zusammenhang mit Neu- und Gebrauchtwagen erließ die Kommission im Juli Durchführungsmaßnahmen zur Unterstützung des automatisierten Austauschs von Zoll- und Fahrzeugregisterinformationen zwischen den nationalen Behörden. Im März wurde die EU-Liste nichtkooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke angenommen. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames Instrument, mit dem die Mitgliedstaaten gegen externe Risiken von Steuermissbrauch und unlauteren Steuerwettbewerb vorgehen. Im September veröffentlichte die Kommission Evaluierungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und der Richtlinie zur Energiebesteuerung.

Auf eine faire Arbeitskräftemobilität hinarbeiten

Die Kommission will die Mobilität der Arbeitskräfte unterstützen, indem sie klare und faire Regeln aufstellt, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und Missbrauch bekämpft. Im Zuge dieser Bemühungen wurde im Juli die Europäische Arbeitsbehörde eingerichtet, die im Oktober erste Aktivitäten initiierte. Sie soll zur Durchsetzung der Vorschriften über die Arbeitskräftemobilität in allen Mitgliedstaaten beitragen. Zu diesem Zweck wird die Europäische Arbeitsbehörde die Bereitstellung von Informationen erleichtern, damit Bürger und Unternehmen über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Möglichkeiten, in einem anderen Land zu leben, zu arbeiten oder unternehmerisch tätig zu sein, unterrichtet sind. Ferner wird sie die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten fördern und bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten vermittelnd tätig werden. Diese Behörde mit Sitz in Bratislava (Slowakei) wird voraussichtlich 2024 ihre Tätigkeit in vollem Umfang aufgenommen haben.

Zusammenfassung der Rolle der Europäischen Arbeitsbehörde

Die Europäische Arbeitsbehörde wird die EU-Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität auf eine faire, einfache und wirksame Art und Weise durchsetzen. Sie ist bestrebt, Hindernisse für die Arbeitskräftemobilität abzubauen, wie unzureichende Unterstützung für Einzelpersonen und Unternehmen, Schwierigkeiten für nationale Behörden bei der grenzüberschreitenden Koordinierung, Fehlen regelmäßiger gemeinsamer grenzüberschreitender Durchsetzungsmaßnahmen und mangelnde Mediation zwischen Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Streitfällen. Zudem wird sie die Arbeitskräftemobilität fördern durch Erleichterung des Zugangs zu Informationen über Rechte und Pflichten im Bereich der grenzüberschreitenden Mobilität, Stärkung der Koordinierung zwischen Mitgliedstaaten bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung des EU-Rechts, Bereicherung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten beim Umgang mit nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und Unterstützung der Behörden der Mitgliedstaaten bei der Beilegung grenzüberschreitender Streitfälle. Quelle: Rat der Europäischen Union Urheberrecht: Europäische Union

Bei der sicheren, sauberen und vernetzten Mobilität Fortschritte erzielen

Mobilität spielt bei der Vernetzung und Integration des Binnenmarktes eine wichtige Rolle. Die EU arbeitet an der Modernisierung der europäischen Verkehrssysteme, damit der Verkehr für die Menschen sicherer wird und ihnen umweltfreundlichere Fahrzeuge und bessere technische Lösungen zur Verfügung stehen. Außerdem wird dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Verkehrsbranche gesteigert.

Im März erzielten das Parlament und der Rat eine Einigung in Bezug auf die Überarbeitung der Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen, mit der neue Sicherheitstechnik verbindlich für alle Fahrzeuge vorgeschrieben werden soll, die ab 2022 verkauft, zugelassen oder in Betrieb genommen werden. Damit sind EU-Bürger besser geschützt, und es wird ein Beitrag dazu geleistet, die Zahl der Straßenverkehrsunfälle zu verringern und den Rechtsrahmen für die Zulassung automatisierter und vernetzter Fahrzeuge zu verbessern. Im Februar arbeitete die Kommission auch Leitlinien für die Zulassung automatisierter Fahrzeuge aus und richtete im Juni eine EU-Plattform zur Koordinierung von Experimenten mit automatisierten und vernetzten Fahrzeugen ein.

Anfang des Jahres ergriff die EU darüber hinaus Maßnahmen, um die Bewertung der Sicherheit der Infrastruktur von Hauptverkehrsstraßen sicherzustellen, zu einer gezielteren Ausrichtung der Investitionen beizutragen und den Weg für das autonome Fahren in der gesamten EU zu ebnen. Ferner erließ die Kommission neue harmonisierte Vorschriften für den Betrieb von Drohnen, um der europaweit wachsenden Zahl dieser Geräte Rechnung zu tragen.

Die Grafik zeigt auf, wie die elektronischen Beförderungsunterlagen Zeit sparen werden

Die neuen elektronischen Beförderungsunterlagen für den Warentransport in Europa werden allen Beteiligten viel Zeit ersparen. Die Gesamtdauer der Verarbeitung von Frachtbeförderungsinformationen wird derzeit auf etwa 390 Millionen Arbeitsstunden pro Jahr geschätzt. Zukünftig wird der digitale Austausch von Frachtbeförderungsinformationen der Wirtschaft Einsparungen in Höhe von 75 bis 102 Millionen Stunden jährlich einbringen. Quelle: Europäische Kommission

Des Weiteren wurden mehrere Maßnahmen ergriffen, um den Verwaltungsaufwand im Verkehrssektor insgesamt zu verringern. Im Juni erteilte die Eisenbahnagentur der Europäischen Union die erste europäische Fahrzeuggenehmigung, die in mehreren Ländern des Kontinents gültig ist. Darüber hinaus wurde eine Einigung über einen Vorschlag für elektronische Frachtbeförderungsinformationen erzielt, der dazu beitragen wird, Millionen von Arbeitsstunden einzusparen, die zuvor für die Verwaltung von Papierdokumenten anfielen.

Um die Interoperabilität der Verkehrssysteme zu verbessern, nahm die Kommission im Mai eine Reihe von Maßnahmen an, die die Interoperabilität im Eisenbahnverkehr, die Barrierefreiheit von Zügen und den Schienenlärm zum Gegenstand haben. Die Richtlinie über elektronische Mautsysteme ist in Kraft getreten. Sie wird die Interoperabilität dieser Systeme verbessern, Verwaltungsverfahren vereinfachen und Betrug eindämmen.

Kapitel 5

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Die EU betrachtet eine vertiefte Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) als Priorität, da diese ein wirkungsvolles Instrument ist, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen, das Wachstum zu stärken, die Investitionen anzukurbeln und mehr soziale Gerechtigkeit sowie ein höheres Maß an makroökonomischer Stabilität und Widerstandsfähigkeit zu erreichen.

Im Juni erzielten die Mitgliedstaaten weitgehendes Einvernehmen über eine Reihe wichtiger Maßnahmen, darunter die Schaffung eines Haushaltsinstruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit für den Euro-Raum.

Wenn der Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus wie vorgeschlagen überarbeitet wird, könnte über den Rettungsfonds eine finanzielle Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds, mit dem die Abwicklung ausfallender Banken finanziert wird, bereitgestellt werden.

Im April werden neue Rechtsvorschriften zur Eindämmung der Risiken im Bankensektor erlassen, die zur Stärkung der Bankenunion beitragen werden. Auch die geplante Einführung eines gemeinsamen Einlagenversicherungssystems für Banken im Euro-Raum wurde vorangetrieben, und die Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um einen fairen Wettbewerb in diesem Sektor zu gewährleisten.

Unter anderem dank der europäischen Säule sozialer Rechte rückte die Gerechtigkeit in der WWU in den Vordergrund. So wurden im Juni Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen verabschiedet, und im August trat eine neue Rechtsvorschrift zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und zur ausgewogenen Aufteilung des Elternurlaubs zwischen Frauen und Männern in Kraft.

Außerdem hat die EU Maßnahmen ergriffen, um den Zugang zu Sozialschutzsystemen zu verbessern und die unternehmerische Initiative zu fördern.

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Eine vertiefte Wirtschafts- und Währungsunion ist eine Priorität der EU, da sie deren wirtschaftliche Stabilität, Widerstandsfähigkeit und Wachstumspotenzial stärken würde.

Im Juni haben sich die Mitgliedstaaten des Euro-Raums auf die wichtigsten Merkmale eines Haushaltsinstruments für dieses Gebiet verständigt und damit einen weiteren Schritt zur Verwirklichung einer vertieften WWU unternommen. Mit dem sogenannten Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit sollen Strukturreformen und Investitionen unterstützt werden, um das Wachstum anzukurbeln und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaften des Euro-Raums sowie ihre Fähigkeit, sich von Schocks zu erholen, zu stärken. Im Oktober wurden weitere Beschlüsse gefasst, um die Modalitäten der Funktionsweise des Instruments festzulegen. Im Rahmen der Beratungen über den nächsten langfristigen EU-Haushalt soll eine Einigung über den Umfang des Instruments erzielt werden.

Des Weiteren verständigten sich die Mitgliedstaaten des Euro-Raums darauf, dass über den Europäischen Stabilitätsmechanismus eine finanzielle Letztsicherung bereitgestellt werden kann, die allerdings lediglich als letztes Mittel im Falle einer Bankenabwicklung aktiviert würde. Die Bereitstellung würde in Form einer Kreditlinie oder von Garantien für den einheitlichen Abwicklungsfonds erfolgen, sodass der Steuerzahler nicht für die Abwicklung ausfallender Banken aufkommen müsste. Bei Inanspruchnahme der Letztsicherung würden die entsprechenden Leistungen letztlich im Wege von Beiträgen aus dem europäischen Bankensektor zurückgezahlt.

Zusammenfassung der Initiativen zur Stärkung der internationalen Rolle des Euro

Die Initiativen zur Stärkung der internationalen Rolle des Euro können in vier verschiedene Bereiche unterteilt werden. Der erste ist die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion, der Bankenunion und der Kapitalmarktunion. Der zweite Bereich enthält Maßnahmen zur Förderung eines tiefen europäischen Finanzsektors, wie Stärkung der Liquidität und der Widerstandsfähigkeit der europäischen Marktinfrastruktur, Gewährleistung eines verlässlichen Rahmens für einen vertrauenswürdigen Referenzzinssatz, Unterstützung eines vollintegrierten Sofortzahlungssystems in der Europäischen Union und Konsultation über die Euro-Liquidität an den Devisenmärkten. Der dritte Bereich umfasst auf den internationalen Finanzsektor abstellende Initiativen, wie die Unterstützung der Zusammenarbeit der Zentralbanken zur Wahrung der globalen Finanzstabilität, die Erhöhung des auf Euro lautenden Anteils an den Anleiheemissionen europäischer Einrichtungen, die Förderung der Wirtschaftsdiplomatie zur Förderung der Verwendung des Euro im Zahlungsverkehr und als Reservewährung und die technische Unterstützung zur Verbesserung des Zugangs der Entwicklungsländer zum Euro-Zahlungssystem. Der vierte Bereich fördert die Nutzung des Euro in strategischen Schlüsselsektoren wie Energie mit der Empfehlung zur Förderung einer breiteren Verwendung des Euro in internationalen Energieabkommen und -transaktionen sowie Konsultationen zur Ausweitung der Verwendung von auf Euro lautenden Transaktionen in den Bereichen Öl, Raffinerieprodukte und Gas. Er beinhaltet ebenfalls Konsultationen zur verstärkten Verwendung des Euro im Handel mit Rohstoffen und Nahrungsmittelrohstoffen und über eine breitere Verwendung des Euro durch Hersteller im Verkehrssektor (Luft-, See- und Schienenverkehr). Quelle: Europäische Kommission Urheberrecht: Europäische Union

Seit der Finanzkrise von 2008 ist die Europäische Union bei der Vertiefung der WWU maßgeblich vorangekommen. In einer Mitteilung der Kommission vom Juni wurde bilanziert, welche Fortschritte die EU erzielt hat, seitdem sie im Bericht der fünf Präsidenten von 2015 erstmals ihre Vision für eine vertiefte WWU dargelegt hatte. Der Mitteilung zufolge sind beachtliche Fortschritte beim Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung und bei der Anwendung der verbesserten haushaltspolitischen Vorschriften zu verzeichnen, wobei den sozialen Prioritäten mehr Bedeutung beigemessen wird. So werden den Sozialpartnern auf allen Ebenen mehr Möglichkeiten zur Erörterung dieser Prioritäten eingeräumt. Darüber hinaus unterstützt der (2015 eingesetzte) Europäische Fiskalausschuss die Kommission durch unabhängige Bewertungen und Beratung und ist damit zu einem festen Bestandteil des haushaltspolitischen Rahmens der EU geworden.

Die Schlüsselelemente einer Bankenunion und einer Kapitalmarktunion – darunter das Bankenpaket zur Stärkung der Widerstands- und Abwicklungsfähigkeit von Banken in der EU und ein Vorschlag für ein europäisches Einlagenversicherungssystem – sind inzwischen ebenfalls feste Größen. Die Kommission hat für sämtliche Maßnahmen, die sie im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion und in der Halbzeitbilanz angekündigt hatte, Legislativvorschläge vorgelegt und damit die Kernvoraussetzungen für die Kapitalmarktunion geschaffen. Sie hat sechs Gesetzgebungsmaßnahmen vorgeschlagen, um neue EU-weite Vorschriften für europäische Produkte, Kennzeichnungen und den europäischen Pass festzulegen, und fünf Gesetzgebungsvorschläge unterbreitet, um die Vorschriften für Unternehmer, Firmen und Finanzinstitute einfacher, klarer und verhältnismäßiger zu gestalten (siehe Kapitel 1).

Die Kommission hat außerdem zwei Gesetzgebungsmaßnahmen vorgeschlagen, um eine stärker integrierte und effizientere Kapitalmarktaufsicht zu gewährleisten, die für die Kapitalmarktunion von zentraler Bedeutung und für eine engere Finanzmarktintegration und mehr private Risikoteilung notwendig ist. Darüber hinaus hat sie drei Gesetzgebungsvorschläge angenommen‚ damit der Finanzsektor zum Wegbereiter für eine klimaneutrale, ressourceneffizientere und widerstandsfähigere Kreislaufwirtschaft werden kann.

Das Europäische Parlament und der Rat haben über fast alle diese Vorschläge eine politische Einigung erzielt. Es muss aber noch mehr getan werden. In ihrem Juni-Bericht hat die Kommission dazu aufgerufen, den EU-Rahmen für die Politikkoordinierung und seine soziale Dimension noch transparenter und wirksamer zu gestalten. Es könnten auch institutionelle Änderungen vorgenommen werden, um die demokratische Rechenschaftspflicht in der EU und die wirtschaftliche Entscheidungsfindung im Euro-Raum zu stärken und den Europäischen Stabilitätsmechanismus in den EU-Rechtsrahmen zu überführen. Mechanismen zur Stabilisierung des Euro-Raums im Falle von Schocks wären ebenfalls von Vorteil und könnten eine Investitionsstabilisierungsfunktion und eine gemeinsame Arbeitslosenrückversicherung umfassen.

Vollendung der Bankenunion

Die Banken- und Kapitalmärkte der EU sind wesentliche Elemente der WWU. Gemeinsam tragen sie zu einem stärker integrierten und stabilen EU-Finanzsystem bei. Sie steigern die Widerstandsfähigkeit der WWU gegenüber negativen Schocks, da die grenzüberschreitende private Risikoteilung erleichtert und gleichzeitig eine Übernahme von Risiken durch die öffentliche Hand in Grenzen gehalten wird. Die Arbeiten an beiden Vorhaben wurden während des gesamten Jahres fortgesetzt.

Insbesondere bei der Risikominderung in der Bankenunion wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die Annahme des Bankenpakets im April war ein wichtiger Meilenstein für die Stärkung des EU-Bankensektors. Das Paket sieht umfassende Reformen vor, durch die die Widerstands- und Abwicklungsfähigkeit der Banken weiter gestärkt wird, sowie den Vorschlag für ein europäisches Einlagenversicherungssystem. Außerdem wird eine Reihe wichtiger internationaler Standards eingeführt, und es soll ein Beitrag zum Abschluss der nach der Krise festgelegten Regulierungsagenda geleistet werden.

Die Kommission hat mit den betroffenen Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, um – unter anderem im Rahmen des Europäischen Semesters – den hohen Anteil notleidender Kredite zu verringern und im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen umfassende Lösungen für den Umgang mit notleidenden Krediten zu erarbeiten. Auch die Aufsichtsbehörden und Banken der Mitgliedstaaten haben seit der Krise beträchtliche Fortschritte bei der Senkung des Verschuldungsgrads der Banken, der Verbesserung der Qualität ihrer Kreditportfolios und der Erhöhung der Liquidität erzielt.

Dem jüngsten Fortschrittsbericht der Kommission ist zu entnehmen, dass der Anteil notleidender Kredite für alle Banken in der EU im dritten Quartal 2018 auf 3,3 % gesunken ist und sich somit weiter dem Vorkrisenniveau angenähert hat. 2019 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über neue Vorschriften zur Anwendung der Eigenkapitalanforderungen auf Banken mit notleidenden Krediten in ihren Bilanzen. Die Reform soll sicherstellen, dass Banken ausreichende Rückstellungen vornehmen, wenn weitere Kredite notleidend werden, und dass sie angemessene Anreize erhalten, um die Anhäufung notleidender Kredite zu vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Vollendung der Bankenunion und zur Vertiefung der WWU wird darin bestehen, Fortschritte bei der Einführung eines gemeinsamen Einlagenversicherungssystems für den Euro-Raum zu erzielen.

Die internationale Rolle des Euro

Die Bemühungen der EU, die Verwendung des Euro auf internationaler Ebene zu fördern, sind eng mit der Vertiefung der WWU verknüpft. Eine Vertiefung und Stärkung von Finanzsektor und WWU würden den Euro zu einer attraktiveren internationalen Währung machen, und ein global bedeutenderer Euro würde Europas Finanzsystem stärken. Der Euro-Raum wird auch innerhalb der EU größer, da Kroatien und Bulgarien beschlossen haben, mit den Vorbereitungen für die Teilnahme am Wechselkursmechanismus (WKM II) als ersten Schritt für die Mitgliedschaft im Euro-Raum zu beginnen.

Eine stärkere internationale Verwendung des Euro hätte auch viele Vorteile für europäische Unternehmen, Verbraucher und Regierungen, beispielsweise geringere Handelskosten, niedrigere Zinssätze, ein besserer Zugang zu Finanzmitteln, eine größere rechtliche Unabhängigkeit und ein widerstandsfähigeres Finanzsystem, das weniger anfällig für Wechselkursschocks wäre.

Zur Feier des Tages steigen Ballons mit Flaggen der Europäischen Union und dem Euro-Zeichen in die Höhe

The European Union celebrates #EUROat20 in 2019. Here, balloons are released in front of the European Council following a ceremony to mark the original setting of exchange rates between the euro and the currencies of euro-area Member States, Brussels, Belgium, 31 December 1998.

2019 führte die Europäische Kommission eingehende Konsultationen mit Vertretern der Devisenmärkte sowie der Sektoren Energie, Rohstoffe, Landwirtschaft und Verkehr durch. Diese Konsultationen bestätigten, dass eine stärkere Verwendung des Euro auf internationaler Ebene breite Unterstützung findet und der Euro die einzige internationale Währung ist, die sich als Alternative zum US-Dollar eignet. Die Konsultationsteilnehmer waren sich auch darin einig, dass – insbesondere auf den Märkten für Energieerzeugnisse und Erdgas – mehr Zahlungsvorgänge in Euro abgewickelt werden könnten, und die Kommission erklärte sich bereit, auf die Beseitigung etwaiger Hindernisse hinzuarbeiten.

Grafische Darstellung der weltweiten Nutzung des Euro

Der Euro hat viele Vorteile für die Wirtschaft, hat im Hinblick auf die Preisstabilität eine solide Bilanz und bietet vorhersehbare Rahmenbedingungen für Unternehmen. Er ist auch die am zweithäufigsten verwendete Währung der Welt. 60 Länder und Gebiete außerhalb der Europäischen Union (insgesamt 175 Millionen Menschen) haben ihre Währung direkt oder indirekt an den Euro gekoppelt. Quelle: Europäische Kommission

Die EU hat zudem Fortschritte bei den Maßnahmen zur Unterstützung der Verwendung des Euro erzielt, darunter regulatorische Änderungen, um die Widerstandsfähigkeit und Liquidität von Finanzmarktinfrastrukturen zu erhöhen, die Zuverlässigkeit von Zins-Benchmarks zu verbessern und Sofortzahlungen zu fördern.

Faire Chancen und fairer Wettbewerb

Eine vertiefte und faire WWU beruht auf fairen Chancen und fairem Wettbewerb. Um Erstere zu verbessern, wurde im Juni die EU-Richtlinie über Restrukturierung und die zweite Chance erlassen, damit Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, aber wirtschaftlich lebensfähig sind, gerettet werden können und zahlungsunfähige redliche Personen eine zweite Chance erhalten.

Die neue Richtlinie wird überlebensfähigen Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, den frühzeitigen Zugang zu präventiven Restrukturierungsrahmen erleichtern, damit sie die Insolvenz vermeiden, ihre Tätigkeit fortsetzen und Arbeitsplätze erhalten können.

Nach den neuen Vorschriften gibt die EU seriösen zahlungsunfähigen Unternehmern eine zweite Chance. So werden ihnen ihre Schulden nach maximal drei Jahren vollständig erlassen, wobei Ausnahmeregelungen zur Anwendung gelangen können, soweit diese zur Vermeidung von Missbrauch gerechtfertigt sind.

Außerdem werden Insolvenz-, Restrukturierungs- und Entschuldungsverfahren an Effizienz gewinnen, denn die übermäßig lange Verfahrensdauer und die hohen Verfahrenskosten in vielen Mitgliedstaaten werden sich verringern.

Die Vorschriften werden zur Beseitigung erheblicher Hindernisse für die Entwicklung der Kapitalmärkte beitragen, indem mehr Rechtssicherheit für grenzüberschreitend tätige Anleger und EU-weit tätige Unternehmen geschaffen wird.

Die EU achtet stets sorgfältig darauf, dass ein fairer Wettbewerb im Bankensektor gewährleistet ist, und 2019 bildete da keine Ausnahme. Obwohl sich der Sektor seit der Krise weitgehend erholt hat, gibt es immer noch Schwachstellen. So sind Banken in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor durch einen hohen Anteil notleidender Kredite belastet. Die Kommission unterstützte sie weiterhin bei der Umstrukturierung und der Bewältigung vorübergehender Liquiditätsengpässe oder struktureller Probleme, ohne den Wettbewerb in ungerechtfertigter Weise zu verfälschen. Die slowenischen Banken beispielsweise haben den Umstrukturierungsprozess abgeschlossen, den sie 2012/2013 eingeleitet hatten. Slowenien privatisierte 75 % der NLB und 100 % der Abanka; bei beiden handelt es sich um ehemalige Kreditgeber, die in Schwierigkeiten geraten waren. Die italienischen Banken haben weitere Schritte zur Verringerung des Volumens notleidender Kredite unternommen. Die Einführung eines Garantiemechanismus trug in dieser Hinsicht entscheidend dazu bei, dass Banken notleidende Kredite zu Marktbedingungen abstoßen konnten. Ferner genehmigte die Kommission eine Unterstützung zur Deckung des vorübergehenden Liquiditätsbedarfs von bis zu 3 Mrd. EUR für Carige, eine mittelgroße Regionalbank im Nordwesten Italiens.

Erklärung der notleidenden Kredite und ihrer negativen Auswirkungen

Worum geht es? Ein Kredit wird als notleidend eingestuft, wenn ein Kreditnehmer 90 Tage lang keine planmäßigen Zins- oder Kapitalrückzahlungen geleistet hat oder wenn der Fälligkeitstermin noch weiter überschritten wird oder wenn der Kreditnehmer den Kredit zwar aktuell noch zurückbezahlt, jedoch mit geringen Erfolgsaussichten. Warum müssen wir handeln? Um Risiken für die Stabilität der Banken und für das Finanzsystem insgesamt zu verringern, um Banken in die Lage zu versetzen, mehr Kredite an Haushalte und Unternehmen zu vergeben, und um das Wirtschaftswachstum zu fördern, indem für rentable Unternehmen Finanzmittel bereitgestellt werden.

Mehr soziale Gerechtigkeit in der Wirtschafts- und Währungsunion

Die europäische Säule sozialer Rechte ist inzwischen ein fester Bestandteil des Europäischen Semesters – des jährlichen Zyklus der wirtschafts- und sozialpolitischen Koordinierung der EU. Dank der Säule wurden zahlreiche sozialpolitische Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen und eine faire grenzüberschreitende Mobilität gefördert. Die Säule umfasst 20 zukunftsorientierte sozialpolitische Grundsätze, auf die sich die Mitgliedstaaten verständigt haben.

Neubeginn zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und Pflegepersonen

Die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wurde im Juni erlassen, um eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern zu fördern. Sie enthält Mindestanforderungen für die Mitgliedstaaten und sieht vor, dass jeder Elternteil mindestens vier Monate Elternurlaub in Anspruch nehmen kann, von denen zwei Monate nicht von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden können und in einer von den Mitgliedstaaten festgesetzten angemessenen Höhe zu vergüten sind. Mit der Richtlinie wird auch ein Anspruch auf Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen nach der Geburt eines Kindes eingeführt, der mindestens in der Höhe des Krankengelds vergütet wird. Nach den neuen Vorschriften sind außerdem berufstätige pflegende Angehörige berechtigt, fünf Tage pro Jahr für die Betreuung von Familienangehörigen in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren haben alle berufstätigen Eltern von Kindern bis zum Alter von mindestens acht Jahren das Recht, flexible Arbeitsregelungen (Teilzeit, Gleitzeit und Telearbeit) zu beantragen. Diese neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen und eine bessere Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen.

Zusammenfassung positiver Veränderungen in der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

Die neue Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sieht vor, dass jeder berufstätige Vater um den Zeitpunkt der Geburt seines Kindes mindestens zehn Tage Vaterschaftsurlaub und jeder Elternteil mindestens vier Monate Elternurlaub, von denen zwei Monate nicht übertragbar sind, in Anspruch nehmen kann. Eltern werden ihren Elternurlaub zudem flexibler nehmen können. Schließlich haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens fünf Tage Pflegeurlaub pro Jahr. Quelle: Europäische Kommission

Neue Rechte für mehr Arbeitnehmer

Die Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen wurde ebenfalls im Juni erlassen. Sie zielt darauf ab, die bestehenden Verpflichtungen zur Unterrichtung aller Arbeitnehmer – einschließlich derjenigen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen – über ihre Arbeitsbedingungen zu erweitern und zu modernisieren. Mit der Richtlinie werden auch etliche neue Mindestrechte eingeführt, zum Beispiel eine Höchstdauer für die Probezeit zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses. Die Mitgliedstaaten haben bis Mitte 2022 Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Besserer Zugang zum Sozialschutz für alle Arbeitnehmer

Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Erwerbstätigen unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus effektiven Zugang zum Sozialschutz haben. Der Rat nahm im November eine Empfehlung an, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Lücken zu schließen, von denen Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Selbstständige betroffen sind, und die Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus der schnelllebigen digitalisierten Arbeitswelt ergeben.

Grafische Darstellung des verbesserten Zugangs zum Sozialschutz für alle Beschäftigten und selbstständig Erwerbstätigen

In der Arbeitswelt vollzieht sich ein Wandel. 40 % der Beschäftigten sind entweder atypische Arbeitnehmer (die nicht im Rahmen eines unbefristeten Vollzeitvertrags arbeiten) oder Selbstständige. Ein durchschnittlicher europäischer Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens zehn verschiedene Arbeitsplätze haben, und neue Arbeitsformen nehmen zu. Die Systeme der sozialen Sicherheit müssen angepasst werden. Sie sind häufig nicht auf Selbstständige und atypische Arbeitnehmer zugeschnitten‚ sodass diese nicht ausreichend geschützt sind. Es haben zum Beispiel nicht alle Erwerbstätigen in allen Sozialschutzsystemen das Recht, Beiträge zu leisten und sich den einschlägigen Systemen anzuschließen. Zu den Hindernissen für den Zugang zu Leistungen gehören: kein Zugang zu Rentensystemen für einige atypische Arbeitnehmer in 13 Mitgliedstaaten, keine Absicherung bei Arbeitsunfällen für Selbstständige in zehn Mitgliedstaaten und Mindestarbeitszeiten für Selbstständige in neun Mitgliedstaaten. Mit neuen EU-Leitlinien soll die Situation verbessert werden durch eine Ausweitung der Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschaft und Vaterschaft, Invalidität, im Alter und bei Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten auf alle Beschäftigten und Selbstständigen. Die Leitlinien sollen Hindernissen beim Zugang zu Leistungen durch Unterstützung bei der Erhaltung, Akkumulierung und/oder Übertragung von Ansprüchen, Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus und durch transparente Informationen über individuelle Ansprüche und Verpflichtungen beseitigen. Einige Mitgliedstaaten haben bereits damit begonnen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Absicherung auszuweiten. In Slowenien sind nun alle Arbeitsformen durch die Systeme der sozialen Sicherheit abgedeckt, und in Dänemark sind atypische Arbeitnehmer und Selbstständige in die allgemeine Arbeitslosenversicherung integriert.

Das Jahr in Bildern

Jacinda Ardern und Jean-Claude Juncker an Rednerpulten während einer Pressekonferenz

Jacinda Ardern, Prime Minister of New Zealand, meets with Jean-Claude Juncker, President of the European Commission, Brussels, Belgium, 25 January 2019.

Greta Thunberg an der Spitze eines Demonstrationszugs; sie trägt ein Plakat, auf dem auf Schwedisch „Schulstreik für das Klima“ steht

Greta Thunberg participates in a school strike for the climate, Brussels, Belgium, 21 February 2019.

Gruppenfoto mit Jean-Claude Juncker, Xi Jinping, Emmanuel Macron und Angela Merkel

Jean-Claude Juncker, President of the European Commission, Xi Jinping, President of China, Emmanuel Macron, President of France, and Angela Merkel, Chancellor of Germany, meet during a meeting on global governance, Paris, France, 26 March 2019.

Paul Kagame und Jean-Claude Juncker mit brennenden Fackeln in der Hand an einer Gedenkstätte

Paul Kagame, President of Rwanda, meets with Jean-Claude Juncker, President of the European Commission, to commemorate the Rwandan genocide, Kigali, Rwanda, 8 April 2019.

Ein Poster mit zugeschnittenen Porträtfotos von Menschen aus der Videoserie

A poster promoting the ‘A day in the life’ video series explaining how the EU improves young people’s lives, as part of the #EUandMe campaign.

Ein altes Werbeplakat für die Wahlen zum Europäischen Parlament 1984

Historical posters hang in the European Commission Berlaymont headquarters during the Open Doors Day, Brussels, Belgium, 4 May 2019.

Brandexperten der Europäischen Union und lokaler Stellen begutachten die durch einen Waldbrand verursachten Schäden

Fire experts from the EU Civil Protection Team advise local fire forces in Guatemala when the country requested assistance through the EU Civil Protection Mechanism following an extended forest fire season, Petén, Guatemala, 24 May 2019.

Ein Pendler geht an großen Buchstaben aus Schaumstoff vorbei, die zusammen das Wort „vote“ (wählen) ergeben und die mit der Flagge der Europäischen Union versehen sind

An installation promotes the EU’s ‘This time I’m voting’ campaign to encourage electoral participation in the European parliamentary elections inside the Brussels–Luxembourg railway station, Brussels, Belgium, 24 May 2019.

Zwei Flaggen der Europäischen Union auf Halbmast

EU flags at the European Commission Berlaymont headquarters fly at half-mast after the death of the former President of France, Jacques Chirac, Brussels, Belgium, 30 September 2019.

Filippo Grandi hält eine Rede

Filippo Grandi, United Nations High Commissioner for Refugees, speaks at the International Solidarity Conference on the Venezuelan Refugee and Migrant Crisis, Brussels, Belgium, 29 October 2019.

Ein Stück der Berliner Mauer in einer Glasvitrine

A piece of the Berlin Wall featuring US President Kennedy is photographed outside the European Commission Berlaymont building ahead of the 30th anniversary of the fall of the wall, Brussels, Belgium, 29 October 2019.

Gruppenfoto des neuen Kollegiums der Kommissionsmitglieder auf einer Treppe

The first ‘family photo’ of the new European Commission after their approval by the European Parliament, Brussels, Belgium, 27 November 2019.

Jean-Claude Juncker steht an einem Rednerpult und winkt zum Abschied

Jean-Claude Junker at his last midday press conference as President of the European Commission, Brussels, Belgium, 29 November 2019.

Ursula von der Leyen nimmt von einem Kind eine Laterne mit einer Kerze entgegen

Ursula von der Leyen, President of the European Commission, receives the Christmas ‘peace light’, Brussels, Belgium, 11 December 2019.

Christine Lagarde, Ursula von der Leyen, Charles Michel und David Sassoli präsentieren ein offizielles Dokument

The four leaders of the institutions. Christine Lagarde, President of the European Central Bank, Ursula von der Leyen, President of the European Commission, Charles Michel, President of the European Council, and David Sassoli, President of the European Parliament, hold up a copy of the Treaty of Lisbon on the 10th anniversary of its coming into force, Strasbourg, France, 17 December 2019.

Jewher Ilham hält ein Foto ihres Vaters in den Händen, und David Sassoli überreicht ihr den Sacharow-Preis für ihren Vater

Jewher Ilham accepts the 2019 Sakharov Prize for Freedom of Thought on behalf of her jailed father, Ilham Tohti, a Uyghur scholar fighting for the rights of China’s Muslim Uyghur minority, Strasbourg, France, 18 December 2019.

Kapitel 6

Mit einer ausgewogenen und fortschrittlichen Handelspolitik die Globalisierung meistern

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Im Jahr 2019 behauptete die EU weiterhin ihre Position als führende Handelsmacht: Sie ist nach wie vor einer der offensten Wirtschaftsräume weltweit und verfolgt eine ambitionierte Verhandlungsagenda im Bereich des Handels mit dem Ziel, Märkte zu öffnen und für EU-Unternehmen rund um den Globus faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Die europäische Wirtschaft ist auf Handel angewiesen: Jede im Export erwirtschaftete Milliarde Euro sichert in Europa 14 000 Arbeitsplätze. Offenheit in Verbindung mit hohen Standards ist und bleibt der beste Weg, um zu erreichen, dass die Globalisierung allen Menschen in Europa zugutekommt.

Die EU setzt auf ein regelbasiertes multilaterales Handelssystem als Grundlage für Wohlstand. Sie spielte weiterhin eine führende Rolle in der Welthandelsorganisation (WTO), stand für sie ein und unterbreitete Vorschläge für deren Reform. Wenn andere gegen internationale Handelsregeln verstoßen oder unfaire Handelspraktiken anwenden, tritt die EU für die Belange ihrer Unternehmen, Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürger ein.

Die EU verteidigte ihre Interessen gegen protektionistische Tendenzen und zunehmende Handelshemmnisse. Es sind strengere und wirksamere Handelsschutzregeln in Kraft getreten. Zudem hat die EU einen neuen Rahmen für die Überprüfung strategischer Investitionen aus Ländern außerhalb der EU geschaffen.

Die EU hat Handels­abkommen mit insgesamt 72 Ländern geschlossen, auf die 40 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts entfallen. 2019 schloss sie ein neues Abkommen mit dem südamerikanischen Handelsblock Mercosur und unterzeichnete ein Abkommen mit Vietnam. Außerdem trat das Handelsabkommen mit Japan in Kraft. Mit China wurde ein Abkommen über den Schutz geografischer Angaben geschlossen. Außerdem hat die EU bei weiteren Verhandlungen – unter anderem mit Australien, Chile und Neuseeland – gute Fortschritte erzielt.

Einhaltung multilateraler Regeln

Handelspolitik muss wirksam, transparent und wertebasiert sein. Den Orientierungsrahmen für die EU-Handelspolitik bildeten auch 2019 die Eckpunkte der 2015 vorgestellten Strategie „Handel für alle“: Offenheit in Verbindung mit hohen Standards ist und bleibt der beste Weg, um zu erreichen, dass die Globalisierung gut funktioniert.

Zusammenfassung der Handelspolitik der Europäischen Union und ihrer Auswirkung auf Beschäftigung und Wirtschaft

Die Handelspolitik der Europäischen Union setzt sich aus einem Netz von 41 Handelsabkommen mit 72 Ländern zusammen. 15 dieser Länder haben Handelsabkommen mit der Europäischen Union geschlossen, die seit 2014 in Kraft getreten sind. Dank dieser Handelsabkommen sind die EU-Exporte zwischen 2014 und 2018 um 15 % gestiegen. 36 Millionen Arbeitsplätze in der Europäischen Union basieren auf dem Handel mit Drittstaaten – 5 Millionen mehr als im Jahr 2014. 6,1 Milliarden Euro an zusätzlichen Exportchancen wurden durch den Abbau von Handelshemmnissen freigesetzt. Die Europäische Union hat 2018, als das Abkommen mit Kanada erstmals während eines vollständigen Jahres angewandt wurde, einen 10%igen Anstieg der EU-Exporte nach Kanada verzeichnet. Quelle: Eurostat

Die Herausforderungen für das regelbasierte multilaterale Handelssystem auf der Grundlage der WTO haben 2019 weiter zugenommen. Das Aufkommen von Nationalismus und Protektionismus führte zu einer Zunahme einseitiger Maßnahmen sowie zur Gefahr eines Welthandelssystems, das auf Stärke und nicht auf Fairness beruht. Aufbauend auf ihren Initiativen aus dem Jahr 2018 unterbreitete die EU der WTO Vorschläge, um die Transparenz zu verbessern und die Bedenken der Mitgliedstaaten hinsichtlich bestimmter Handelspraktiken effizienter auszuräumen.

Die EU hat gemeinsam mit wichtigen Handelspartnern daran gearbeitet, die Vorschriften zu Subventionen und erzwungenen Technologietransfers zu verschärfen. Um das System der WTO zur Streitbeilegung aufrechtzuerhalten, unterbreitete sie Vorschläge zur Aufhebung der Blockade anstehender Ernennungen zum Berufungsgremium. Das Gremium ist nicht mehr beschlussfähig‚ da die Amtszeit von zwei der letzten drei Mitglieder im Dezember abgelaufen ist, sodass es nicht mehr in der Lage ist, Rechtsmittel zu prüfen. Die Europäische Kommission hat daraufhin vorgeschlagen, die Durchsetzungsverordnung der EU dahin gehend zu ändern‚ dass sie entschlossen handeln und ihre Interessen schützen kann, wenn Handelspartner eine wirksame Streitbeilegung behindern. Auf der Grundlage der geltenden WTO-Regeln hat die EU außerdem mit Kanada und Norwegen eine Interimsvereinbarung über Berufungsschiedsverfahren geschlossen. Dadurch können ein verbindliches Streitbeilegungssystem und das Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs in Streitigkeiten bestehen bleiben, wenn das Berufungsgremium seine Arbeit eingestellt hat.

Ein Europa, das schützt

Wo diplomatische Bemühungen wirkungslos bleiben, zögert die EU nicht, den Streitbeilegungsmechanismus der WTO in Anspruch zu nehmen, um ihre Rechte durchzusetzen und dafür zu sorgen, dass ihre Unternehmen, Beschäftigten und Landwirte in den vollen Genuss der Vorteile der WTO-Mitgliedschaft kommen. 2019 leitete die EU Verfahren gegen die Türkei (in Bezug auf Arzneimittel)‚ Indien (Behandlung von Waren der Informations- und Kommunikationstechnologie)‚ die Vereinigten Staaten (Ausgleichszölle und Antidumpingmaßnahmen gegenüber spanischen Oliven) und Kolumbien (Antidumpingmaßnahmen gegenüber tiefgekühlten Pommes frites aus Belgien, Deutschland und den Niederlanden) ein.

Die EU nutzte auch ihre bilateralen Abkommen zur Streitbeilegung und eröffnete Verfahren gegen Südkorea zur Verteidigung der Kernarbeitsnormen‚ gegen die Ukraine wegen eines Holzausfuhrverbots und gegen die südafrikanische Zollunion wegen ihrer Beschränkungen des Geflügelimports.

Im Einklang mit den WTO-Regeln und den EU-Rechtsvorschriften hat die EU wegen gedumpter und subventionierter Einfuhren 15 neue Untersuchungen eingeleitet und sieben neue Handelsschutzmaßnahmen verhängt. Dies betraf unter anderem Elektrofahrräder aus China sowie Biodiesel aus Argentinien und Indonesien. Darüber hinaus hat die EU sechs neue Überprüfungen eingeleitet und 16 bestehende Maßnahmen für weitere fünf Jahre verlängert.

Im Jahr 2019 führte die EU endgültige Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von 26 Kategorien von Stahlerzeugnissen ein, um der möglichen Umlenkung der Handelsströme aus anderen Ländern in die EU aufgrund zusätzlicher Zölle in den Vereinigten Staaten entgegenzuwirken. Sie wurden am Ende des Sommers überprüft, um sie an die neue Situation anzupassen.

Die EU verteidigte ihre Industrie auch bei der Einleitung von Handelsschutzuntersuchungen gegen ihre Exporte durch andere Länder. Beispiele hierfür sind die Schutzmaßnahmenuntersuchung der Türkei wegen der Einfuhren von Reifen, die Antidumpinguntersuchung Indiens wegen der Einfuhren von gestrichenem Papier und die Maßnahmen Kolumbiens wegen der Einfuhren tiefgekühlter Pommes frites.

Im März bestätigte die WTO, dass der EU 2020 im Handelsstreit mit den Vereinigten Staaten über Subventionen für den Flugzeughersteller Boeing Vergeltungsrechte gewährt werden. Die Vereinigten Staaten hatten früheren Entscheidungen über ihre rechtswidrigen Subventionen für das Unternehmen nicht Folge geleistet, wodurch sein europäischer Wettbewerber Airbus erheblich geschädigt wurde. Im Oktober gewährte die WTO den Vereinigten Staaten in einem parallelen Handelsstreit Vergeltungsrechte im Fall Airbus. Die Vereinigten Staaten führten zusätzliche Zölle auf eine Reihe von Waren aus den Mitgliedstaaten ein. Die EU strebt hier weiterhin eine ausgewogene Verhandlungslösung mit den Vereinigten Staaten an.

Die Kommission hat die Anpassung ihrer Handelsschutzverfahren an die modernisierten Antidumping- und Antisubventionsvorschriften, die 2017 und 2018 in Kraft traten, abgeschlossen. Ebenso schloss sie eine Gesetzeslücke, sodass sie seit Herbst 2019 Handelsschutzmaßnahmen gegenüber Waren anwenden kann, die in den Festlandsockel oder die ausschließliche Wirtschaftszone eines Mitgliedstaats eingeführt werden (z. B. unterseeische Rohrleitungen). Außerdem verstärkte die Kommission ihren Kampf gegen die Umgehung handelspolitischer Schutzmaßnahmen. Sie leitete entsprechende Untersuchungen zu chinesischen Ausfuhren von korrosionsbeständigem StahlPersulfaten und keramischem Geschirr ein und führte Maßnahmen gegen Letzteres ein.

Im April trat eine neue Verordnung für den ersten EU-weiten Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in Kraft. Ab Oktober 2020 werden die Mitgliedstaaten und die Kommission dadurch in die Lage versetzt, sicherheitsrelevante Bedenken im Zusammenhang mit konkreten Investitionen von außerhalb der EU zu ermitteln und anzugehen.

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Handelspolitische Schutzinstrumente der Europäischen Union sichern 360 000 Arbeitsplätze in Europa.

Rechte des geistigen Eigentums sind wichtig für das Wirtschaftswachstum und von entscheidender Bedeutung dafür, dass die EU Innovationen fördern und weltweit wettbewerbsfähig bleiben kann. Die EU hat ihre Anstrengungen zum Schutz und zur Durchsetzung dieser Rechte auf internationaler Ebene verstärkt, unter anderem durch Kooperationsprogramme mit China, Südostasien und Lateinamerika und den Start eines neuen Hilfsprojekts für Afrika. Darüber hinaus führte sie Dialoge mit Schwerpunktländern wie China, Thailand, der Türkei und der Ukraine. Im Rahmen ihrer Arbeit an der Überwachungsliste für Nachahmung und Produktpiraterie verstärkte die Kommission ihre Zusammenarbeit mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, und sie führte regelmäßig Dialoge mit Unternehmen aus der EU.

Der zunehmende Protektionismus hat zur Folge, dass diese Unternehmen mit einer wachsenden Zahl von Hindernissen im internationalen Handel konfrontiert sind. Der Jahresbericht über Handels- und Investitionshindernisse zeigt, dass die Marktzugangsstrategie der EU bei der Bewältigung dieser Hindernisse wirksam war.

Zusammenfassung zu den Handels- und Investitionshindernissen für Exporteure der Europäischen Union

Exporteure der Europäischen Union sind mit 425 Handelshindernissen in 59 Ländern konfrontiert und 45 neuen Hindernissen im Jahr 2018. Im selben Jahr wurden 35 Hindernisse beseitigt und während der Amtszeit der Juncker-Kommission insgesamt 123 Hindernisse. Durch den Abbau von Hindernissen zwischen 2014 und 2017 konnte ein zusätzliches Exportvolumen von 6 Milliarden Euro für Unternehmen in der Europäischen Union im Jahr 2018 erzielt werden. Quelle: Europäische Kommission, „Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Handels- und Investitionshindernisse, 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018“, Juni 2019.

Im Laufe des Jahres hat die EU die trilateralen Gespräche mit Japan und den Vereinigten Staaten über wichtige Fragen des Welthandels fortgesetzt. Dabei ging es unter anderem um die Frage, wie durch neue multilaterale Regeln in den Bereichen der Industriesubventionen und des erzwungenen Technologietransfers gleiche Wettbewerbsbedingungen für Händler geschaffen werden können.

Als Gründungsmitglied der seit 2017 bestehenden Allianz zur Beendigung des Handels mit Folterwerkzeugen nimmt die EU weiterhin einen klaren Standpunkt zu Gütern ein, die zur Vollstreckung der Todesstrafe und für Folter verwendet werden. Nachdem die Allianz sich 2018 darauf verständigt hatte, auf eine Resolution der Vereinten Nationen zu diesem Thema zu drängen, verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Juni eine Resolution für die Abschaffung des Handels mit zu Folterzwecken verwendeten Gütern.

Eine vorausschauende Handelspolitik

Die Handelsabkommen der EU sollen nicht nur neue Märkte erschließen, sondern auch sicherstellen, dass der Handel allen zugutekommt. Die Abkommen stehen im Einklang mit den EU-Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Arbeitnehmer- und Verbraucherrechte und unterstützen die Partnerländer bei der Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen. So hat die EU beispielsweise Programme für Kapazitätsaufbau und Sensibilisierung in Höhe von 9 Mio. EUR aufgelegt, um Entwicklungsländer in Asien und Lateinamerika bei der Bewältigung der arbeits- und umweltpolitischen Herausforderungen in verantwortungsvollen Lieferketten zu unterstützen.

Die EU spielte eine führende Rolle bei den auf der Ebene der Vereinten Nationen geführten Debatten über die Reform der Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten. Im Januar legte sie der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht einen Vorschlag zur Einrichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung solcher Streitigkeiten vor, was eine wichtige Neuerung in der Weltordnungspolitik darstellt.

Im September veranstaltete die Europäische Kommission in Brüssel eine hochrangige Konferenz zum Thema Stärkung der Rolle der Frau durch Handel.

Ein transparentes und inklusives Verhandlungsverfahren

Im Interesse von demokratischen Prozessen, öffentlichem Vertrauen und Rechenschaftspflicht bleiben Transparenz und die Einbeziehung der Öffentlichkeit zentrale Bestandteile der Handelspolitik der EU und müssen sowohl vor, während und nach den Verhandlungen als auch bei der Umsetzung der Abkommen gewährleistet sein.

Grafische Darstellung der Verbesserung der Transparenz in den Handelsverhandlungen der Europäischen Union seit 2016

Im Jahr 2019 fanden 24 Treffen mit der Zivilgesellschaft (karitative Organisationen, Bürgervereinigungen, Wirtschaftsverbände usw.) und 14 offizielle Treffen mit dem Ausschuss des Europäischen Parlaments für internationalen Handel zu einem offenen Dialog über Handel statt. Die Zahl der Vorschläge für Verhandlungstexte erhöhte sich von 11 im Jahr 2016 auf 48 im Jahr 2017 und weiter auf einen Höchststand von 177 im Jahr 2018, bevor sie im Jahr 2019 auf 42 zurückfiel. Die Zahl der Berichte über Verhandlungsrunden stieg kontinuierlich von 11 im Jahr 2016 auf 16 im Jahr 2017, weiter auf 18 im Jahr 2018 und auf 19 im Jahr 2019. Die Anzahl der Infoblätter stieg drastisch von 6 im Jahr 2016 auf 93 im Jahr 2017 und weiter auf einen Höchststand von 103 im Jahr 2018, bevor sie im Jahr 2019 auf 17 zurückfiel.

Die Kommission hat weiterhin Berichte über Verhandlungsrunden, Positionspapiere und Textentwürfe für in Aushandlung befindliche Handelsabkommen veröffentlicht. Außerdem hat sie ihren dritten umfassenden Jahresbericht zur Bewertung der Umsetzung der EU-Handelsabkommen vorgelegt. Dadurch konnten Interessenträger, die Zivilgesellschaft und andere EU-Organe überprüfen, wie die EU ihre Abkommen umsetzt, und es konnten Lehren für laufende und künftige Handelsverhandlungen gezogen werden.

Grafische Darstellung des Umfangs handelspolitischer Dialoge der Europäischen Union mit der Zivilgesellschaft

Die Kommission arbeitet mit 529 registrierten Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen. Dies tut sie im Rahmen des eigens dafür eingerichteten ständigen zivilgesellschaftlichen Dialogs. Im Jahr 2019 zählten die 24 Treffen im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Dialogs über 1000 Teilnehmer. In den Mitgliedstaaten fanden zwei Bürgerdialoge mit Cecilia Malmström statt, der Handelskommissarin der Europäischen Union.

Die Expertengruppe für Handelsabkommen trat 2019 sechsmal zusammen, um Themen wie den elektronischen Geschäftsverkehr, die Reform der WTO und die Umsetzung von Handelsabkommen zu erörtern. In der Gruppe sind 28 Organisationen – Unternehmen, Gewerkschaften, Verbrauchervereinigungen und Umweltverbände – vertreten. Aufgabe des Gremiums ist es, den Dialog zu fördern und die Standpunkte eines breiten Spektrums von Interessenträgern einzuholen.

Handelsabkommen EU-Mercosur

Im Juni erzielte die EU eine politische Einigung über ein umfassendes Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay).

Zusammenfassung des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Mercosur

Das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Mercosur ist bedeutend, da beide Seiten ein klares Bekenntnis zum offenen und regelbasierten internationalen Handel abgelegt haben. Das Abkommen wird Mercosur-Einfuhrzölle im Umfang von 4 Milliarden Euro beseitigen, und Unternehmer aus Mercosur-Ländern werden einen besseren Zugang zum EU-Markt erhalten. Es wird auch interne Wirtschaftsreformen in den Mercosur-Ländern verankern und unterstützen und dabei die höchsten Standards in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz wahren. Es bekräftigt das Recht, Umweltvorschriften auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips zu erlassen, und beinhaltet rechtsverbindliche Verpflichtungen in den Bereichen Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz, einschließlich der wirksamen Umsetzung des Klimaschutzübereinkommens von Paris. Das Mercosur‒Handelsabkommen wird über 350 traditionelle europäische Spezialitäten vor Nachahmung schützen. Mercosur wird auch seine Einfuhrzölle auf zahlreiche Erzeugnisse der Europäischen Union wie Autos (derzeitiger Tarif: 35 %), Arzneimittel (bis zu 14 %), Kleidung (35 %), Lederschuhe (35 %), Wein (27 %) und Schokolade (20 %) abschaffen. Quelle: Europäische Kommission

Im Rahmen des umfassenderen Assoziierungsabkommens zwischen den beiden Blöcken wird das neue Abkommen die engen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen ihnen festigen und einen Markt mit 780 Millionen Menschen schaffen. Die EU ist der größte Handels- und Investitionspartner des Mercosur und der erste, der mit ihm ein umfassendes Handelsabkommen schließt.

Sobald das Abkommen in Kraft getreten ist, werden dadurch Zölle abgebaut, bessere Geschäftsmöglichkeiten erschlossen, den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten geboten, Bürokratie abgebaut, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit angekurbelt, gemeinsame Werte wie eine nachhaltige Entwicklung vorangetrieben und Arbeitsplätze geschaffen. Ebenso werden hohe Arbeits- und Umweltschutzstandards gefördert. Darüber hinaus haben sich die EU und der Mercosur verpflichtet, das Pariser Klimaschutzübereinkommen wirksam umzusetzen.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan

Am 1. Februar 2019 trat das im Juli 2018 unterzeichnete Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan in Kraft, mit dem eine offene Handelszone für mehr als 570 Millionen Menschen geschaffen wurde. Für EU-Unternehmen, die nach Japan exportieren, fallen nun fast alle der 1 Mrd. EUR Importzölle weg, die jährlich in Japan zu entrichten waren; außerdem wird eine Reihe bereits seit Langem bestehender regulatorischer Hindernisse beseitigt.

Shinzō Abe, Premierminister Japans, und Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, auf dem „EU-Asia Connectivity Forum“, Brüssel (Belgien), 27. September 2019

Shinzō Abe, Premierminister Japans, und Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, auf dem „EU-Asia Connectivity Forum“, Brüssel (Belgien), 27. September 2019

Das Abkommen erhöht die Ausfuhren aus der EU, schafft neue Chancen für europäische Unternehmen (z. B. indem es ihnen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Japan erleichtert), eröffnet den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten und trägt zu den gemeinsamen Bemühungen um die Gestaltung der Regeln für den Welthandel bei. Es ist das erste Handelsabkommen der EU, das eine ausdrückliche Verpflichtung zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzübereinkommens enthält. Außerdem setzte die EU im Laufe des Jahres die Verhandlungen mit Japan über Investitionsschutzstandards und die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten fort.

Asien und Australasien

Am 30. Juni unterzeichneten die EU und Vietnam Abkommen über Handel und Investitionsschutz, die einen Meilenstein in ihrer Partnerschaft darstellen. Die Abkommen sind die ehrgeizigsten Abkommen, die jemals zwischen der EU und einem Schwellenland ausgehandelt wurden. Wenn die Ratifizierung abgeschlossen ist, könnte das Handelsabkommen Mitte 2020 in Kraft treten; das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur hingegen trat am 21. November in Kraft.

Die Abkommen mit diesen beiden Ländern verstärken das Engagement der EU in dieser Region weiter. Es gab auch bereits drei Verhandlungsrunden über ein Handelsabkommen der EU mit Indonesien. Im Rahmen weiterer Verhandlungen über Handelsabkommen fanden drei Gesprächsrunden mit Australien und vier Gesprächsrunden mit Neuseeland statt.

Zusammenfassung des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Vietnam

Die Europäischen Union und Vietnam unterzeichneten am 30. Juni 2019 ein Freihandelsabkommen und ein Investitionsschutzabkommen. Es ist das ehrgeizigste Handelsabkommen, das jemals mit einem Entwicklungsland geschlossen wurde. Es wird 99 % der Zölle zwischen der Europäischen Union und Vietnam abschaffen. Im Jahr 2018 belief sich der Warenhandel zwischen der Europäischen Union und Vietnam auf 49 Milliarden Euro. Die Europäische Union wird High-Tech- und Elektrogeräte, Maschinen und Luftfahrzeuge ausführen und Telefone, Schuhe, Reis und Textilien einführen. Das Abkommen sieht ebenso eine nachhaltige Entwicklung vor, da Vietnam sich verpflichtet hat, grundlegende internationale Arbeitsnormen umzusetzen, den Klimawandel zu bekämpfen und die biologische Vielfalt zu schützen. Quelle: Rat der Europäischen Union

Zusammenfassung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Singapur

Auf der Liste der Handelspartner der Europäischen Union in Südostasien steht Singapur auf Platz 1. Die Handels- und Investitionsabkommen werden wegweisend für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und anderen Ländern in der Region sein. Hauptbereiche der Abkommen sind Kennzeichnung und Sicherheitsprüfung, geistiges Eigentum, erneuerbare Energien, kleinere Unternehmen, öffentliche Aufträge sowie Umwelt und Arbeit. Sie werden einen Gesamtwert des bilateralen Handels von 58,1 Milliarden Euro und 21,1 Milliarden Euro an EU-Ausfuhren erzeugen. Die Europäische Union wird Kraftfahrzeuge und Maschinen ausführen und Chemikalien und Arzneimittel einführen. Im Handel mit Dienstleistungen wird sich der Gesamtwert des bilateralen Handels auf 44,4 Milliarden Euro belaufen. Etwa 10 000 Unternehmen in der Europäischen Union nutzen Singapur bereits als regionale Drehscheibe. Der Wert der bilateralen Investitionen der Europäischen Union im Jahr 2016 betrug 255,5 Milliarden Euro, und die gesamten bilateralen Investitionen im Zeitraum 2014-2015 stiegen um 25 % an. Andere Vorteile des neuen Abkommens zwischen der Europäischen Union und Singapur sind die Abschaffung aller Zölle Singapurs auf EU-Exporte und der meisten EU-Zölle auf Erzeugnisse aus Singapur sowie die Abschaffung nichttarifärer Handelshemmnisse in Bereichen wie der Elektronik, in denen Singapur EU-Standards anerkennen wird. Das Abkommen wird ebenso den Schutz der Arbeitnehmerrechte unterstützen und ein EU-weites Investitionsschutzabkommen umfassen. Quelle: Rat der Europäischen Union

Vereinigte Staaten

Was die Vereinigten Staaten anbelangt, so lag der Schwerpunkt weiterhin auf der Entwicklung einer positiven Handelsagenda, der Behandlung von Fragen von gemeinsamem Interesse und der Vermeidung von Handelsstreitigkeiten. Grundlage hierfür bildet die gemeinsame Erklärung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump von 2018, mit der im Hinblick auf Handelserleichterungen und die Entwicklung einer positiven transatlantischen Handelsagenda eine hochrangige Arbeitsgruppe eingesetzt wurde.

Zusammenfassung zum Handel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten

Die Vereinigten Staaten sind der größte Exportmarkt der Europäischen Union für Waren. Im Jahr 2018 betrug das Exportvolumen 407 Milliarden Euro, was 21 % der gesamten Warenausfuhren der Europäischen Union entspricht. Quelle: Eurostat

2019 konzentrierte sich die Gruppe auf Regulierungsfragen. Im April beauftragte der Rat die Kommission, mit den Vereinigten Staaten über Zölle auf Industrieerzeugnisse und Konformitätsbewertungen zu verhandeln.

Im Juli veröffentlichte die Kommission einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der gemeinsamen Erklärung, in dem insbesondere in den Bereichen Energie, Sojabohnen‚ Arzneimittel, Cybersicherheit und Medizinprodukte positive Ergebnisse aufgezeigt werden. 2019 erreichten die Flüssigerdgasimporte der EU aus den Vereinigten Staaten das bisher höchste Volumen, wodurch die Energieversorgung vielfältiger und sicherer wurde. Sonstige Arbeiten konzentrierten sich auf Konformitätsbewertungen, Normen für neue und neu entstehende Technologien und weitere Fortschritte in bestimmten Bereichen. Beide Seiten haben vereinbart, keine neuen Zölle im gegenseitigen Handel einzuführen, solange diese Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind.

Im Juli stimmte die EU zu, den Anteil der Vereinigten Staaten an ihrem Einfuhrkontingent für hormonfreies Rindfleisch zu erhöhen. Im Gegenzug erklärten sich die Vereinigten Staaten bereit, bei der Untersuchung von Fleisch und Fleischerzeugnisse betreffenden Maßnahmen der EU nach Abschnitt 301 des Handelsgesetzes der USA nicht erneut gegen die EU vorzugehen. Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Inspektionen von Herstellungsstätten für Humanarzneimittel ist ebenfalls in Kraft getreten.

China

Auf dem EU-China-Gipfeltreffen im April wurden mehrere gemeinsame Verpflichtungen eingegangen. China erklärte sich zum Abbau verschiedener Handelshemmnisse bereit und sagte zu, ein Abkommen zum Schutz geografischer Angaben (Bezeichnungen traditioneller europäischer Lebensmittel und Getränke) zu schließen und umfassende Verhandlungen im Bereich der Investitionen 2020 abzuschließen.

Zusammenfassung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und China über geografische Angaben

Das Abkommen über den Schutz geografischer Angaben ist eine wegweisende Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und China. Es ist ein konkretes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien und spiegelt die beiderseitige Offenheit und Einhaltung der internationalen Regeln als Grundlage für Handelsbeziehungen wider. 100 geografische Angaben der Europäischen Union werden in China geschützt, und 100 geografische Angaben Chinas werden in der Europäischen Union geschützt. Die Liste der in China geschützten geografischen Angaben aus der Europäischen Union beinhaltet Produkte wie Mozzarella di Bufala Campana, Languedoc, Elia Kalamatas und Münchener Bier. Die Liste der chinesischen Produkte beinhaltet Wuyuan Lü Cha (Grüner Wuyuan-Tee), Chaidamu Gou Qi (Chaidamu-Gojibeere), Panjin Da Mi (Panjin-Reis) und Wuchuan Yue Bing (Wuchuan-Mondkuchen). China verfügt über einen Markt mit 1,4 Milliarden Verbrauchern und ist mit Ausfuhren im Wert von 13,5 Milliarden Euro im Zeitraum von November 2018 bis Oktober 2019 der zweitwichtigste Absatzmarkt für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus der Europäischen Union. Dies stellt einen Anstieg um 27,2 % in einem Jahr dar. Der chinesische Markt ist ein Markt mit großem Wachstumspotenzial für europäische Lebensmittel und Getränke, da eine wachsende Mittelklasse zunehmend Geschmack an typischen europäischen Erzeugnissen findet. China verfügt über ein eigenes etabliertes System geografischer Angaben für Spezialitäten, von denen die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher dank des Abkommens nun noch mehr entdecken können. Nach Abschluss der Verhandlungen wird das Abkommen nun einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Auf der Seite der Europäischen Union werden das Europäische Parlament und der Rat um ihre Zustimmung ersucht. Das Abkommen wird voraussichtlich vor Ende 2020 in Kraft treten. Vier Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens wird sein Geltungsbereich auf weitere 175 Namen von Erzeugnissen mit geografischen Angaben von beiden Seiten ausgeweitet. Diese Namen müssen dasselbe Registrierungsverfahren durchlaufen wie die 100 bereits vom Abkommen abgedeckten Namen. Quelle: Eurostat

Im November wurden die Verhandlungen über den Schutz dieser Angaben nach neun Jahren abgeschlossen. Dieses Abkommen dürfte ein hohes Schutzniveau für 200 Bezeichnungen bieten, sobald es in Kraft tritt, und anschließend für weitere 175 innerhalb von vier Jahren. China ist der zweitgrößte Markt der EU für Agrarlebensmittel und ein wachsender Markt für Erzeugnisse mit einer spezifischen geografischen Angabe.

Die EU und China hielten sechs Gesprächsrunden über ein Investitionsabkommen ab und setzten ihre Arbeit an der WTO-Reform fort.

Zusammenfassung zum Handel zwischen der Europäischen Union und China

Die Europäische Union ist Chinas wichtigster Handelspartner, und China ist der zweitgrößte Handelspartner der Europäischen Union. Der Warenhandel zwischen der Europäischen Union und China belief sich 2018 auf 1,7 Milliarden Euro pro Tag. Im Jahr 2018 führte die Europäische Union Waren im Wert von 211 Milliarden Euro nach China aus. Aus China importierte sie Waren im Wert von 395 Milliarden Euro. Die Europäische Union exportierte Dienstleistungen im Wert von 51 Milliarden Euro nach China, während China Dienstleistungen im Wert von 30 Milliarden Euro in die Europäische Union exportierte. Derzeit führt die Europäische Union mit China Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen. Das Abkommen soll einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und neue Marktchancen für beide Seiten gewährleisten. Zudem soll China ermutigt werden, seine Wirtschaftsreformen voranzutreiben und dem Markt eine stärkere Rolle einzuräumen. Dies soll – wenn die richtigen Voraussetzungen gegeben sind – den Weg für umfassendere Handelsambitionen ebnen. Quelle: Eurostat

Südliche und östliche Nachbarregionen

Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Marokko wurde geändert, um die Bevölkerung der Westsahara einzubeziehen und damit den Weg für die Wiederaufnahme der Gespräche über die Vertiefung des Handelsabkommens zwischen der EU und Marokko zu ebnen. Die Verhandlungen mit Tunesien über eine vertiefte und umfassende Freihandelszone wurden im Mai aufgrund der dortigen politischen Lage ausgesetzt.

Die EU führte mit einigen Ländern des Golf-Kooperationsrates bilaterale Gespräche über Handel und Investitionen. Die mit Jordanien ausgehandelten Verbesserungen der Ursprungsregeln zur Förderung der Beschäftigung syrischer Flüchtlinge traten Anfang 2019 in Kraft.

Was die vertieften und umfassenden Freihandelszonen mit Georgien‚ Moldau und der Ukraine betrifft, so lag der Schwerpunkt der EU auf deren tatsächlicher Umsetzung. Mit der Ukraine wurde ferner vereinbart, dass sie ihre Geflügelexporte in die EU begrenzt. Außerdem paraphierte die EU am 6. Juli ein erweitertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Kirgisistan, das wichtige Handelskapitel umfasst.

Lateinamerika

2019 wurde weiter mit Mexiko daran gearbeitet, zur Unterzeichnung und zum Abschluss des modernisierten Globalabkommens zu gelangen. Die EU und Chile hielten drei Verhandlungsrunden ab, um ihr Handelsabkommen von 2002 zu aktualisieren. Ziel ist ein ehrgeiziges, ausgewogenes und fortschrittliches Abkommen, mit dem Handel und Investitionen weiter liberalisiert, die Werte der EU gefördert und Fragen wie Handel und Geschlechtergleichstellung aufgegriffen werden. Die Bestimmungen für Letztere werden das Verständnis der Zwänge und Chancen verbessern, mit denen Frauen im internationalen Handel konfrontiert sind, und für einen Austausch bewährter Verfahren sorgen, um ihnen die Teilhabe zu erleichtern.

Ein Regal mit Weinflaschen in einem Supermarkt

French wine in a Mexico City supermarket selling European products. The modernised EU–Mexico Global Agreement will liberalise 99 % of trade between the two parties.

Im Rahmen der Umsetzung von Handelsabkommen fand im Juni die fünfte Sitzung des Assoziationsausschusses EU-Zentralamerika statt, und im Oktober trat der Handelsausschuss zusammen, den die EU mit Ecuador, Kolumbien und Peru bildet.

Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind Handels- und Entwicklungsabkommen zwischen der EU und Ländern und Regionen in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP). Derzeit sind 31 solcher Abkommen vorläufig in Kraft. Die Abkommen können als Grundpfeiler auf dem Weg zu einer künftigen interkontinentalen Freihandelszone gesehen werden. Dies ist eines der langfristigen Ziele der neuen Afrika-Europa-Allianz für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze, die die afrikanischen Bestrebungen einer kontinentalen Freihandelszone unterstützt. Im Februar traten die Komoren dem Abkommen mit dem östlichen und südlichen Afrika bei. Im Oktober nahm die EU Gespräche mit den fünf Ländern auf, die das derzeitige Abkommen umsetzen, um über Zollsenkungen hinaus andere Handels- und Investitionshindernisse zu beseitigen und Chancen zu schaffen. Die EU erörterte auch Handel und Investitionen als Teil der laufenden Verhandlungen über ein Rahmenabkommen, das das Cotonou-Abkommen ersetzen soll.

Kapitel 7

Ein auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

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Für eine starke Demokratie sind unabhängige Gerichte, die den Schutz der Grundrechte und bürgerlichen Freiheiten garantieren, eine aktive Zivilgesellschaft und freie Medien, die Pluralismus gewährleisten, unverzichtbar. Im Jahr 2019 beschloss die Kommission eine Reihe von Maßnahmen, mit denen die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union durch bessere Förderung, Risikoprävention und Reaktion auf Verstöße gestärkt werden soll.

Der Verbraucherschutz wird durch modernisierte EU-Rechtsvorschriften verbessert, die irreführende Marketingmethoden ins Visier nehmen, wirksame Sanktionsvorschriften enthalten und Opfern unlauterer Praktiken Rechtsschutz bieten.

Neue Schutzbestimmungen für Hinweisgeber stärken die Durchsetzung der EU-Vorschriften in Fällen, in denen Verstöße das öffentliche Interesse schwer beeinträchtigen würden. Wer ein Risiko eingeht, um Verstöße gegen das EU-Recht aufzudecken, wird von der EU entschlossen geschützt. Die Bestimmungen schützen auch die Meinungs- und die Medienfreiheit, da Hinweisgeber unverzichtbare Quellen für investigative Journalisten sind.

Bei der Europawahl 2019 war die Wahlbeteiligung (mit 50,7 %) so hoch wie seit 1994 nicht mehr. Ein koordiniertes Vorgehen der Mitgliedstaaten und der EU-Organe, auch bei der Umsetzung des Wahlpakets der Kommission, trug dazu bei, die zweitgrößten demokratischen Wahlen der Welt vor Manipulation und Einflussnahme zu schützen.

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit

Die Rechtsstaatlichkeit ist einer der gemeinsamen Werte, auf die sich die Europäische Union gründet. Für ihre Wahrung sind alle Mitgliedstaaten und die EU-Organe gemeinsam verantwortlich.

Die Achtung rechtsstaatlicher Grundsätze ist für das Funktionieren der EU unerlässlich. Dies gilt für alle Bereiche, vom Binnenmarkt bis zur Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Wahrung der Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, dafür zu sorgen, dass die mitgliedstaatlichen Richter, die ja zugleich auch „EU-Richter“ sind, ihre Aufgaben erfüllen können, wenn sie Rechtssachen behandeln, in denen es um die Anwendung des EU-Rechts geht.

Im April leitete die Kommission eine Bestandsaufnahme ein, bei der die verfügbaren Instrumente für die Überwachung, die Bewertung und den Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Union geprüft wurden. Sie beleuchtete die Erfahrungen der letzten Jahre und rief zu einer breiten europäischen Debatte über die Frage auf, wie die Rechtsstaatlichkeit weiter gestärkt werden kann. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Rechtsstaatlichkeit besser gefördert, Gefahren und Verstößen frühzeitig vorgebeugt und auf etwaige Verstöße wirksam reagiert werden muss.

Im Juli verabschiedete die Kommission eine zweite Mitteilung, in der sie ihre eigenen Vorschläge in den drei Bereichen Förderung, Prävention und Reaktion darlegt.

Im ersten Bereich (Förderung) wird die Kommission ihre Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Rechtsstaatlichkeit verstärken, die Zusammenarbeit mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen ausbauen und Mittel für Interessenträger, einschließlich der Zivilgesellschaft, bereitstellen, die eine gemeinsame Kultur der Rechtsstaatlichkeit fördern.

Im zweiten Bereich (Prävention) wird die Kommission einen jährlichen Zyklus zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit einrichten, um die Lage in allen Mitgliedstaaten zu beobachten. Zur Unterstützung dieses Prozesses wird sie einen jährlichen Bericht zur Rechtsstaatlichkeit ausarbeiten, das EU-Justizbarometer weiterentwickeln und den Dialog mit den anderen EU-Organen, den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern intensivieren.

Im dritten Bereich (Reaktion) wird die Kommission bei Vertragsverletzungsverfahren einen strategischen Ansatz verfolgen und dabei auf der sich weiterentwickelnden Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union aufbauen.

Zusammenfassung des Rahmens der Europäischen Union zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit

Ziel des Rahmens der Europäischen Union zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ist die Beseitigung systemischer Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit durch einen mehrstufigen Dialog zwischen der Kommission und dem betroffenen EU-Mitgliedstaat. Dies erfolgt über eine Bewertung durch die Kommission, eine Stellungnahme und Empfehlung der Kommission und eine Überwachung der im Anschluss an die Empfehlung der Kommission ergriffenen Folgemaßnahmen. Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union ist ein für Ausnahmefälle vorgesehenes letztes Mittel zur Vermeidung oder Behebung einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat. Dieses Verfahren wird durch das Europäische Parlament, die Kommission oder ein Drittel der Mitgliedstaaten eingeleitet, gefolgt von einer Feststellung des Europäischen Rates, dass eine Verletzung der in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union genannten Werte vorliegt. Dieser Beschluss kann weitreichende Sanktionen wie die Aussetzung der Stimmrechte im Rat einschließen. Vertragsverletzungsverfahren sollen eine ordnungsgemäße Umsetzung und Einhaltung des Unionsrechts auf nationaler Ebene sicherstellen. Vertragsverletzungsverfahren sind ein mehrstufiges Verfahren zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat mit etwaiger anschließender Befassung des Gerichtshofes der Europäischen Union durch die Kommission.

Ferner rief die Kommission dazu auf, den im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens vorgelegten Vorschlag zum Schutz des EU-Haushalts für den Fall, dass generelle Rechtsstaatlichkeitsdefizite ein Risiko für die finanziellen Interessen der EU darstellen, rasch anzunehmen.

Die Kommission verfolgte mehrere Vertragsverletzungsverfahren weiter, die die Rechtsstaatlichkeit betrafen. Der Gerichtshof entschied am 24. Juni bzw. 5. November 2019 abschließend über die von der Kommission gegen Polen eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren und bestätigte, dass die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Pensionsalters für Richter am Obersten Gericht und für Richter an ordentlichen Gerichten gegen die Vorschriften des EU-Rechts über die richterliche Unabhängigkeit verstoßen. Zudem beschloss die Kommission am 10. Oktober 2019, Polen wegen der neuen Disziplinarregelung für Richter im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens beim Gerichtshof zu verklagen, da diese Regelung nicht die notwendigen Garantien bietet, um die polnischen Richter vor politischer Kontrolle zu schützen, und damit die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt.

Im Rahmen des Europäischen Semesters richtete der Rat auf Vorschlag der Kommission länderspezifische Empfehlungen zur Funktionsweise des Justizsystems an Kroatien, Italien, Zypern, Ungarn, Malta, Portugal und die Slowakei.

Schutz der Rechte und Bekämpfung von Diskriminierung

Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen

Der im April verabschiedete europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit gewährleistet, dass bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Mobiltelefone, Computer, E-Bücher, elektronischer Geschäftsverkehr, Websites von Verkehrsunternehmen und Bankdienstleistungen für Verbraucher auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Ein Video über Barrierefreiheit in Warschau

In December, Warsaw won the 2020 Access City Award, which recognises a city’s willingness, ability and efforts to become more accessible.© European Union, 2019

Im Mai startete die Kommission die Sensibilisierungskampagne „Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz – Beitrag der EU“, in deren Rahmen Menschen und Unternehmen über ihre Rechte und Pflichten informiert werden.

Schutz von Hinweisgebern

Im Oktober wurden EU-weite Standards angenommen, um Hinweisgebern ein hohes Maß an Schutz zu garantieren, wenn sie Verstöße gegen EU-Vorschriften melden. Die Richtlinie gilt für ein breites Spektrum zentraler Bereiche, z. B. das öffentliche Auftragswesen, die Produkt-, Lebensmittel- und Verkehrssicherheit, den Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit und die kerntechnische Sicherheit. Nach den neuen Vorschriften werden vertrauliche Meldekanäle sowohl innerhalb privater und öffentlicher Organisationen als auch zu Behörden eingerichtet und Arbeitnehmer vor Kündigung und anderen Repressalien geschützt.

Bekämpfung von Desinformation, Hasskriminalität und Hetze

Im Januar ergab die vierte Evaluierung des EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze im Internet, der 2016 mit großen IT-Unternehmen unterzeichnet worden war, dass diese Initiative weiterhin positive Ergebnisse bewirkt. Die IT-Unternehmen überprüfen 89 % der gemeldeten Inhalte innerhalb von 24 Stunden und entfernen sie in 72 % der Fälle, gegenüber 40 % bzw. 28 % bei Einführung des Verhaltenskodex im Jahr 2016. Die Evaluierung zeigte auch die Bereiche auf, in denen die Unternehmen ihre Rückmeldungen an die Nutzer verbessern müssen.

Im Vorfeld der Europawahl veröffentlichte die Kommission monatliche Berichte von Facebook, Google und Twitter‚ die zeigten, dass bei der Prüfung von Werbeplatzierungen, der Transparenz politischer Werbung, der Schließung von Scheinkonten und der Kennzeichnung automatisierter Bots gewisse Fortschritte erzielt wurden. Die Unterzeichner des Verhaltenskodex müssen ihre Anstrengungen jedoch noch verstärken, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Instrumenten zur Verbesserung der Transparenz und Vertrauenswürdigkeit von Websites, auf denen Werbung betrieben wird.

Zusammenfassung der Auswirkungen des Verhaltenskodex der Europäischen Union auf die Bekämpfung von Hetze im Internet

In der ersten Überprüfungsrunde im Dezember 2016 lag der Anteil der innerhalb von 24 Stunden geprüften Meldungen bei 60 % für YouTube, bei 50 % für Facebook und bei 20 % für Twitter. In der zweiten Überprüfungsrunde im Mai 2017 lag der Anteil der innerhalb von 24 Stunden geprüften Meldungen bei 40 % für YouTube, bei knapp unter 60 % für Facebook und bei knapp unter 40 % für Twitter. In der dritten Überprüfungsrunde im Dezember 2017 lag der Anteil der innerhalb von 24 Stunden geprüften Meldungen bei 60 % für YouTube, bei knapp unter 90 % für Facebook und bei 80 % für Twitter. In der vierten Überprüfungsrunde im Dezember 2018 lag der Anteil der innerhalb von 24 Stunden geprüften Meldungen bei 80 % für YouTube, bei über 90 % für Facebook und bei knapp unter 90 % für Twitter. Instagram und Google+ wurden erstmalig in dieser Runde überprüft. In den innerhalb von 24 Stunden geprüften Meldungen lagen sie jeweils bei knapp unter 80 % und 60 %. Der Durchschnittsanteil der überprüften Meldungen ist kontinuierlich von 40 % im Dezember 2016, 50 % im Mai 2017 und 80 % im Dezember 2017 auf fast 90 % im Dezember 2018 gestiegen.

Überblick über die gemeinsamen und koordinierten Maßnahmen der Europäischen Union gegen Desinformation

Die Europäische Union ergreift gemeinsame und koordinierte Maßnahmen gegen Desinformation. Diese wurden mit der Einsetzung der East StratCom Taskforce im Europäischen Auswärtigen Dienst im März 2015 und der Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Abwehr hybrider Bedrohungen im April 2016 ins Leben gerufen. Im Frühling 2018 wurde eine Mitteilung „Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept“ veröffentlicht, gefolgt von einem Maßnahmenpaket zur Gewährleistung freier und fairer Europawahlen und einem Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation im September 2018 sowie der Einrichtung der Sozialbeobachtungsstelle für Desinformation und Analyse der sozialen Medien im November desselben Jahres. Ein gemeinsamer Aktionsplan zur Bekämpfung von Desinformation wurde im darauffolgenden Monat veröffentlicht. Im Januar 2019 fand die Eröffnungssitzung des europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen statt, und von diesem Zeitpunkt an wurde eine Berichterstattung durch Online-Plattformen bis Mai 2019 durchgeführt. Im März 2019 fand die Europäische Woche der Medienkompetenz statt, und das Frühwarnsystem wurde eingerichtet. Im Mai 2019 hat die Kommission zum informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs von 27 EU-Mitgliedstaaten (alle Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich) in Sibiu beigetragen.

Besserer Schutz personenbezogener Daten

Im ersten Jahr nach Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ging es der Kommission vor allem darum, für ihre ordnungsgemäße Anwendung zu sorgen. Die Kommission stellte in einem Bericht vom Juli fest, dass die meisten Mitgliedstaaten den dafür erforderlichen Rechtsrahmen geschaffen hatten. Sie wird die Einhaltung der DSGVO durch die Mitgliedstaaten überwachen und darauf achten, dass der Datenschutzrahmen möglichst wenig fragmentiert wird.

Die Unternehmen sind dabei, eine Kultur der Rechtstreue zu entwickeln, während die Bürgerinnen und Bürger sich der Bedeutung des Datenschutzes und ihrer Rechte stärker bewusst geworden sind und diese zunehmend ausüben. Gleichzeitig geht auf internationaler Ebene die Entwicklung weiter hin zu höheren Datenschutzstandards.

Ein Porträt von Wojciech Wiewiórowski

Wojciech Wiewiórowski was appointed European Data Protection Supervisor in December 2019 for a term of 5 years.

Ein Beispiel für die Vorteile, die diese weltweite Angleichung mit sich bringt, ist die im Februar in Kraft getretene Vereinbarung über die gegenseitigen Angemessenheitsfeststellungen zwischen der EU und Japan, durch die der weltweit größte Raum für einen sicheren und freien Datenverkehr entstanden ist. Die Europäerinnen und Europäer profitieren von hohen Datenschutzstandards, wenn ihre Daten nach Japan übermittelt werden, und die Unternehmen aus der EU erhalten einen privilegierten Zugang zum japanischen Markt.

Die Kommission überwacht auch die Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung in das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten und hat in diesem Zusammenhang mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten eingeleitet.

Gleichheit

Die im Juni erlassene neue Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben soll die gerechte Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern fördern. Für weitere Informationen wird auf Kapitel 5 verwiesen.

Die Kommission hat das Bewusstsein für die Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI) weiter geschärft. Der im März veröffentlichte jüngste Jahresbericht über die Förderung der Gleichstellung von LGBTI bietet einen Überblick über die Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung von Diskriminierung.

Ein Gebäude wird in Regenbogenfarben beleuchtet

The EU’s European External Action Service building lit with the colours of the rainbow flag to mark the International Day against Homophobia, Transphobia and Biphobia, Brussels, Belgium, 16 May 2019.

Die Kommission ist bei der Ausarbeitung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma nach 2020 vorangekommen. Dieser Rahmen ist für die Entwicklung von Instrumenten und Strukturen der EU und der Mitgliedstaaten zur Förderung der Inklusion der Roma unerlässlich.

Unionsbürgerschaft

Im Januar veröffentlichte die Kommission einen Bericht über die Regelungen für „goldene Pässe“, die in einigen Mitgliedstaaten bestehen. Diese Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren ermöglichen es einer Person, die Staatsangehörigkeit oder den Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats aufgrund einer dort vorgenommenen Investition zu erhalten, ohne eine echte Verbindung zu diesem Mitgliedstaat nachweisen zu müssen. Dies berührt auch die Unionsbürgerschaft, denn die Mitgliedstaaten machen eine solche Verbindung in der Regel zur Voraussetzung für die Verleihung ihrer Staatsbürgerschaft und haben auf dieser Grundlage akzeptiert, dass die Unionsbürgerschaft automatisch jedem zuerkannt wird, der Bürger eines Mitgliedstaats wird.

Die Kommission zeigte in ihrem Bericht die Risiken auf, die die genannten Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für die EU bergen, insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption, und äußerte die Besorgnis, dass die von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen nicht immer ausreichen, um diese Risiken zu mindern. Die Kommission hat eine Gruppe von Experten aus den Mitgliedstaaten, die die mit diesen Regelungen verbundenen Risiken prüfen und sich mit den Themen Transparenz und verantwortungsvolles staatliches Handeln befassen soll, eingesetzt und wird die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem EU-Recht auch weiterhin überwachen. Für weitere Informationen wird auf Kapitel 8 verwiesen.

Als Teil ihrer umfassenden Bemühungen zum Schutz der Europawahl 2019 unterstützte die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung eines europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen und bei der Organisation von Sitzungen in diesem Rahmen. Das Kooperationsnetz bringt Vertreter der für Wahlangelegenheiten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammen und ermöglicht ihnen einen praxisbezogenen Austausch über Themen, die für freie und faire Wahlen von Belang sind, darunter Datenschutz, Cybersicherheit, Transparenz und Sensibilisierung. Es wird auch weiterhin potenzielle Risiken angehen, Lösungen finden und einen Beitrag zum Aufbau widerstandsfähigerer Wahlsysteme und demokratischer Systeme in der ganzen EU leisten.

Grafische Darstellung der Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen für Personalausweise und ihre Vorteile

Sicherere nationale Personalausweise müssen einen kontaktlosen Chip enthalten und aus Kunststoff bestehen. Papier ist nicht mehr zulässig. Auf dem mit besonderen Sicherheitsmerkmalen versehenen Chip müssen ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sein; dies ist die zuverlässigste Möglichkeit, die Identität einer Person und die Echtheit eines Reisedokuments zu überprüfen. Die Bürgerinnen und Bürger werden besser vor Fälschung und Vervielfältigung ihrer Dokumente sowie vor Betrug und Missbrauch geschützt. Die einfachere Überprüfung ermöglicht schnellere und effizientere Grenzkontrollen, beispielsweise auf Flughäfen. Neue Personalausweise werden höchstens zehn Jahre gültig sein, um Änderungen auf Gesichtsbildern und Entwicklungen auf dem Gebiet der Sicherheit Rechnung zu tragen. Personalausweise, die für Personen ab 70 Jahren ausgestellt werden, können länger als zehn Jahre gültig sein. Um Sicherheitslücken zu schließen, müssen derzeit verwendete alte und unzureichend gesicherte Personalausweise ersetzt werden.

Im Juni erließ die EU im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung des Rechts, sich innerhalb der Union frei zu bewegen und aufzuhalten, eine Verordnung über die Sicherheit von Personalausweisen und Aufenthaltsdokumenten. Durch die neuen Bestimmungen wurde festgelegt, welche gemeinsamen Mindeststandards die Personalausweise von EU-Bürgerinnen und -Bürgern und die Aufenthaltstitel von Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern erfüllen und welche Angaben die Aufenthaltsdokumente der EU-Bürgerinnen und -Bürger mindestens enthalten müssen. Dadurch sollen die Sicherheit und die Verlässlichkeit dieser Dokumente erhöht sowie ihre Akzeptanz und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden, damit ie sich noch leichter in der gesamten EU bewegen können, bestehende Hindernisse für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit beseitigt werden und etwaige Schlupflöcher, die von Terroristen und anderen Kriminellen ausgenutzt werden könnten, geschlossen werden.

Um das Recht der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf konsularischen Schutz in Nicht-EU-Ländern, in denen ihr eigener Mitgliedstaat nicht vertreten ist, zu stärken, wurden neue Vorschriften erlassen, durch die ein moderner EU-Rückkehrausweis geschaffen werden soll. Durch die neuen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger diesen sicheren und weithin akzeptierten Ausweis in allen Mitgliedstaaten rasch erhalten und so sicher in ihr Heimatland zurückkehren können.

Schutz der Verbraucher

Im Juli veröffentlichte die Kommission Leitlinien für die Anwendung der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, um das Bewusstsein für den Schutz vor derartigen missbräuchlichen Klauseln zu schärfen, durch die beispielsweise gesetzlich verankerte Rechte der Verbraucher ungebührlich eingeschränkt oder einseitige Vertragsänderungen vorgenommen werden.

Im November wurde als Bestandteil des Pakets zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher, das die Kommission im April 2018 vorgeschlagen hatte, eine Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der EU angenommen. Durch die hiermit eingeführten neuen Anforderungen für den Online-Handel sollen die Verbraucherrechte an die neuen Technologien angepasst werden: Versteckte Werbung in Suchergebnissen und gefälschte Verbraucherbewertungen werden verboten, es wird zur Pflicht, auf Onlineplattformen Informationen über die Identität des Geschäftspartners (privater Verbraucher oder professioneller Einzelhändler) bereitzustellen, und künftig müssen die maßgeblichen Parameter für jedes auf automatisierten Entscheidungen basierende Ranking oder Personalisieren von Preisen angegeben werden.

Durch die neuen Vorschriften sind zudem abschreckende Geldbußen für „weitverbreitete Verstöße“ gegen die Verbraucherrechte festgelegt worden, welche Gegenstand koordinierter Maßnahmen im Rahmen der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz sind. Zurzeit laufen noch Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat über einen separaten Vorschlag über die Schaffung eines europäischen Systems des kollektiven Rechtsbehelfs für geschädigte Verbrauchergruppen.

Die Online-Plattform Airbnb hat nach dem Abschluss ihrer Verhandlungen mit der Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden ihre Verkaufspraktiken und -bedingungen in vollständige Übereinstimmung mit den Verbraucherschutzvorschriften der EU gebracht. Beispielsweise wird auf ihren Ergebnisseiten nunmehr genau angegeben, wie hoch der Endpreis ist und ob die betreffende Unterkunft von einer Privatperson oder aber von einem Gewerbetreibenden angeboten wird.

Nach einem entsprechenden Aufruf der Kommission und der Verbraucherschutzbehörden der EU haben fünf führende Mietwagenfirmen (Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt) die Darstellung ihrer Preise für Mietwagen so verändert, dass sie nun für die Verbraucherinnen und Verbraucher vollkommen transparent sind.

Nach dem „Cambridge Analytica“-Skandal und einem langen Dialog mit der Kommission und den Verbraucherschutzbehörden der EU hat Facebook seine Nutzungsbedingungen geändert: Nunmehr wird deutlicher dargelegt, wie das Unternehmen die Daten seiner Nutzer für die Erstellung von Nutzerprofilen und gezielte Werbung sowie als Einnahmequelle verwendet und wie das Unternehmen für eigene Verstöße haftet.

Die EU erleichtert das Einkaufen im Internet, indem sie den Verbrauchern ermöglicht, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen und sichere Käufe zu tätigen. Im Jahr 2019 wurde die Sensibilisierungskampagne #YourEURight gestartet, um den Verbrauchern ins Gedächtnis zu rufen, dass sie weitreichende Rechte haben, wenn sie bei Online-Händlern, die an europäische Verbraucher verkaufen, Käufe tätigen. 

Zudem wurden neue Vorschriften für eine bessere Bekämpfung eines Doppelstandards bei der Qualität von Konsumgütern erlassen. Parallel dazu arbeitete die Kommission an der Präzisierung, wann der Verkauf von Produkten zweierlei Qualität (das heißt von europaweit vertriebenen Waren mit unterschiedlicher Zusammensetzung, aber gleicher oder ähnlicher Verpackung) eine illegale Geschäftspraxis darstellt. Sie entwickelte eine gemeinsame Methodik und veröffentlichte im Juni 2019 die Ergebnisse einer EU-weiten Testkampagne, bei der mehrere Lebensmittel aus verschiedenen Mitgliedstaaten miteinander verglichen worden waren: Fast ein Drittel der getesteten Lebensmittel wiesen demnach eine identische oder ähnliche Aufmachung auf, hatten aber eine unterschiedliche Zusammensetzung. Ein spezifisches geografisches Muster war nicht erkennbar. Die Ergebnisse lassen keinen Schluss zu, ob sich die vorhandenen Unterschiede auf die Qualität auswirken oder ob sie in Einzelfällen mit einer irreführenden Praxis in Zusammenhang stehen.

Nachdem die Kommission einschlägige Leitlinien zur Unterstützung der nationalen Behörden bei der Anwendung des EU-Verbraucher- und Lebensmittelrechts auf Lebensmittel von zweierlei Qualität angenommen hatte, stellte sie über 4,5 Mio. EUR für Maßnahmen zur Eindämmung von Produkten zweierlei Qualität und zur Unterstützung der Verbraucherorganisationen bereit. Außerdem trat im April die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette in Kraft.

Im Juni veröffentlichte die Kommission den Abschlussbericht des Hochrangigen Forums für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette, in dem Empfehlungen für faire und effiziente Handelspraktiken sowie für Transparenzmaßnahmen gegeben werden. In dem Bericht werden auch Probleme aufgrund territorialer Lieferbeschränkungen angesprochen, durch die Einzelhändler daran gehindert werden, selbst zu bestimmen, woher sie ihre Waren beziehen. Die Kommission startete zudem ein Projekt, das darauf abzielt, die Verbraucher über die Geldverteilung entlang der Lebensmittelversorgungskette aufzuklären.

Ziviljustiz

Ebenfalls im Juni erließ der Rat die überarbeitete Brüssel-IIa-Verordnung mit verbesserten Vorschriften zum Schutz von Kindern in grenzüberschreitenden Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (beispielsweise in Bezug auf Sorgerecht, Umgangsrecht oder Kindesentführung). Durch die neuen Vorschriften wird die justizielle Zusammenarbeit beschleunigt und effizienter gemacht, damit das Wohl des Kindes an erster Stelle steht.

Gesellschaftsrecht

Ebenfalls im Juni wurden neue EU-Vorschriften erlassen, durch die es Unternehmern einfacher gemacht werden soll, ihr Unternehmen online und grenzüberschreitend anzumelden, neue Zweigniederlassungen zu errichten oder Dokumente für das Handelsregister einzureichen. Die ergänzenden Vorschriften auf dem Gebiet des EU-Gesellschaftsrechts, die im November angenommen wurden, sollen grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen vereinfachen und zugleich einen besseren Schutz der Rechte von Arbeitnehmern, Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern sicherstellen. Die neuen Vorschriften sorgen für Rechtssicherheit, sparen Geld, verringern den Verwaltungsaufwand und sehen die erforderlichen Befugnisse für eine wirksame Vorbeugung gegen potenziellen Missbrauch vor.

Die neuen Vorschriften, die im November in Bezug auf die Überwachung von Wertpapierfirmen und die Vergütung ihrer Geschäftsführung erlassen wurden, sollen der Größe, den Risiken und den Tätigkeiten dieser Firmen angemessen sein und zugleich eine geeignete Überwachung großer Wertpapierfirmen sicherstellen, von denen ein systemimmanentes Risiko ausgehen könnte. Im Mai waren bereits die Vorschriften für die Überwachung von Banken und die Vergütung ihrer Geschäftsführung aktualisiert worden. Dabei wurde unter anderem die Befugnis der Behörden gestärkt, Mitglieder des Leitungsorgans einer Bank abzusetzen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie an Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beteiligt sind.

Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche

Die Kommission hat im Jahr 2019 ihre finanzielle, operative und politische Unterstützung für die Mitgliedstaaten verstärkt, um deren Maßnahmen zur Umsetzung der Sicherheitsunion zu beschleunigen. Bis Ende des Jahres waren 16 der 22 Gesetzgebungsinitiativen zum Thema Sicherheitsunion in Kraft getreten. Zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte nahm die Kommission einen wegweisenden Vorschlag für eine Verordnung an, durch die Internetplattformen verpflichtet werden sollen, terroristische Inhalte binnen einer Stunde nach Erhalt einer entsprechenden Entfernungsanordnung zu entfernen. Das Europäische Parlament und der Rat haben bereits große Fortschritte bei ihren Verhandlungen über den Vorschlag der Kommission erzielt und werden ihre diesbezüglichen Arbeiten im ersten Quartal 2020 fortsetzen.

Parallel dazu verpflichteten sich die Kommission, die Innenminister der Mitgliedstaaten und Vertreter der Privatwirtschaft zu einem EU-Krisenprotokoll über Maßnahmen gegen die virale Verbreitung von terroristischen Inhalten oder Gewaltinhalten im Internet als Teil der weltweiten Reaktion auf den Aufruf von Christchurch. Die Maßnahmen im Rahmen des im Jahr 2017 angenommenen Aktionsplans über den Schutz des öffentlichen Raums, die auch den Schutz vor terroristischen Bedrohungen einschließen, wurden weiter umgesetzt.

Die EU hat ihre wichtigen Arbeiten, bei denen es darum geht, Terroristen die für ihre Straftaten erforderlichen Mittel zu nehmen, fortgesetzt und in diesem Zusammenhang aktualisierte Vorschriften über die Vermarktung von und den Zugang zu Chemikalien, welche von Terroristen für den Bau selbst gemachter Bomben verwendet werden können, sowie neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung angenommen. Die EU hat ihre internationalen Kooperationen auf diesem Gebiet fortgesetzt und unter anderem den Austausch von Fluggastdatensätzen mit Australien und den Vereinigten Staaten geregelt und weiter auf die Fertigstellung des Entwurfs eines neuen einschlägigen Abkommens mit Kanada und die Unterzeichnung des Rahmens der Vereinten Nationen für die Terrorismusbekämpfung hingearbeitet.

Am Jahresende hat die Kommission Vorschläge für die Aufnahme von Verhandlungen mit Japan über den Austausch von Fluggastdaten bzw. mit Neuseeland über den zu Strafverfolgungszwecken erfolgenden Austausch von personenbezogenen Daten mit der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) vorgelegt. Die Kommission hat zudem bilaterale Abkommen mit den Behörden Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovos (diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos), Montenegros, Nordmazedoniens und Serbiens über die Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans zur Terrorismusbekämpfung für den westlichen Balkan angenommen.

Die EU hat eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlassen. Sie hat im Jahr 2019 die Aufsichtsfunktion der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde gestärkt. Es sollen einheitliche EU-weite Vorschriften eingeführt werden, durch die den Behörden der Mitgliedstaaten direkter Zugriff auf Informationen über Bankkonten in zentralen nationalen Bankkontenregistern oder auf Datenabrufsysteme erteilt und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessert wird. Zudem hat die Kommission vier Berichte vorgelegt, in denen auf die Notwendigkeit der vollständigen und ordnungsgemäßen Umsetzung der vierten und der fünften Geldwäscherichtlinie hingewiesen wird. Der Rat hat im Dezember Schlussfolgerungen zu den strategischen Prioritäten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angenommen. Diese sehen ehrgeizige Ziele in Bezug auf das Erfordernis detaillierterer Vorschriften und die Übertragung bestimmter Aufgaben an EU-Stellen vor.

Verschärfung der Kriminalitätsbekämpfung

Der Rat hat der Kommission das Mandat erteilt, im Namen der EU ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten über den grenzübergreifenden Zugriff auf elektronische Beweismittel in Strafsachen auszuhandeln, und sie ermächtigt, an den Verhandlungen über ein zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität teilzunehmen.

Im Jahr 2019 hat die Kommission weiter an der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft gearbeitet, die voraussichtlich Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen wird. Das Parlament und der Rat haben Laura Codruţa Kövesi zur ersten Europäischen Generalstaatsanwältin ernannt.

Die EU hat weitere Maßnahmen zur Vorbeugung gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern ergriffen. Die im April angenommene Verordnung über die Einfuhr derartiger Waren in die EU zielt darauf ab, den illegalen Handel mit Kulturgütern, der ja oftmals zur Unterstützung von Terrorismus und anderen kriminellen Machenschaften dient, zu stoppen.

Ein stärkeres europäisches System zur Bewältigung von Naturkatastrophen

Hinter einem Boot der Küstenwache birgt ein Hubschrauber eine Rettungskraft aus dem Meer

Operation Shark Bait: a live demonstration of an EU rescue mission using Galileo satellite data, Ostend, Belgium, 26 September 2019.

Da Naturkatastrophen in Europa immer häufiger und oft gleichzeitig auftreten und es den Mitgliedstaaten in der Folge immer schwerer fällt, einander Hilfe zu leisten, hat die EU das Katastrophenschutzverfahren rescEU geschaffen, mit dem das bestehende EU-Katastrophenschutzverfahren gestärkt wird. Im Jahr 2019 arbeitete die Kommission weiter auf die Herstellung der Einsatzfähigkeit von rescEU hin. Die Flugzeuge der rescEU-Übergangsflotte haben sich im August 2019 bei der Waldbrandbekämpfung in Griechenland als unentbehrlich erwiesen.

Zusammenfassung zu den Flugmaschinen der rescEU-Übergangsflotte

Die rescEU-Übergangsflotte (europäische Reservekapazitäten für Soforthilfe) mit Maschinen aus Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien und Schweden umfasst neun Löschflugzeuge und sechs Löschhubschrauber.

Kapitel 8

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

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Im Jahr 2019 hat die EU die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda, die einen umfassenden und humanen Ansatz für die Migrationssteuerung gewährleistet, fortgesetzt. Seit 2015 haben EU-finanzierte Neuansiedlungsprogramme mehr als 67 000 schutzbedürftigen Flüchtlingen legale und sichere Wege nach Europa eröffnet. Ferner wurden mit mehreren interessierten Mitgliedstaaten innovative Pilotprojekte durchgeführt, um die Arbeitsmigration aus Partnerländern in Afrika zu ermöglichen.

Gemeinsam mit ihren Partnerländern hat die EU weitere Maßnahmen zur Verhinderung der irregulären Migration getroffen, um Schleusernetze in der Sahelzone zu bekämpfen und sicherzustellen, dass mehr Menschen ohne Aufenthaltsrecht in der EU tatsächlich rückgeführt werden. Ermöglicht wurde dies durch förmliche Rückübernahmeabkommen oder praktische Vereinbarungen über die Rückführung und Rückübernahme mit 23 Ländern.

Ende des Jahres lag die Zahl der irregulären Grenzübertritte um 92 % unter dem Höchststand von 2015. Im Geiste der Solidarität hat die EU seit 2015 über 12 Mrd. EUR bereitgestellt, um schutzbedürftige Flüchtlinge und Migranten in Nachbar- und Partnerländern zu unterstützen. Zudem erhielten die Mitgliedstaaten fast 11,3 Mrd. EUR zur Verbesserung des Migrations- und Grenzmanagements.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung zur Stärkung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache im Dezember 2019 wurden wichtige Weichen für das europäische Grenzmanagement gestellt. Diese ehrgeizige Verordnung sieht die Einrichtung einer ständigen Reserve mit 10 000 Einsatzkräften vor, die über Exekutivbefugnisse und eigene Ausrüstung verfügt, um bei Bedarf an den EU-Außengrenzen sowie auch auf Ersuchen von nicht unmittelbar benachbarten Ländern eingreifen zu können.

Die Europäische Migrationsagenda

Im September 2017 haben sich die Mitgliedstaaten zum bislang größten gemeinsamen Neuansiedlungsprojekt in der EU verpflichtet und zugesagt, mehr als 50 000 Menschen, die internationalen Schutz benötigen, neu anzusiedeln. Die Umsetzung ist 2019 gut vorangekommen, und die Kommission hat die Mitgliedstaaten weiter bei der Erfüllung ihrer Zusagen unterstützt. Da der weltweite Neuansiedlungsbedarf nach wie vor hoch ist, sind die kontinuierlichen Bemühungen auf europäischer Ebene von entscheidender Bedeutung. Bis Dezember waren 43 800 Personen im Rahmen des Programms neu angesiedelt worden, was mehr als 87 % der von den Mitgliedstaaten insgesamt zugesagten Plätze entspricht.

Ein Video über die Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich Migration

The continent of solidarity: video accompanying the progress report on the Implementation of the European Agenda on Migration.© European Union, 2019

Zusammenfassung der Ergebnisse der Neuansiedlungsprogramme der Europäischen Union

Seit 2015 haben zwei erfolgreiche Neuansiedlungsprogramme der Europäischen Union dazu beigetragen, dass mehr als 67 000 Personen, die besonders dringend internationalen Schutz benötigen, Zuflucht in der Europäischen Union gefunden haben. Mitgliedstaaten, die im Rahmen dieser Programme Personen neu ansiedeln, die internationalen Schutz benötigen, erhalten finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt. Bei dem laufenden EU-Neuansiedlungsprogramm (2017-2019) beläuft sich dieser Beitrag für jede neu angesiedelte Person auf 10 000 Euro.

Grenzmanagement

Im Dezember traten neue Vorschriften zur Stärkung des EU-Außengrenzenmanagements in Kraft, die es der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache ermöglichen werden, eine ständige Reserve von 10 000 Einsatzkräften einzurichten.

Die Einsatzkräfte der ständigen Reserve werden über Exekutivbefugnisse und eigene Ausrüstung verfügen, um bei Bedarf an den EU-Außengrenzen sowie in Drittländern, die den Einsatz von Teams der Europäischen Grenz- und Küstenwache in ihrem Hoheitsgebiet bewilligen, eingreifen zu können. Die Mitgliedstaaten (und die betreffenden Drittstaaten) behalten jederzeit ihre Hoheitsgewalt sowie die Verantwortung für Einsätze an ihren Grenzen und ihre Rückführungsverfahren. 40 Grundrechtsbeauftragte sollen sicherstellen, dass die Einsatzkräfte der ständigen Reserve die Rechte von Drittstaatsangehörigen achten, die (regulär oder irregulär) die Außengrenzen überschreiten oder Rückführungsverfahren durchlaufen.

Darüber hinaus hat die Kommission mit fünf Ländern des westlichen Balkans Statusvereinbarungen ausgehandelt, die den Einsatz von Teams der Europäischen Grenz- und Küstenwache ermöglichen. Das Abkommen mit Albanien ist am 1. Mai 2019 in Kraft getreten. Drei Wochen später wurden bereits Teams mit Einsatzkräften entsandt. Die Kommission und der finnische Ratsvorsitz haben am 7. Oktober eine Statusvereinbarung mit Montenegro und am 19. November eine Statusvereinbarung mit Serbien unterzeichnet. Verhandlungen über Statusvereinbarungen mit Bosnien und Herzegowina sowie Nordmazedonien laufen noch.

Informationssysteme in den Bereichen Sicherheit, Migration und Grenzmanagement

Im Juni traten neue europäische Rechtsvorschriften in Kraft, die den Daten- und Informationsaustausch zwischen verschiedenen Informationssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Kontrollen an den Binnengrenzen ermöglichen. Sobald die vernetzte Plattform in Betrieb ist (voraussichtlich 2023), können Grenz-, Migrations-, Visa-, Justiz- und Polizeibehörden Identitätsdaten auf einem einzigen Bildschirm mit allen einschlägigen EU-Informationssystemen abgleichen und unverzüglich alle Einträge zu Personen, die Mehrfachidentitäten zu nutzen versuchen, hervorheben.

Grafische Darstellung der Aufstockung von Mittel und Personal der EU-Grenzschutzagentur über die Jahre

Im Zuge des Ausbaus der Europäischen Grenzagentur wurde die Zahl des europäischen Grenzschutzpersonals von weniger als 300 Einheiten im Jahr 2014 auf derzeit 1300 und eine Einsatzreserve von 1500 Einsatzkräften seit 2019 erhöht. Investitionen in das Grenzmanagement steigen kontinuierlich seit 2006 (2,4 Milliarden Euro in den Jahren 2006 bis 2013 und 5,6 Milliarden Euro in den Jahren 2014 bis 2020). Der genehmigte Haushaltsplan für den Zeitraum 2021 bis 2027 zeigt einen bedeutenden Anstieg an Investitionen (21,3 Milliarden Euro) auf. Quelle: Europäische Kommission

Grafische Erklärung des Einreise-/Ausreisesystems

Die Kommission hat die Einrichtung eines Einreise-/Ausreisesystems vorgeschlagen, um einen Beitrag zur Modernisierung des Außengrenzenmanagements durch Verbesserung der Qualität und Effizienz der Kontrollen an den Außengrenzen des Schengen-Raums zu leisten. Es soll EU-Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der ständig steigenden Zahl von Einreisen in die Europäische Union ohne Aufstockung des Grenzschutzpersonals unterstützen. Es soll die innere Sicherheit stärken, Terrorismus und schwere Kriminalität wirksamer bekämpfen und Personen, die trotz Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis im Schengen-Raum bleiben, systematisch identifizieren.

Die Arbeiten an der Einrichtung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) sowie des Europäischen Reise­informations- und -genehmigungssystems (ETIAS) wurden fortgesetzt. Mit dem EES müssen Reisepässe künftig nicht mehr manuell abgestempelt werden. Stattdessen werden die Identitäts- und Reisedokumentendaten sowie Datum und Ort der Ein- und Ausreise elektronisch erfasst. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Drittstaatsangehörige die erlaubte Aufenthaltsdauer nicht überschreiten. Ferner wird das EES bessere und effizientere Kontrollen an den Außengrenzen ermöglichen und die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der steigenden Zahl von Reisenden unterstützen. Das ETIAS wird den nationalen Behörden ebenfalls zusätzliche Informationen liefern, anhand deren sie ermitteln können, ob visumfrei Reisende gegebenenfalls ein Sicherheitsrisiko darstellen oder beabsichtigen, irregulär einzuwandern. Die Behörden können die Betreffenden somit noch vor ihrer Ankunft an den Außengrenzen ausmachen und ihnen die Reisegenehmigung verweigern.

Ein Video über die Europäische Grenz- und Küstenwache

Reinforcing the European Border and Coast Guard. © European Union, 2019

Steuerung der Migration und Rettung von Menschenleben auf See

Die EU hat mit ihren gemeinsamen Operationen und Marinemissionen zur Rettung von mehr als 760 000 Menschen auf See beigetragen und die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, die über das Mittelmeer ankommenden Migranten zu beherbergen.

Im Einklang mit dem Aktionsplan der EU gegen die Schleusung von Migranten von 2015 trat im August 2019 die überarbeitete Verordnung über das europäische Netz von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen in Kraft. Die neuen Vorschriften werden eine bessere Zusammenarbeit und Koordinierung der Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen gewährleisten, die die Mitgliedstaaten, die Kommission und die EU-Agenturen in Drittstaaten entsenden, um wirksamer reagieren zu können und die irreguläre Einwanderung und die damit zusammenhängende grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern und zu bekämpfen.

Grafische Darstellung des Anstiegs und Rückgangs irregulärer Grenzübertritte aus dem Mittelmeerraum seit 2014

Irreguläre Grenzübertritte auf den drei Hauptmigrationsrouten, der östlichen Mittelmeerroute, der zentralen Mittelmeerroute und der westlichen Mittelmeerroute, schwankten im Zeitraum von 2014 bis 2019, blieben aber zum größten Teil bei unter 50 000 Ankünften im Monat. Die östliche Mittelmeerroute weist durchgehend die höchste Anzahl an Grenzübertritten auf, gefolgt von der zentralen Mittelmeerroute und der westlichen Mittelmeerroute. Höhere Zahlen an Grenzübertritten wurden von Anfang 2015 bis Anfang 2016 verzeichnet. Die Anzahl an Grenzübertritten auf der östlichen Mittelmeerroute stieg weit über den Durchschnitt und erreichte im Oktober 2015 den Höchststand von 200 000 Grenzübertritten im Monat. Am 20. Oktober allein wurden 10 000 Ankünfte verzeichnet. Die Anzahl der irregulären Grenzübertritte auf den drei Hauptrouten ist seitdem auf den Stand von 2014 – deutlich unter 50 000 Ankünfte im Monat – zurückgegangen. Quelle: Daten aus dem „Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda“, COM(2019) 481 final, 16. Oktober 2019. Datenquelle: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache.

Darüber hinaus hat die Kommission ihre Bemühungen fortgesetzt, potenzielle Migranten davon abzuhalten, sich in die Hände von Schleusern zu begeben und ihr Leben aufs Spiel zu setzen, um irregulär in die EU zu gelangen. Dazu hat sie acht Informations- und Sensibilisierungskampagnen finanziert, die sich direkt an die Gemeinschaften potenzieller irregulärer Migranten in Drittstaaten sowie an seriöse Diasporagemeinschaften in Europa richten. Ziel war es, die Betreffenden umfassend und objektiv über die Sachlage und mögliche Konsequenzen zu informieren. Des Weiteren hat die Kommission die Mittel für gemeinsame operative Partnerschaften, zu denen auch gemeinsame Ermittlungsgruppen gehören, auf 22,5 Mio. EUR aufgestockt. Mit diesen Partnerschaften zwischen Mitgliedstaaten und Strafverfolgungsbehörden in Drittstaaten soll Schleusern in West- und Nordafrika das Handwerk gelegt werden.

Vorübergehende Regelungen

Die Ausschiffungen im zentralen Mittelmeerraum haben verdeutlicht, dass Europa gemeinsame Lösungen finden muss, die auf Solidarität, gemeinsamer Verantwortung und der Achtung der Grundrechte beruhen. Die Kommission hat die Vereinbarung vorübergehender Regelungen zwischen den Mitgliedstaaten aktiv unterstützt, die die Ausschiffung nach Such- und Rettungseinsätzen im Mittelmeer erleichtern, bis im Zuge der Reform des europäischen Asylsystems eine Einigung über ein langfristig tragfähiges System erzielt wird. Zudem hat die Kommission während des gesamten vergangenen Jahres mit Unterstützung der EU-Agenturen sowie auf Ersuchen der Mitgliedstaaten die freiwillige Umsiedlung koordiniert; 1 608 Personen wurden umgesiedelt.

Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme

Das Europäische Parlament und der Rat haben die Verhandlungen über den Vorschlag der Kommission von 2018 über die Reform der Rückführungsrichtlinie fortgesetzt. Die gemeinsamen Rückführungsvorschriften der EU sollen in mehreren Punkten geändert werden: Personen, deren Asylanträge während der Grenzabfertigungsverfahren abgelehnt wurden, sollen einfacher rückgeführt werden können, es soll klarere und schnellere Verfahren für den Erlass von Rückkehrentscheidungen geben, und es soll sichergestellt werden, dass unmittelbar nach einer Entscheidung über die Beendigung eines legalen Aufenthalts eine Rückkehrentscheidung erlassen wird.

Im Dezember trat eine neue Verordnung in Kraft, die es der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache besser ermöglicht, Rückführungen zu unterstützen. Die Agentur kann die Mitgliedstaaten je nach deren Bedürfnissen aktiver unterstützen und künftig in allen Phasen des Rückkehrverfahrens mitwirken.

Die Europäische Union hat 23 Rückübernahmeinstrumente mit Drittstaaten vereinbart. Im Jahr 2019 wurden die Arbeiten fortgesetzt; mit sechs weiteren Ländern laufen derzeit Verhandlungen über Abkommen oder breitere Kooperationsrahmen im Bereich der Migration.

Schutz für Menschen in Not

Asylreform

Trotz der intensiven Bemühungen des rumänischen und des finnischen Ratsvorsitzes konnten die Mitgliedstaaten keinen Konsens finden, d. h., bei den Vorschlägen zur Reform der EU-Asylpolitik wurde nach wie vor kein Durchbruch erzielt. Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt im Dezember haben Vizepräsident Margaritis Schinas und Kommissionsmitglied Ylva Johansson sich auf den Weg gemacht, um die Regierungen der Mitgliedstaaten zu besuchen und ihre Standpunkte anzuhören. Erste Besuche fanden bereits in Dänemark, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Italien und Ungarn statt. Beide Kommissionsmitglieder haben ferner eine strukturierte Debatte mit dem Europäischen Parlament geführt. Im Zuge der entschlossenen Bemühungen von Präsidentin von der Leyen, eine Lösung in der Migrationsfrage zu finden, wird die Konsultation eine wichtige Rolle in der Gestaltung des neuen Migrations- und Asylpakts, der 2020 vorgeschlagen werden soll, spielen.

Hotspots und Unterstützung für Griechenland, Zypern, Malta, Italien und Spanien

Seit 2015 hat die Kommission 2,2 Mrd. EUR bereitgestellt, um die griechischen Behörden, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen bei der Migrationssteuerung zu unterstützen. Die Finanzmittel wurden im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) und des Soforthilfeinstruments bereitgestellt. Darüber hinaus bietet die Kommission den griechischen Behörden weiterhin mit einer ständigen Präsenz auf den Ägäischen Inseln eine dauerhafte strukturelle Unterstützung an.

Seit September 2019 unterhält die Kommission eine ständige Präsenz in Zypern, um die zyprischen Behörden bei der effizienten Steuerung der Migration zu unterstützen. Seit 2014 hat das Land EU-Mittel in Höhe von 103,5 Mio. EUR erhalten. Ferner hat Malta von 2014 bis Ende 2019 insgesamt 112,85 Mio. EUR aus dem AMIF und dem ISF erhalten.

Für Italien wurden 2019 insgesamt 59,4 Mio. EUR bereitgestellt; die Soforthilfe für das Land belief sich damit auf insgesamt 285,2 Mio. EUR. Zusätzlich hat Italien zwischen 2014 und 2020 im Rahmen seiner nationalen AMIF- und ISF-Programme EU-Mittel in Höhe von 737,4 Mio. EUR erhalten.

Ferner hat die Kommission Spanien weiter unterstützt: Seit 2018 hat das Land über 52 Mio. EUR an Soforthilfe für Migranten, zur Einrichtung lokaler Registrierungs- und Voraufnahmezentren und für den Einsatz zusätzlicher Kräfte der Guardia Civil erhalten.

Auch im vergangenen Jahr wurden Migranten, die in den Hotspots in Griechenland und Italien sowie in den Registrierungszentren an der Südküste Spaniens ankamen, ordnungsgemäß registriert, identifiziert und mit ihren Fingerabdrücken erfasst.

Finanzielle Unterstützung für eine effiziente Migrationssteuerung

Die EU stellt erhebliche Mittel bereit, um die nationalen Bemühungen zur Verbesserung der Migrationssteuerung und des Grenzmanagements zu unterstützen. Diese Mittel werden im Rahmen nationaler Programme für Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten verwaltet werden, zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2019 stellte die EU 467 Mio. EUR aus dem AMIF, 442,7 Mio. EUR aus dem ISF „Grenzen und Visa“ und 92,7 Mio. EUR aus dem ISF „Polizei“ bereit.

Zusammenfassung der Migrationsmanagementfonds

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Steuerung der Migrationsströme, unter anderem in den Bereichen Asyl, Integration, legale Migration und Rückkehr/Rückführung. Der Fonds für die innere Sicherheit unterstützt die Bemühungen der Mitgliedstaaten für einen besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger und einen besseren Schutz sowie ein besseres Management der Außengrenzen der Europäischen Union. Dieser Fonds besteht aus zwei Instrumenten: dem „Fonds für die innere Sicherheit (Grenzen und Visa)“ und dem „Fonds für die innere Sicherheit (Polizei)“. Urheberrecht: Europäische Union

Die Erklärung EU-Türkei

Die Erklärung EU-Türkei hat auch im vergangenen Jahr Alternativen zu den gefährlichen Flüchtlingsrouten geboten und dazu beigetragen, Menschenleben in der Ägäis zu retten. Die Zahl der irregulären Migranten, die 2019 auf dem Seeweg von der Türkei nach Griechenland kamen (rund 60 000), war deutlich niedriger als in der Zeit vor der Erklärung (vor Oktober 2015). Die Mitgliedstaaten haben für syrische Flüchtlinge in der Türkei organisierte, sichere und legale Wege nach Europa geschaffen und in diesem Zuge rund 25 700 Personen neu angesiedelt (Stand Ende 2019). Im Jahr 2019 kehrten 3 854 Personen im Rahmen des Programms für unterstützte freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung aus Griechenland in Drittstaaten zurück, davon 3 260 vom Festland und 594 von den Inseln. Seit 2016 sind 17 900 Migranten mit Unterstützung des Programms sowohl von den griechischen Inseln als auch vom Festland freiwillig zurückgekehrt.

Gleichzeitig hat die EU die Türkei weiterhin im Rahmen ihrer Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei bei der Aufnahme von Flüchtlingen unterstützt; im Zeitraum 2016-2019 wurden 6 Mrd. EUR bereitgestellt.

Bis Ende 2019 waren die gesamten Mittel zugewiesen worden. Von den vertraglich gebundenen 4,7 Mrd. EUR waren 3,2 Mrd. EUR ausgezahlt worden. Mehr als 1,7 Millionen Flüchtlinge erhalten im Rahmen des sozialen Sicherheitsnetzes für Notsituationen weiterhin eine monatliche Bargeldleistung‚ um ihre Grundbedürfnisse zu decken, und mehr als 500 000 Flüchtlingskinder haben Zugang zu Bildung.

Ein älterer Mann im Gespräch mit einem Mitarbeiter der humanitären Hilfe

An EU-funded Emergency Social Safety Net beneficiary, a Syrian refugee from Raqqa, speaks with a World Food Programme staff member in his home, Ankara, Turkey, 24 September 2019.

Mehr sichere, geordnete und legale Wege nach Europa

Visumpolitik

Die EU hat ihre Visumpolitik für Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum reisen, weiter aktualisiert und gestrafft. Ab Februar 2020 wird der überarbeitete Visakodex den Verwaltungsaufwand verringern und die Visumverfahren für „vertrauenswürdige“ Reisende, die zu Kurzaufenthalten einreisen, erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit gewährleisten. Mit dem überarbeiteten Kodex wird ein neuer Mechanismus eingeführt, um strengere Auflagen für die Bearbeitung von Visumanträgen zu veranlassen, wenn ein Partnerland bei der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger, die sich irregulär in der EU aufhalten, nicht ausreichend kooperiert. Bei bestimmten Kategorien von Reisenden werden die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Bearbeitung von Visumanträgen zu verlangsamen, die Gültigkeitsdauer erteilter Visa zu verkürzen, die Visumgebühr zu erhöhen und Gebührenbefreiungen anzupassen.

Visaerleichterungen und Visaaussetzung

Im Juni wurden die Verhandlungen zwischen der EU und Belarus über Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen abgeschlossen und die Abkommen von den Chefunterhändlern paraphiert. Beide Seiten arbeiten nun daran, ihre internen Verfahren abzuschließen, um die Unterzeichnung und den Abschluss der Abkommen zu ermöglichen. Die beiden Abkommen werden gleichzeitig unterzeichnet werden und in Kraft treten.

Der Visa-Aussetzungsmechanismus wurde im Jahr 2017 gestärkt, um in dringenden Fällen eine rasche Reaktion zu ermöglichen. Im Juni 2019 erhielt die Kommission von den Niederlanden im Rahmen des Mechanismus eine Mitteilung zu Albanien. Nach sorgfältiger Prüfung des Inhalts der Mitteilung gelangte die Kommission auf der Grundlage der verfügbaren Informationen und der einschlägigen Daten zu der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Auslösung des Mechanismus nicht gegeben waren; sie wird die Situation entsprechend überwachen.

Gegenseitigkeit im Visumbereich

Heute können Bürgerinnen und Bürger aus rund 60 Ländern aus der ganzen Welt ohne Visum in die EU reisen. Im Gegenzug sollten Unionsbürger zu denselben Bedingungen in diese Länder reisen können. Dieser Grundsatz der Gegenseitigkeit ist ein zentrales Element unserer gemeinsamen Visumpolitik. Mit den Vereinigten Staaten wurden Fortschritte erzielt: Im September kündigte die US-Regierung an, dass Polen die Voraussetzungen für den Beitritt zum Programm für visumfreies Reisen erfülle. Zwar verlangen die Vereinigten Staaten weiterhin Visa für Staatsangehörige Bulgariens, Kroatiens, Zyperns und Rumäniens, doch verdeutlicht diese Entwicklung, warum die Kommission gegenüber der US-Regierung den Ansatz der „geduldigen Diplomatie“ verfolgt.

Die Vereinigten Staaten haben ihre Bereitschaft bekundet, die genannten Mitgliedstaaten in das Programm für visumfreies Reisen aufzunehmen, sobald sie die Anforderungen der US-Rechtsvorschriften – beispielsweise in Bezug auf die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und die Senkung der Quote der abgelehnten Visumanträge – erfüllen.

„Goldene Reisepässe“ und „goldene Visa“

Im Januar hat die Kommission einen umfassenden Bericht über Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren, die mehrere Mitgliedstaaten anwenden, vorgelegt. Diese Regelungen, die gemeinhin als „goldene Reisepässe“ bzw. „goldene Visa“ bezeichnet werden, ermöglichen es einer Person, allein auf der Grundlage einer Investition eine neue Staatsangehörigkeit oder einen neuen Aufenthaltstitel zu erhalten. In Bezug auf Staatsbürger von Ländern, die visumfreien Zugang zur EU haben, wurde in dem Bericht der Kommission betont, dass die betreffenden Länder hinsichtlich der Antragsteller für Staatsbürgerschaftsregelungen Sicherheits- und Hintergrundüberprüfungen durchführen müssen, die den höchstmöglichen Standards entsprechen. Die Kommission überwacht dies im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus. Was Bewerberländer und mögliche Bewerberländer angeht, so werden die Staatsbürgerschaftsregelungen auch im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses überwacht (siehe auch Kapitel 7).

Förderung der bedarfsorientierten Migration

Im Jahr 2019 hat die EU die bilaterale Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern sowie mit internationalen Organisationen intensiviert, um die Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung anzugehen, das Grenzmanagement zu verbessern und die freiwillige Rückkehr und die Mobilität von Menschen zu unterstützen. Zudem arbeitete sie im Rahmen ihrer gemeinsamen Taskforce mit der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen zusammen.

Die Kommission hat weiter an der Entwicklung von Wegen für legale Migration gearbeitet, um Menschen mit Qualifikationen und Talenten, die der Arbeitsmarkt benötigt, den Weg in die EU zu eröffnen. Im Frühjahr schloss die Kommission eine Gesamtbewertung der EU-Vorschriften für die legale Zuwanderung ab. Die Ergebnisse dieser „Eignungsprüfung“ haben bestätigt, welche zentrale Rolle eine wirksame Politik der legalen Zuwanderung für eine umfassende europäische Migrationspolitik spielt.

Die Kommission hat das ganze Jahr über gemeinsam mit den Mitgliedstaaten daran gearbeitet, mit wichtigen Partnerländern (zunächst afrikanischen Ländern) Pilotprojekte im Bereich der Arbeitsmigration zu entwickeln. Zu diesem Zweck hat sie finanzielle Unterstützung bereitgestellt, unter anderem im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika.

Integration

Die Integrationspolitik fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Dennoch hat die Kommission im Jahr 2019 die Bemühungen der Mitgliedstaaten sowie von lokalen und regionalen Behörden, NRO und anderen Akteuren durch politische Koordinierung, den Austausch bewährter Verfahren, Überwachung und Finanzierung weiter unterstützt. Ziel war es, die Integration von Drittstaatsangehörigen, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, zu fördern. Im Jahr 2019 finanzierte die Kommission acht große transnationale Netze von Städten und Regionen, in deren Rahmen mehr als 40 europäische Städte und zehn Regionen bei Integrationsfragen zusammenarbeiten. Im Rahmen des Europäischen Integrationsnetzes unterstützte die Kommission mehrere Initiativen des wechselseitigen Lernens für nationale Behörden, darunter ein innovatives Programm, das die Mitgliedstaaten bei der Einführung oder Verbesserung spezifischer Integrationsmaßnahmen oder -programme unterstützt.

Kapitel 9

Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne

In Zeiten globaler Unruhen, in denen die Idee des Multilateralismus in die Kritik geraten ist, gibt die Europäische Union weltweit den Ton an, wenn es darum geht, die heutigen Herausforderungen durch internationale Zusammenarbeit anzugehen. Im Jahr 2019 hat sich die EU für die Verteidigung und Stärkung der Vereinten Nationen und wichtiger multilateraler Übereinkommen eingesetzt – vom Atomabkommen mit Iran bis hin zu dem Übereinkommen von Paris über den Klimawandel und den Zielen für nachhaltige Entwicklung.

Die EU unterstützte Gespräche unter der Führung der Vereinten Nationen, bei denen die schlimmsten Konflikte unserer Zeit, beispielsweise in Syrien und Libyen, erörtert wurden, und leistete einen Beitrag zu dem von den Vereinten Nationen vermittelten Stockholmer Abkommen über Jemen. Sie begleitete Verhandlungen, die zur Unterzeichnung des Friedensabkommens in Mosambik führten, und unterstützte dessen Umsetzung.

Die EU hat eine internationale Kontaktgruppe zu Venezuela mit europäischen und lateinamerikanischen Ländern eingerichtet, um zu einer friedlichen und demokratischen Lösung der Krise beizutragen. Außerdem veranstaltete sie eine internationale Solidaritätskonferenz für venezolanische Flüchtlinge und Migranten. Wichtige Gipfeltreffen fanden mit der Ukraine, China, Japan und erstmals mit der Liga der Arabischen Staaten statt.

Die EU hat Reformen im westlichen Balkan sowie in der östlichen und südlichen Nachbarschaft unterstützt und ihre Partnerschaften mit diesen Ländern gefestigt.

Sie hat ihre Rolle in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung gestärkt, indem sie in die europäische Verteidigungsindustrie sowie in entsprechende militärische und zivile Fähigkeiten und Technologien investiert hat. Damit ist sie der Einrichtung eines Europäischen Verteidigungsfonds und dem Aufbau engerer Beziehungen zur NATO einen Schritt näher gerückt.

Die EU nahm ihre humanitären Aufgaben weiterhin wahr und stellte 1,6 Mrd. EUR an Hilfe für Länder bereit, die von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen betroffen waren.

Die Nachbarschaft der Europäischen Union

Die östliche Nachbarschaft

Im Jahr 2019 hat die EU im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik weiterhin Stabilität, Sicherheit und Wohlstand unterstützt und gefördert und starke Partnerschaften mit Nachbarländern im Osten und Süden aufgebaut.

Im Mai wurden auf einer Ministertagung und einer hochrangigen Konferenz in Brüssel zehn Jahre Östliche Partnerschaft gefeiert. Fortschritte wurden bei den Reformen in allen Bereichen der 20 Zielvorgaben für 2020 erzielt, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Digitalisierung, Verkehr, Konnektivität, Energie und Mobilität, während in den Bereichen Governance und Institutionenaufbau nach wie vor Herausforderungen bestehen. Nach einer umfassenden Konsultation zur Zukunft der Partnerschaft im Jahr 2019 sollten die langfristigen politischen Ziele im Vorfeld des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft, das im ersten Halbjahr 2020 stattfinden soll, vorgestellt werden

Eine Gruppe junger Menschen sitzt auf einem Sportplatz

Young people from the EU and its six Eastern Partnership countries (Armenia, Azerbaijan, Belarus, Georgia, Moldova and Ukraine) attend the third edition of the European School Summer Camp, Tbilisi, Georgia, 17 August 2019.

Beziehungen zur Ukraine

Auf ihrem Gipfeltreffen im Juli in Kiew gaben die EU und die Ukraine eine gemeinsame Erklärung ab, und die EU bekräftigte ihr Eintreten für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Die EU versicherte ferner ihre Unterstützung für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und für die Arbeit des Normandie-Formats, der trilateralen Kontaktgruppe zur Ukraine und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) – mit dem Ziel einer friedlichen und nachhaltigen Lösung des Konflikts. Die Kommission und die ukrainische Regierung unterzeichneten vier Programme im Wert von 109 Mio. EUR aus dem jährlichen Hilfspaket der Kommission für das Land für das Jahr 2019. Im Mittelpunkt stehen dabei die Dezentralisierung, die Korruptionsbekämpfung, die Unterstützung der Zivilgesellschaft und die technische Zusammenarbeit bei wichtigen Reformen sowie die Umsetzung des Assoziierungsabkommens und seiner vertieften und umfassenden Freihandelszone.

Russland

Die EU verfolgte weiterhin einen zweigleisigen Ansatz gegenüber Russland, der nach wie vor eine strategische Herausforderung darstellt: Sanktionen als Reaktion auf die Verstöße Russlands gegen die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine und andererseits selektives Engagement in Fragen, die für die EU von Interesse sind, wie Jugend- und Kulturaustausch und Zusammenarbeit im Bildungsbereich zwischen der EU und Russland.

Die südliche Nachbarschaft

Die finanzielle und technische Hilfe der EU im Jahr 2019 trug dazu bei, die wichtigsten Herausforderungen dieser Region in Angriff zu nehmen: Konflikte in Syrien, Libyen und zwischen Israel und Palästina (diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt), anhaltender Migrationsdruck, schlechte Regierungsführung und ein schwaches Geschäftsumfeld. Im Juni wurde den Beziehungen zwischen der EU und Marokko mit einer gemeinsamen politischen Erklärung‚ die auf die Entwicklung einer Partnerschaft für gemeinsamen Wohlstand abzielt, neuer Auftrieb gegeben. Die Investitionsoffensive für Drittländer hat zur Finanzierung des Privatsektors und zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Schaffung von Arbeitsplätzen in der südlichen Nachbarschaftsregion und in Afrika beigetragen.

Die westlichen Balkanstaaten und der Erweiterungsprozess

Im Einklang mit der Strategie für den westlichen Balkan und der Prioritätenagenda von Sofia, die darauf abzielen, den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wandel in der Region zu stärken, unterstützten die EU-Institutionen auch 2019 die EU-Beitrittsperspektive für den westlichen Balkan. Die EU stärkte auch weiterhin die Zusammenarbeit, um das wirtschaftliche und soziale Potenzial der Region voll auszuschöpfen und die Erblast der Vergangenheit zu überwinden. So trat beispielsweise im Juli das regionale Roaming-Abkommen für den westlichen Balkan in Kraft, durch das die Roaminggebühren in der Region erheblich gesenkt wurden und 2021 keine Roamingkosten mehr entstehen. Das Inkrafttreten des historischen Prespa-Abkommens zwischen Griechenland und Nordmazedonien im Februar war ein wichtiger Durchbruch in der Region.

Das erste Ministertreffen EU-Westbalkan über Beschäftigung und soziale Angelegenheiten fand am 12. Juni in Luxemburg statt. Die Minister der Troika-Ratspräsidentschaft (Rumänien, Finnland und Kroatien) trafen - gemeinsam mit der Kommission - mit ihren Amtskollegen des Westbalkans zusammen, um eine Reihe beschäftigungs- und sozialpolitischer Fragen zu erörtern. Ziel des Treffens, das jedes Jahr stattfinden soll, ist ein Meinungsaustausch über die Herausforderungen für beschäftigungs- und sozialpolitische Reformen, die allen Bürgerinnen und Bürgern in der Region zugutekommen.

Im Oktober analysierte der Europäische Rat die Empfehlungen der Kommission zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien und beschloss, vor dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan im Mai 2020 in Zagreb auf die Frage der Erweiterung zurückzukommen.

Türkei

Die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei wurden weiterhin durch die kritische Lage der Rechtsstaatlichkeit, der Grundrechte und der Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei und durch die zunehmenden Spannungen im östlichen Mittelmeerraum infrage gestellt. Die EU hat weiterhin Flüchtlinge im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei unterstützt, über die Mittel in Höhe von 6 Mrd. EUR für die Unterstützung von über 4 Millionen Flüchtlingen in der Türkei bereitgestellt werden.

Beziehungen zwischen Afrika und Europa

Die EU hat eine bisher beispiellose Partnerschaft mit Afrika gegründet und wird diese echte politische Beziehung zwischen Gleichberechtigten durch Investitionen unterstützen. Die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika umfasst eine Vielzahl von Bereichen, darunter Entwicklung, Frieden und Sicherheit, Migration, Klima, Energie, Landwirtschaft, Handel, nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze, Innovation‚ Bildung, Jugend, Demokratie und Menschenrechte.

Die Umsetzung der Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze von 2018 kam im Jahr 2019 weiter voran. Die EU hat bereits 3,7 Mrd. EUR im Rahmen der Investitionsoffensive für Drittländer mobilisiert, mit der Investitionen in der Nachbarschaft der EU und in afrikanischen Ländern südlich der Sahara in Höhe von 37,1 Mrd. EUR mobilisiert werden sollen. Die EU ist auch der Zusage, zwischen 2018 und 2020 jährlich mehr als 300-350 Mio. EUR für die Verbesserung des Unternehmensumfelds und des Investitionsklimas bereitzustellen, nachgekommen und investierte allein im Jahr 2018 718 Mio. EUR.

Ursula von der Leyen und Gedu Andargachew im Gespräch

Ursula von der Leyen, President of the European Commission, and Gedu Andargachew, Ethiopian Minister of Foreign Affairs, meet in Addis Ababa, Ethiopia, 7 December 2019.

Im Bereich der Mobilität hielt die EU ihre Zusage ein, bis 2020 35 000 Studierende und Mitarbeiter zu unterstützen, wobei sich die Zahl derer, die bis Ende 2019 von dieser Zusage profitiert hatten, auf rund 25 000 belief. Was die wirtschaftliche Integration und den Handel anbelangt, so wird die EU die afrikanische kontinentale Freihandelszone bis 2020 mit 62,5 Mrd. EUR unterstützen. Schließlich hat die Arbeit der vier Taskforces, die mit afrikanischen und europäischen Experten in den Bereichen Landwirtschaft, digitale Wirtschaft, Energie und Verkehr eingerichtet wurden, Früchte getragen.

Nord- und Lateinamerika

Die EU hat ihre Zusammenarbeit mit einem ihrer wichtigsten Partner, den Vereinigten Staaten‚ fortgesetzt. Beispiele hierfür sind die Zusammenarbeit im Westbalkan und in der Ukraine sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Terrorismusbekämpfung und Cybersicherheit. Die verstärkte Partnerschaft der EU mit der NATO zeugt von einem zunehmend vernetzten transatlantischen Sicherheitsraum.

Die EU hat sich mit Kanada zusammengeschlossen, um den Multilateralismus und die auf Regeln beruhende Weltordnung, einschließlich eines freien und fairen internationalen Handelssystems, aufrechtzuerhalten. Auf ihrem Gipfeltreffen im Juli in Montreal verpflichteten sich beide Seiten zur vollständigen Umsetzung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada.

Im April veröffentlichten die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission eine gemeinsame Mitteilung‚ in der eine Vision für eine stärkere und modernere Partnerschaft mit Lateinamerika und der Karibik dargelegt wird, deren Schwerpunkt auf Handel, Investitionen und sektoraler Zusammenarbeit liegt. Im Jahr 2019 hat die EU weiterhin eine führende Rolle bei der Unterstützung des Friedensabkommens in Kolumbien übernommen, die neue Phase ihrer Beziehungen zu Kuba auf der zweiten Ministertagung des Gemischten Rates EU-Kuba im Rahmen des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit konsolidiert und die Internationale Kontaktgruppe für Venezuela eingerichtet, um zur Überwindung der Krise in Venezuela beizutragen. Auf der internationalen Solidaritätskonferenz zur venezolanischen Flüchtlings- und Migrationskrise im Oktober kamen die Länder der Region, die EU, das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und die UN-Migrationsagentur (IOM) zusammen‚ um die Koordinierung des Friedens und der humanitären Hilfe zu verbessern.

Asien und pazifischer Raum

Die EU und die fünf zentralasiatischen Länder – Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan – unterhalten langjährige Beziehungen, die auf starken beiderseitigen Interessen beruhen. Im Mai legte die EU ihre Vision für eine engere Partnerschaft mit diesen Ländern dar‚ wobei sie den Schwerpunkt auf Resilienz, Wohlstand und bessere Zusammenarbeit legte.

Japan

Das seit Februar 2019 vorläufig angewendete Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und Japan aus dem Jahr 2018 und das seither ebenfalls in Kraft getretene Wirtschaftspartnerschaftsabkommen haben 2019 Früchte getragen. Das 26. Gipfeltreffen zwischen der EU und Japan fand im April in Brüssel statt. Am 7. September unterzeichneten Präsident Juncker und Premier­minister Abe eine Partnerschaft für nachhaltige Konnektivität und Qualitätsinfrastruktur. Sie ist die Erste ihrer Art und unterstreicht die strategische Bedeutung dieser Beziehungen‚ zu deren Stärkung sich beide Parteien verpflichtet haben.

China

Vor dem Hintergrund der wachsenden Wirtschaftskraft und des zunehmenden politischen Einflusses Chinas haben die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin im März die Beziehungen zwischen der EU und China überprüft und die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen in einer gemeinsamen Mitteilung bewertet. Dabei wurden zehn konkrete Maßnahmen dargelegt, die dann auf der Tagung des Europäischen Rates am 21. März erörtert wurden.

Auf ihrem Gipfeltreffen im April verpflichteten sich die EU und China, die strategische Partnerschaft zu vertiefen und bis zu ihrem nächsten Gipfeltreffen eine neue Agenda für die Zusammenarbeit nach 2020 anzunehmen. Beide Seiten kamen überein, gemeinsame Eisenbahnkorridore zwischen der EU und Asien festzulegen, und arbeiten an der lokalen Entwicklung in den Transitländern. Sie engagierten sich auch verstärkt für die Sicherheit in Asien – von der militärischen Zusammenarbeit mit dem Verband Südostasiatischer Nationen bis hin zur Unterstützung der Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel.

Ein stärker strategisch ausgerichteter Ansatz für Asien im Jahr 2019 war Teil des Ziels der EU, einen kohärenten Ansatz gegenüber den chinesischen Bestrebungen hinsichtlich der Vernetzung nach Westen zu verfolgen. Die Konnektivitätsstrategie der EU fördert eine Politik, die Infrastrukturprojekte umfasst, die faire wirtschaftliche Chancen schaffen und eine nachhaltige Konnektivität fördern.

Naher und Mittlerer Osten

Iran

Im Jahr 2019 hat die EU die Atomvereinbarung mit Iran und deren vollständige und wirksame Umsetzung in allen ihren Aspekten weiter unterstützt. Die EU bedauert den Rückzug der Vereinigten Staaten aus dem Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan und die Wiedereinführung von Sanktionen und ist zutiefst besorgt darüber, dass Iran mit Tätigkeiten begonnen hat, die seinen Verpflichtungen im Rahmen des Abkommens zuwiderlaufen. Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Februar 2019 verfolgt die EU gegenüber Iran einen umfassenden Ansatz, um alle besorgniserregenden Fragen anzugehen und Elemente der einschlägigen Kritik mit einem konstruktiven Dialog auf hoher Ebene in Einklang zu bringen, unter anderem im Rahmen des von der EU geführten politischen Dialogs mit Iran über regionale Fragen.

Israel, Palästina und Nahost-Friedensprozess

Die EU verteidigt und fördert weiterhin den Grundsatz einer Zweistaatenlösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt auf der Grundlage der vereinbarten internationalen Parameter. Darüber hinaus stellte die EU fast 350 Mio. EUR an finanzieller Unterstützung für die Palästinenser bereit, wobei ein Großteil der Mittel für den Aufbau der Grundlagen des künftigen palästinensischen Staates bestimmt war.

Erasmus+-Botschafter sitzen an einem Informationstisch und beantworten Fragen von anderen Studierenden

Students at the Erasmus+ information stand during the exhibition and networking session of the #EU4YOUth campus tour promoting the EU with young people, Birzeit, Palestine, 21 February 2019.

Syrien

Auf der dritten Syrien-Konferenz im März in Brüssel sagte die EU 560 Mio. EUR für 2020 zu, um humanitäre Hilfe sowie Resilienz- und Entwicklungsmaßnahmen im Land wie auch in Jordanien und Libanon zu unterstützen.

Libyen

Das Engagement der EU im Jahr 2019 konzentrierte sich auf die Unterstützung der internationalen und regionalen Bemühungen um eine nachhaltige Lösung der politischen Krise in Libyen und die Förderung seiner wirtschaftlichen Entwicklung.

Sicherheit und Verteidigung

Die Mitgliedstaaten können nun die Bürger besser schützen, in die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich investieren, ihre Mittel effizienter einsetzen und enger als zuvor mit Partnern und Nachbarn zusammenarbeiten.

Im Jahr 2019 setzte die EU ihre Bemühungen zur Abwehr hybrider Bedrohungen fort. Die Hohe Vertreterin und die Kommission berichteten über die Umsetzung des gemeinsamen Rahmens von 2016 für die Abwehr hybrider Bedrohungen und der gemeinsamen Mitteilung von 2018 über die Stärkung der Resilienz und der Fähigkeiten zur Bewältigung dieser Bedrohungen.

Die EU hat die drei speziellen Taskforces für strategische Kommunikation (Ost, Westbalkan und Süd) weiter gestärkt. Fortschritte wurden auch bei der Bekämpfung von Desinformation aus externen und internen Quellen erzielt. Der Aktionsplan gegen Desinformation von 2018 diente als Leitfaden für diese Arbeit, deren Schwerpunkt auf der Aufdeckung und Analyse von Desinformationsaktivitäten, der Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten durch die Einrichtung eines Schnellwarnsystems‚ der Zusammenarbeit mit Plattformen der sozialen Medien im Rahmen des Verhaltenskodex von 2018 und der Verbesserung der Sensibilisierungsmaßnahmen lag. Die EU arbeitete auch mit internationalen Partnern in diesem Bereich, wie der G7 und der NATO, zusammen. Siehe auch Kapitel 7.

Das Europäische Exzellenzzentrum für die Abwehr hybrider Bedrohungen hat 2019 mit mehr Mitgliedern, einem genehmigten Arbeitsprogramm und einem Arbeitsbudget Fortschritte erzielt. Das Zentrum leistete weiterhin Unterstützung in Schlüsselbereichen wie Ausbildung und Übungen.

In diesem Jahr wurde eine Bestandsaufnahme der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) vorgenommen. Die EU stellte fest, dass die teilnehmenden Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Erhöhung der Verteidigungshaushalte und der gemeinsamen Investitionen im Verteidigungsbereich erzielt haben, wobei die aggregierten Verteidigungshaushalte 2018 um 3,3 % und 2019 um 4,6 % gestiegen sind. Die teilnehmenden Mitgliedstaaten nutzen zunehmend EU-Instrumente bei der nationalen Verteidigungsplanung‚ wie den überarbeiteten Plan zur Fähigkeitenentwicklung und die Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung‚ die in das Arbeitsprogramm für das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich eingeflossen sind.

Grafische Beschreibung der Vorteile des Europäischen Verteidigungsfonds

Die Europäische Union benötigt einen Europäischen Verteidigungsfonds aus mehreren Gründen. Erstens verursacht die mangelnde Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich Verteidigung und Sicherheit Schätzungen zufolge jedes Jahr Kosten in einer Größenordnung von 25 bis 100 Milliarden Euro. Zudem werden derzeit rund 80 % der Verteidigungsgüter auf rein nationaler Ebene beschafft, was zu einer kostspieligen Doppelgleisigkeit militärischer Fähigkeiten führt. Schließlich wurden seit 2010 weniger als 200 Millionen Euro pro Jahr für gemeinsame europäische Forschungs- und Technologieprojekte im Bereich Verteidigung ausgegeben.

Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe

Entwicklungshilfe

Die EU war weiterhin eine der treibenden Kräfte hinter der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Im September trafen Vertreter der EU in New York mit führenden Politikern der Welt zum ersten Gipfeltreffen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zusammen und berichteten in einem Gemeinsamen Synthesebericht über die Fortschritte.

Eine um das Logo von „Faces to Hearts“ versammelte Gruppe junger Menschen

Participants in the European Development Days 2019 ‘Faces2Hearts’ campaign discussing inequalities in global development, Brussels, Belgium, 19 June 2019.

„Ungleichheiten“ war das Thema der Europäischen Entwicklungstage 2019, und die Kommission veröffentlichte ein Arbeitspapier hierzu. Darüber hinaus hat die EU im Rahmen der Initiative „Spotlight“ zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt beigetragen und ihre Kräfte mit den Vereinten Nationen und neuen Partnerländern gebündelt, um die wichtige Arbeit an regionalen Programmen fortzusetzen, einschließlich der Einleitung einer Konsultation im Pazifikraum über die Gestaltung des mit 50 Mio. EUR ausgestatteten Programms für die Region.

Die EU baute ihre Partnerschaft mit Afrika weiter aus. Die Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze hat erhebliche Fortschritte erzielt und insbesondere im Rahmen der Investitionsoffensive für Drittländer bisher über 40 Mrd. EUR mobilisiert.

Grafische Darstellung der Aufstockung humanitärer Hilfe der Europäischen Union für Bildung in Notsituationen seit 2015

Humanitäre Hilfe der Europäischen Union für Bildung in Notsituationen wurde von 13 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 63 Millionen Euro in den Jahren 2016 und 2017, 91 Millionen Euro im Jahr 2018 und 164 Millionen Euro im Jahr 2019 erhöht.

Reaktion auf humanitäre Krisen und Notfälle

Mit dem Budget der EU für humanitäre Hilfe in Höhe von 1,6 Mrd. EUR wurde im Jahr 2019 Millionen von Menschen weltweit geholfen. Der größte Teil der Mittel wurde für Flüchtlinge und Binnenvertriebene, die Opfer der Konflikte in Syrien und Jemen sind, bereitgestellt. Mehr als 10 % der Mittel flossen in „vergessene Krisen“: die regionalen Flüchtlinge in Burundi, der Konflikt in der Ukraine und die humanitäre Lage in Kolumbien.

Die EU hat einen Rekordanteil von 10 % ihres humanitären Hilfsbudgets für sichere und hochwertige Bildung für Kinder in Notsituationen bereitgestellt. Sie zählte auch zu den führenden Gebern bei der Bekämpfung von Ebola.

Im Jahr 2019 aktivierte die EU 17-mal ihr Katastrophenschutzverfahren, um auf plötzliche Katastrophen in Albanien, Afrika, Asien und Lateinamerika zu reagieren. Als der Wirbelsturm Idai 2019 Mosambik traf, wurden acht Teams von Zivilschutzfachleuten entsandt und Wasseraufbereitungsanlagen, Zelte, Hygieneartikel und Lebensmittel bereitgestellt.

Zusammenfassung zur humanitären Hilfe der Europäischen Union im Jahr 2019

Das gesamte Budget der Europäischen Union für humanitäre Hilfe betrug im Jahr 2019 1,6 Milliarden Euro. Aus der Gesamtmittelausstattung wurden 385 Millionen Euro für Subsahara-Afrika bereitgestellt, 860 Millionen Euro für die Syrien-Krise zur finanziellen Unterstützung in Ägypten, Jordanien, dem Libanon, Syrien und der Türkei, 88 Millionen Euro wurden für den Irak, Palästina und den Jemen bereitgestellt, 105 Millionen Euro wurden für Asien, Lateinamerika, die Pazifikregion und die Karibik bereitgestellt, und 32 Millionen Euro wurden für Nordafrika und europäische Nachbarschaftsländer bereitgestellt. 174 Millionen Euro gingen an Reserven und nicht geografisch gebundene Mittel. Quelle: Europäische Kommission Urheberrecht: Europäische Union

Menschenrechte und Demokratie

Die EU setzte sich weiterhin intensiv für die Förderung und Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie in der ganzen Welt ein: im Rahmen gemeinsamer Maßnahmen mit den Vereinten Nationen, wie der Leitaktion EU-Unicef #TheRealChallenge anlässlich des 30. Jahrestages des VN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes, wie auch mit den neuen EU-Leitlinien zur weltweiten Bekämpfung von Folter. Die EU war aktiv am siebten Weltkongress gegen die Todesstrafe beteiligt, entsandte zahlreiche Wahlbeobachtungsmissionen und nahm im Oktober neue Schlussfolgerungen zur Demokratie an.

EU-Unterstützung für Multilateralismus, globale Ordnungspolitik und das regelbasierte System

Beziehungen zwischen der EU und den Vereinten Nationen

Donald Tusk an einem Rednerpult

Donald Tusk, President of the European Council, addresses the UN General Assembly, New York, United States, 26 September 2019.

In Zeiten, in denen das System der Vereinten Nationen hinterfragt wird, hat die EU ihr Engagement für Multilateralismus und die internationale Organisation verstärkt. Die EU leistet den größten Beitrag zu Friedenssicherungsmissionen und zum Haushalt der Vereinten Nationen. Sie hat Friedensgespräche unter Führung der Vereinten Nationen – von Syrien bis Libyen – unterstützt und Initiativen wie die trilaterale Partnerschaft zwischen der EU, den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union ins Leben gerufen. Die jährliche Generalversammlung der Vereinten Nationen hat gezeigt, wie intensiv diese Unterstützung ist.

Eine stärkere Partnerschaft zwischen der EU und der NATO

Die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO ist integraler Bestandteil der Bemühungen der EU zur Stärkung der europäischen Sicherheit und Verteidigung. Der im Juni veröffentlichte vierte Fortschrittsbericht über die Umsetzung des von der NATO und der EU 2016 und 2017 gebilligten gemeinsamen Pakets von Vorschlägen wies auf konkrete Ergebnisse in allen Bereichen der Zusammenarbeit hin, insbesondere in den Schlüsselbereichen Stärkung des politischen Dialogs, militärische Mobilität, Abwehr hybrider Bedrohungen, parallele und koordinierte Übungen und Verteidigungsfähigkeiten.

Die EU im Rahmen der G7 und der G20

Lee Hsien Loong, Jean-Claude Juncker, Donald Trump, Shinzō Abe und Xi Jinping sitzen nebeneinander

World leaders Lee Hsien Loong, Prime Minister of Singapore, Jean-Claude Juncker, President of the European Commission, Donald Trump, President of the United States, Shinzō Abe, Prime Minister of Japan, and Xi Jinping, President of China, gather for the G20 summit, Osaka, Japan, 28 June 2019.

Die Europäische Union ist Mitglied der G7 und der G20. In diesen Foren setzt sie sich für die Wahrung der auf Regeln beruhenden internationalen Ordnung ein, die derzeit in Bezug auf Handel, Sicherheit, Klimawandel und Menschenrechte unter großem Druck steht. Wie in den Vorjahren hat sich die EU auch 2019 nachdrücklich für die internationale Zusammenarbeit eingesetzt. Auf dem G20-Gipfel in Osaka (Japan) trug die Koordinierung zwischen den europäischen Staats- und Regierungschefs entscheidend dazu bei, dass eine Abschlusserklärung zustande kam, in der die in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung aufrechterhalten werden und ehrgeizige Fortschritte bei der Reform der Welthandelsorganisation und einer globalen Lösung für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft gefordert werden. Im August einigten sich die Staats- und Regierungschefs der G7 in Biarritz (Frankreich) auf eine Erklärung‚ in der eine Reihe außenpolitischer Herausforderungen wie die Lage in Iran, der Ukraine, Libyen und Hongkong behandelt werden. Im Einklang mit ihren Prioritäten für die Zusammenarbeit mit Afrika billigte die EU auch neue G7-Initiativen zur Verbesserung der Bedingungen für das öffentliche Beschaffungswesen, zur Förderung der Digitalisierung, zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für Unternehmerinnen in Afrika, zur Intensivierung der Zusammenarbeit in der Sahelzone, zur Bekämpfung von Pandemien und zur Unterstützung von Frauen, die Opfer sexueller Gewalt in Konfliktgebieten geworden sind.

Kapitel 10

Eine Union des demokratischen Wandels

„Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger in das europäische Projekt“ war das Ziel von Präsident Jean-Claude Juncker für die Amtszeit zwischen 2014 und 2019. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sich die Juncker-Kommission verpflichtet, die EU demokratischer und transparenter zu gestalten.

Das informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU in Sibiu (Rumänien) am 9. Mai 2019 bot der EU Gelegenheit, ihre Einheit und ihren Zweck zu erneuern. Die Erklärung von Sibiu wurde angenommen. Es war der Zeitpunkt und der Ort, um zu zeigen, dass die Anliegen der Bürger in der Strategischen Agenda der Union berücksichtigt werden. Die Bürger antworteten mit der höchsten Beteiligung bei den Wahlen zum Europäischen Parlament seit 1994, wobei mehr als 50 % der wahlberechtigten Europäer die Möglichkeit nutzten, ihre Stimme abzugeben.

Um den Bürgern die Gestaltung von Europa zu erleichtern, wurden im Jahr 2019 auch die Regeln für die Europäische Bürgerinitiative dahin gehend geändert, dass für die Bürger nunmehr die Möglichkeit besteht, die Europäische Kommission zur Vorlage eines Legislativvorschlags aufzufordern. Die reformierten Vorschriften sollen die Initiative zugänglicher und benutzerfreundlicher machen.

Das Europäische Parlament

In seinen letzten Sitzungen vor den Wahlen im Mai verabschiedete das scheidende Parlament Rechtsvorschriften zum Verbot von Einwegkunststoffartikeln und zur Gewährleistung eines besseren Schutzes der EU-Außengrenzen. Das Parlament setzte sich für das ehrgeizige Ziel ein, die CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen bis 2030 zu senken. Es einigte sich auf neue Urheberrechtsvorschriften‚ stimmte dem Handelsabkommen der EU mit Japan zu und unterstützte Pläne zur Verbesserung der Trinkwasserqualität. Außerdem hat es seine Geschäftsordnung aktualisiert.

Die neue Legislaturperiode begann am 2. Juli 2019 nach den Wahlen zum Europäischen Parlament vom 23. bis zum 26. Mai 2019. Die Wahlbeteiligung von 50,7 % war die höchste seit 1994 und nahm gegenüber 2014 (42,6 %) stark zu.

Am 16. Oktober 2019 verabschiedete das Parlament seine Liste der „unerledigten Angelegenheiten“, die für die Fortsetzung der informellen Verhandlungen zwischen den EU-Organen über Entwürfe von EU-Vorschriften, die nicht vor dem Ende des Mandats des Parlaments abgeschlossen werden konnten, von wesentlicher Bedeutung ist. Am 22. Oktober 2019 gab Kommissionspräsident Juncker vor den Mitgliedern des Parlaments eine Erklärung ab, in der er eine Bilanz der wichtigsten Maßnahmen und Erfolge seiner Kommission in den vergangenen fünf Jahren zog.

Der Europäische Rat

Im März erörterte der Europäische Rat Wirtschaftsfragen sowie die Themen Klimawandel, Desinformation und Außenbeziehungen. In der den Brexit betreffenden Sitzung der 27 Mitgliedstaaten ging es um die Verlängerung von Artikel 50 bis zum 12. April oder 22. Mai 2019, je nachdem, ob das Austrittsabkommen vom Vereinigten Königreich in der Woche nach der Sitzung ratifiziert werden würde. Im April 2019 vereinbarten die 27 Staats- und Regierungschefs der EU, Artikel 50 bis zum 31. Oktober 2019 zu verlängern.

Die Staats- und Regierungschefs der EU trafen am 9. Mai 2019 in Sibiu (Rumänien) informell zu Überlegungen zur Strategischen Agenda für 2019-2024 zusammen. Weitere Informationen zu diesen Diskussionen finden Sie im Abschnitt „Die Zukunft Europas“.

Bei einem informellen Abendessen im weiteren Verlauf des Monats zogen die Mitglieder des Rates Bilanz über die Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament und leiteten das Verfahren zur Nominierung der neuen Leiter der EU-Organe ein.

Donald Tusk und Charles Michel umarmen sich

Donald Tusk, former President of the European Council, and Charles Michel, current President of the European Council, at a European Council roundtable, Brussels, Belgium.

Im Juni 2019 setzten die Staats- und Regierungschefs ihre Beratungen zu den Ernennungen auf hoher EU-Ebene sowie zu den Themen mehrjähriger Finanzrahmen, Klimawandel, Desinformation und hybride Bedrohungen, Erweiterung, Europäisches Semester und Außenbeziehungen fort. Dabei nahmen sie auch die Strategische Agenda an.

Zu einem späteren Zeitpunkt im Laufe des Monats kamen die Staats- und Regierungschefs der EU erneut zusammen, um über die Nominierungen für Ernennungen auf hoher Ebene in den EU-Organen zu diskutieren und Einigkeit zu erzielen.

Im Oktober erörterten die Staats- und Regierungschefs den künftigen EU-Haushalt (2021-2027) und die Folgemaßnahmen zur Strategischen Agenda sowie den Klimawandel, die Erweiterung der EU, die Türkei-Frage und den Abschuss des Flugs MH17 der Malaysia Airlines. Der Europäische Rat trat in einem Artikel-50-Format zusammen, um die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Brexit zu erörtern. Ende Oktober einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-27 (alle Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich) darauf, Artikel 50 bis zum 31. Januar 2020 zu verlängern.

Die Staats- und Regierungschefs trafen sich sodann im Dezember, um über den Klimawandel und erneut über den langfristigen EU-Haushalt zu diskutieren.

Der Rat der Europäischen Union

Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union wurde 2019 turnusgemäß von Rumänien bzw. Finnland wahrgenommen. In der ersten Jahreshälfte konzentrierte sich Rumänien auf Themen wie Migration und Sicherheit, den mehrjährigen Finanzrahmen, die Wirtschaft und Europa als globaler Akteur. In der zweiten Jahreshälfte konzentrierte sich Finnland auf die Themen Klimaschutz und Sicherheit sowie auf die Stärkung gemeinsamer Werte, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, wobei es darum ging, die EU wettbewerbsfähiger und sozial inklusiver zu gestalten.

Blick auf das Publikum bei einer Eröffnungsveranstaltung in einem Konzertsaal

The inaugural meeting of the Romanian Presidency of the Council of the EU, Bucharest, Romania, 11 January 2019.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäische Ausschuss der Regionen

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat die Kampagne des Parlaments „Diesmal wähle ich“ mit einer Reihe von Aktivitäten unterstützt. Dazu gehörte die Veranstaltung „Zivilgesellschaft für rEUnaissance“ im Februar‚ an der Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und die Klimaaktivistin Greta Thunberg teilnahmen.

Das Thema der Tage der Zivilgesellschaft 2019 lautete „nachhaltige Demokratie“, wobei Korruption und Falschmeldungen als die größten Bedrohungen für die Demokratie in Europa ermittelt wurden. Im November veranstaltete der Ausschuss eine Konferenz zur Rechtsstaatlichkeit, auf der ein strukturierter Dialog zwischen den Regierungen und der Zivilgesellschaft gefordert wurde, durch den Rückschritte bei der Rechtsstaatlichkeit in der EU rückgängig gemacht werden sollen.

Im März stellte er seine Zukunftsvision „Der Weg nach Sibiu und die Zeit danach“ vor, der zufolge Europa weltweit führend bei der nachhaltigen Entwicklung werden soll. In einer Reihe zukunftsorientierter Stellungnahmen legte er Ideen vor, wie Nachhaltigkeit, ein gerechter Übergang zu einer digitalen Wirtschaft und eine faire Besteuerung erreicht werden können.

Auf dem Achten Europäischen Gipfeltreffen der Regionen und Städte im März in Bukarest verabschiedete der Europäische Ausschuss der Regionen eine Erklärung mit dem Titel „Die EU gemeinsam mit unseren Regionen und Städten von Grund auf erneuern“, in der er betonte, dass die Entscheidungen und Maßnahmen der EU lokal verankert werden müssen, damit die EU das Vertrauen der Bürger wiedergewinnen und mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden kann. Er spricht sich nachdrücklich für eine aktive Subsidiarität aus und betont, wie wichtig es ist, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden in jede Phase des EU-Beschlussfassungsprozesses einzubeziehen. Der Ausschuss feierte anlässlich seiner Dezember-Plenartagung sein 25-jähriges Bestehen.

Im Bereich der besseren Rechtsetzung hat der Ausschuss ein Netz regionaler Hubs („RegHub“) ins Leben gerufen, um die Umsetzung der Rechtsvorschriften der Union auf lokaler und regionaler Ebene zu bewerten. Es umfasst 20 Regionen, die über die Umsetzung politischer Maßnahmen berichten. Im Jahr 2019 wurden drei Evaluierungen durchgeführt, die sich mit den Themen öffentliche Auftragsvergabe, Luftqualität und grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung befassten.

Im Laufe des Jahres organisierten beide Ausschüsse Tätigkeiten zur Förderung ihrer gemeinsamen Idee eines ständigen Mechanismus für strukturierte Konsultationen und Dialoge mit den Bürgern sowie ihrer Teilnahme an der geplanten Konferenz zur Zukunft Europas.

Siehe auch den Abschnitt „Die Zukunft Europas“.

Vollendung der Agenda für bessere Rechtsetzung

Arbeiten zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Zusammenfassung der Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften während der Amtszeit der Juncker-Kommission

Eine der wichtigsten Leistungen im Zeitraum von 2014 bis 2019 war die Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Während der zweiten Amtszeit der Barroso-Kommission lag der Durchschnitt der bedeutenden Initiativen bei 130 pro Jahr (117 in den letzten 11 Monaten des Jahres 2010, 196 im Jahr 2012, 108 im Jahr 2013, 146 im Jahr 2014 und 79 bis Oktober 2015). Zu Zeiten der Juncker-Kommission ging die Zahl der wichtigsten Initiativen um 83 % zurück, mit 23 dieser Initiativen, die in den Jahren 2015 und 2016 vorgestellt wurden, 21 im Jahr 2017, 26 im Jahr 2018 und nur 15 im Jahr 2019. Im Zeitraum 2015 bis 2019 gab es 142 Rücknahmevorschläge, 84 aufgehobene Rechtsakte und 162 Vereinfachungsinitiativen. Quelle: Europäische Kommission

Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung

In den Jahren 2016 und 2017 einigten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission auf zwei gemeinsame Erklärungen zu den legislativen Prioritäten der EU. Sie hoben 89 Initiativen hervor, die einer vorrangigen Behandlung im Gesetzgebungsverfahren bedurften. Es handelte sich dabei um eine gemeinsame Verpflichtung der drei Organe, substanzielle Fortschritte sicherzustellen und nach Möglichkeit noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 Ergebnisse zu liefern.

Im ersten Halbjahr 2018 hatte die Kommission alle in den gemeinsamen Erklärungen angekündigten Initiativen angenommen, und zum Zeitpunkt der Wahl zum Europäischen Parlament waren 61 der 89 Initiativen in der gemeinsamen Erklärung politisch vereinbart oder vom Parlament und vom Rat förmlich angenommen worden. Ende des Jahres waren 22 Initiativen noch nicht abgeschlossen.

Im Jahr 2019 schloss die Europäische Kommission die Verhandlungen mit dem Parlament und dem Rat über unverbindliche Kriterien für die Wahl zwischen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten erfolgreich ab. Diese Wahl erschwert häufig die Legislativverhandlungen, und die Kriterien sollen den Prozess erleichtern. Diese Verhandlungen führten zum Abschluss der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung, die im Juli 2019 veröffentlicht wurde. Darüber hinaus stimmte der Mitgesetzgeber der Anpassung von 68 bestehenden Rechtsakten an den Vertrag von Lissabon durch Änderung des angewandten Regelungsverfahrens zu. Dabei wird kontrolliert, wie die Kommission ihre Durchführungsbefugnisse in Bezug auf delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausübt.

Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts

In dem im Juli vorgelegten Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des Unionsrechts wurde dargelegt, wie die Kommission die EU-Rechtsanwendung im Jahr 2018 überwacht und durchgesetzt hatte.

Beispielsweise hat die Kommission entschlossen gehandelt, um Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Mobilität und Verkehr sowie Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und kleine und mittlere Unternehmen durchzusetzen. Sie unterstützte die nationalen und regionalen Behörden bei der Umsetzung der Vorschriften für saubere Luft und sauberes Wasser. Sie ergriff zudem Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind und die EU-Vorschriften über Fluggastdaten bzw. zur Terrorismus- oder Geldwäschebekämpfung nicht umgesetzt haben. Darüber hinaus hat die Kommission von Durchsetzungsbefugnissen Gebrauch gemacht, wenn einige Mitgliedstaaten nicht schnell genug gehandelt haben, um den Zugang zu Websites und anderen mobilen Anwendungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Wenn das EU-Recht nicht ordnungsgemäß angewandt wird, werden Bürger und Unternehmen nicht in der Lage sein, ihre Rechte durchzusetzen oder die Vorteile dieser Gesetze in Anspruch zu nehmen.

Zusammenfassung der von der Europäischen Kommission bearbeiteten anhängigen und eingestellten Vertragsverletzungsverfahren zwischen 2014 und 2019

Anhängige Vertragsverletzungsverfahren von Jahresende 2014 bis 11. Oktober 2019: Im Jahr 2014 waren 1347 Vertragsverletzungsverfahren bei der Europäischen Kommission anhängig. Im Jahr nach dem Amtsantritt der Juncker-Kommission (November 2014) waren 1368 Vertragsverletzungsverfahren anhängig. Die Zahl stieg im Jahr 2016 auf 1657, ging auf 1559 im Jahr 2017 zurück und stieg erneut auf 1571 im Jahr 2018; zum 11. Oktober 2019 waren 1581 Vertragsverletzungsverfahren anhängig. Im Jahr 2014 wurden 699 Vertragsverletzungsverfahren eingestellt (ohne Einschaltung des Gerichtshofs). Nach dem Amtsantritt der Juncker-Kommission im November 2014 wurden 657 Vertragsverletzungsverfahren im Jahr 2015 ohne Einschaltung des Gerichtshofs eingestellt, 646 Verfahren im Jahr 2016, 772 Verfahren im Jahr 2017, 564 Verfahren im Jahr 2018 und 663 Verfahren bis zum 11. Oktober 2019. Quelle: Europäische Kommission

Bessere Rechtsetzung im Mittelpunkt der Beschlussfassung der EU

Die Kommission ist entschlossen, nur dann tätig zu werden, wenn die EU einen Mehrwert bewirkt sowie den Menschen und Unternehmen Vorteile bringt, ohne unnötige Kosten zu verursachen. Dies geschieht auf der Grundlage der besten verfügbaren Daten, die wirtschaftliche, soziale, ökologische und andere signifikante Auswirkungen berücksichtigen. Vor der Überarbeitung bestehender EU-Rechtsvorschriften bewertet sie, was funktioniert und was nicht, und trägt damit zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Rechtsvorschriften bei.

Im Rahmen ihrer Agenda für bessere Rechtsetzung hört die Kommission Bürger und Interessenträger stärker an, um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Seit 2015 hat sie über 400 öffentliche Konsultationen organisiert, an denen sich Millionen Europäerinnen und Europäer beteiligten. Die Zahl der Beiträge zu öffentlichen Konsultationen, die seither eingegangen sind, hat sich mehr als vervierfacht.

Das neue Portal „Ihre Meinung zählt“ ist eine zentrale Anlaufstelle, über die die europäischen Bürger zur Politikgestaltung der EU beitragen können und die im Jahr 2018 fast 900 000 Mal und im Jahr 2019 von mehr als 1 Millionen Besucher besucht wurde. Die Europäische Kommission legte einen Bericht über eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen vor, die unter Kommissionspräsident Juncker eingeführt wurden, um für die Bürger und Unternehmen in der EU bessere Ergebnisse zu erzielen. Dafür wurde die Politik der EU offener und transparenter gestaltet und verstärkt auf Fakten gestützt. Die Bestandsaufnahme hat klar gezeigt: Die Maßnahmen für eine bessere Rechtsetzung haben die Gestaltung der EU-Politik verbessert und sollten auch künftig im Mittelpunkt ihrer Arbeitsmethoden stehen, während gleichzeitig ihre Instrumente weiter verbessert werden müssen, insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit und das Feedback von Bürgern und Interessenträgern, die Analyse der Auswirkungen und die Qualität der Bewertungen.

Transparenz und Rechenschaftspflicht

Gemeinsames Transparenzregister

Der Kontakt mit Interessenträgern und der Zivilgesellschaft ist Teil der Arbeit der EU-Institutionen. Gleichzeitig sind Transparenz und Rechenschaftspflicht eine wesentliche Voraussetzung, um das Vertrauen der europäischen Bürgerinnen und Bürger in die Legitimität der politischen, legislativen und administrativen Prozesse in der EU aufrechtzuerhalten.

Die Transparenz der Interessenvertretung ist besonders wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger die Aktivitäten derer verfolgen können, die den EU-Rechtsetzungsprozess beeinflussen wollen. Aus diesem Grund legte die Kommission im Jahr 2016 einen Vorschlag für eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister vor, das für das Parlament, die Kommission und erstmals auch den Rat der Europäischen Union gelten soll. Die Verhandlungen über diesen Vorschlag sind derzeit im Gange.

Bisher sind rund 12 000 Einrichtungen in dem Register erfasst. Sie sind an einen Verhaltenskodex gebunden, in dem die ethischen Normen festgelegt sind, die Vertreter einhalten müssen, wenn sie mit den EU-Organen interagieren.

Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder

Im Jahr 2018 nahm die Kommission einen neuen Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder an, der strengere Regeln und höhere ethische Standards vorsieht und in einer Reihe von Bereichen für mehr Transparenz sorgen soll. Seit Februar 2018 veröffentlicht die Kommission alle zwei Monate Informationen über die Reisekosten der Kommissionsmitglieder auf deren Websites.

Im Juni 2019 veröffentlichte die Kommission den ersten Jahresbericht über die Anwendung dieses Verhaltenskodex. Der Bericht bestätigte, dass die Kommission seit der Annahme des aktualisierten Kodex ein noch höheres Maß an Transparenz in Bezug auf das Verhalten ihrer Mitglieder erreicht hat.

Darüber hinaus wurde im Rahmen des neuen Kodex ein verstärkter Unabhängiger Ethikausschuss eingesetzt, der sich aus drei hoch qualifizierten externen Mitgliedern zusammensetzt und in allen ethischen Fragen beratend tätig ist.

Anfang des Jahres veröffentlichte die Kommission ethische Leitlinien für Kommissionsmitglieder, die an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Die Leitlinien schlossen an den neuen Kodex an, der es ihnen ermöglichte, an den Wahlkampagnen teilzunehmen, ohne dass sie, wie zuvor der Fall, sich dafür beurlauben lassen mussten.

Die Kommission hat ferner eine neue Bestimmung des Kodex in die Praxis umgesetzt, die vorsieht, dass Beschlüsse über Tätigkeiten nach der Amtszeit der Kommissionsmitglieder und über damit zusammenhängende Stellungnahmen des Unabhängigen Ethikausschusses veröffentlicht werden. Die erste Veröffentlichung erfolgte im Oktober, weitere Veröffentlichungen folgten vor Ende des Jahres.

Zugang zu Dokumenten

Im Juli 2019 nahm die Kommission ihren Bericht über den Zugang zu Dokumenten an. Der Bericht zeigt, dass die Zahl der gemäß den geltenden Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten eingereichten Erstanträge um fast 9,5 % (von 6 716 Anträgen im Jahr 2017 auf 7 257 im Jahr 2018) und die Zahl der Zweitanträge um 4,4 % (von 288 im Jahr 2017 auf 318 im Jahr 2018) gestiegen ist.

Die Kommission ist nach wie vor das Organ der EU, das die meisten Anträge auf Dokumentenzugang bearbeitet, wobei seit 2016 ein stetiger Aufwärtstrend zu verzeichnen ist. EU-Bürger und andere Antragsteller machen daher von diesem Recht auf Zugang zu Dokumenten aktiv Gebrauch.

Im Jahr 2018 hat die Kommission die angeforderten Dokumente in mehr als 80 % der Fälle ganz oder teilweise offengelegt, und in fast 41 % der 288 im Zweitverfahren geprüften Fälle wurde ein umfassenderer oder sogar vollständiger Zugang gewährt.

Parallel dazu veröffentlichte die Kommission weiterhin proaktiv große Mengen an Dokumenten und Informationen auf ihren Websites und in ihren verschiedenen öffentlichen Registern, die alle Tätigkeitsbereiche der EU abdecken. Die Daten bestätigen nicht nur die Offenheit der Kommission, sondern auch die Bedeutung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten im Rahmen der allgemeinen Transparenzpolitik der Kommission.

Kontrolle des EU-Haushalts

Es bestehen ein Kontrollrahmen und ein Leistungsrahmen, die hinreichende Sicherheit dafür bieten sollen, dass die EU-Mittel in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften ausgezahlt und Maßnahmen zur Vermeidung, Aufdeckung und Behebung von Fehlern ergriffen werden, wobei der Schwerpunkt verstärkt auf die Erreichung von Ergebnissen gelegt wird.

Nach einer befürwortenden Empfehlung des Rates billigte das Parlament im März die Art und Weise, wie die Kommission den EU-Haushalt 2017 ausführte. Das jährliche Entlastungsverfahren ermöglicht es dem Parlament und dem Rat, die Kommission für die Ausführung des Haushaltsplans politisch zur Rechenschaft zu ziehen und die Verwaltung der Steuergelder unter demokratischer Kontrolle zu halten.

Im Juli legte die Kommission ihr Integriertes Rechnungslegungspaket zum EU-Haushalt vor, in dem alle verfügbaren Informationen über die Ausführung, die Leistung, die Ergebnisse, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und den Schutz des EU-Haushalts 2018 zusammengefasst sind. Die Rechenschaftsberichte belegen, dass die mit dem Haushalt erzielten Ergebnisse mit den Prioritäten der Kommission im Einklang stehen und dass der Haushalt ordnungsgemäß ausgeführt wurde.

Die Kommission hat weiter auf die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft hingearbeitet, die gegen den EU-Haushalt gerichtete grenzüberschreitende Kriminalität einschließlich Betrug, Geldwäsche und Korruption in den 22 teilnehmenden Mitgliedstaaten strafrechtlich verfolgen wird. Die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich spätestens Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen.

Im Oktober beurteilte der Europäische Rechnungshof die EU-Jahresrechnung zum zwölften Mal in Folge als einwandfrei; die Angaben zeichneten demnach ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild. Der Rechnungshof bestätigte sein eingeschränktes (d. h. nicht negatives) Prüfungsurteil zur Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben. Die geschätzte Gesamtfehlerquote von 2,6 % war etwas höher als 2017 (um 0,2 %), aber deutlich niedriger als in den Vorjahren. Bei gut der Hälfte der EU-Ausgaben erreichte die Fehlerquote nicht einmal die Schwelle, ab der sie vom Rechnungshof als erheblich angesehen wird. Weder auf der Einnahmenseite des Haushalts noch bei den Verwaltungsausgaben wurden erhebliche Fehler festgestellt.

Nationale Parlamente

Im Juli nahm die Kommission den Jahresbericht 2018 über ihre Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit an. Der Bericht vermittelt ein umfassendes Bild der intensiven und fruchtbaren Beziehungen der nationalen Parlamente zur Kommission und zu anderen EU-Organen. Die nationalen Parlamente reichten 569 Stellungnahmen ein, eine ähnliche Zahl wie 2017. Dies zeigt, dass die meisten von ihnen sehr aktiv mit der Kommission in Bezug auf ihre Initiativen und ein breites Themenspektrum zusammenarbeiten.

Lediglich in 37 „begründeten Stellungnahmen“ wurden Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit von Kommissionsvorschlägen mit dem Subsidiaritätsprinzip geäußert, was bedeutet, dass die europäische Politik auf der am besten geeigneten Ebene beschlossen und umgesetzt wird, sei es auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene. Die Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“‚ die im Jahr 2018 von Präsident Juncker eingerichtet wurde und vom Ersten Vizepräsidenten Timmermans geleitet wird, hat geprüft, wie die nationalen Parlamente sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften besser in die Vorbereitung und Weiterverfolgung der Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der EU einbezogen werden können. Zu den Maßnahmen, die die Kommission zu diesem Zweck ergreift, gehört es, aggregierte Antworten zu geben, wenn zahlreiche nationale Parlamente Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität äußern, und somit in einem öffentlichen Dokument ein vollständiges Bild aller vorgebrachten Bedenken und des Standpunkts der Kommission zu diesen zu zeichnen.

Die Besuche von Kommissionsmitgliedern bei nationalen Parlamenten oder von Delegationen nationaler Parlamente bei der Kommission (55 Besuche im Jahr 2019 und 915 Besuche während der gesamten Amtszeit der Juncker-Kommission) haben den Dialog zwischen den Parteien verstärkt.

Die Europäische Bürgerbeauftragte

Die Untersuchungen der Europäischen Bürgerbeauftragten zu angeblichen Missständen in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union betrafen eine Vielzahl von Themen wie die Transparenz des Entscheidungsprozesses, den „Drehtüreffekt“, die Tätigkeiten ehemaliger Kommissionsmitglieder nach deren Amtszeit, den Zugang zu Dokumenten, die Grundrechte, ethische Fragen, Verträge, Finanzhilfen oder individuelle Personalangelegenheiten. Im Durchschnitt kommt die Kommission etwa drei Vierteln der Vorschläge des Bürgerbeauftragten (Lösungsvorschläge, Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen) nach, und bei rund 95 % der Untersuchungen wird festgestellt, dass kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vorliegt.

Im Juni 2019 verlieh die Bürgerbeauftragte den zweiten Europäischen Preis für gute Verwaltung für Initiativen der Kommission zur Verringerung der Kunststoffverschmutzung und zur Sensibilisierung. Mit dem Preis sollen Initiativen, Projekte und sonstige Arbeiten von Dienststellen der EU-Institutionen ausgezeichnet werden, die sich spürbar und unmittelbar positiv auf das Leben der Menschen in Europa und darüber hinaus auswirken.

Im Oktober 2019 nahm die Kommission auch eine Stellungnahme zu dem Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments an, in der die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (überarbeitetes Statut) festgelegt sind.

Im Dezember wählte das Parlament Emily O’Reilly wieder zur Europäischen Bürgerbeauftragten. Ihr zweites Mandat dauert fünf Jahre.

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union dem Europäischen Rat seine Absicht mitgeteilt, aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) auszutreten.

Mit dem Austrittsschreiben setzte eine Zwei-Jahres-Frist ein, in der mit dem Vereinigten Königreich ein Abkommen über die Modalitäten seines Austritts unter Berücksichtigung des Rahmens für seine künftigen Beziehungen zur EU ausgehandelt und geschlossen werden musste.

Verhandlungen über das Austrittsabkommen und die Politische Erklärung über den Rahmen für die künftigen Beziehungen

Die Europäische Kommission wurde damit beauftragt, im Namen des Europäischen Rates (gemäß Artikel 50 bestehend aus den Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) ein Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich auszuhandeln. Der Europäische Rat ernannte Michel Barnier zum Chefunterhändler. Die förmlichen Verhandlungen begannen am 19. Juni 2017, nachdem im Vereinigten Königreich ein neues Parlament gewählt worden war.

Nach 17 Monaten intensiver Verhandlungen einigten sich die Verhandlungsführer der Kommission und des Vereinigten Königreichs am 14. November 2018 auf ein Austrittsabkommen über die Bedingungen des geordneten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU. Am 22. November einigten sie sich auf die Politische Erklärung, in der der Rahmen für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich festgelegt wird.

Am 25. November 2018 billigte der Europäische Rat das Austrittsabkommen förmlich und stimmte der Politischen Erklärung zu.

Am 11. Januar 2019 nahm der Rat einen Beschluss zur Genehmigung der Unterzeichnung des Austrittsabkommens an und übermittelte den Entwurf des Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens dem Europäischen Parlament zur Zustimmung.

Verlängerung der Frist nach Artikel 50

Trotz der in einem Briefwechsel vom 14. Januar 2019 zwischen der britischen Premierministerin Theresa May und den Präsidenten Tusk und Juncker vorgenommenen Klarstellung sowie der zusätzlichen Vereinbarung vom 11. März 2019 über ein Rechtsinstrument zum Austrittsabkommen und einer Gemeinsamen Erklärung zur Ergänzung der politischen Erklärung erhielt die Regierung des Vereinigten Königreichs im britischen Parlament nicht die erforderliche Unterstützung für die Unterzeichnung und Ratifizierung des Austrittsabkommens.

Auf einen Antrag des Vereinigten Königreichs hin, die Frist vom 29. März zu verlängern, gewährte der Europäische Rat (Artikel 50) zunächst eine Verlängerung bis zum 12. April 2019 und stimmte anschließend einer weiteren Verlängerung bis zum 31. Oktober 2019 zu. Diese Beschlüsse wurden im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich gefasst.

Die Staats- und Regierungschefs der EU-27 betonten, dass das Vereinigte Königreich zwischen dem 23. und dem 26. Mai 2019 Wahlen zum Europäischen Parlament abhalten müsste, wenn es zu jenem Zeitpunkt noch Mitglied der EU wäre. Insgesamt wurden 751 Abgeordnete in das Europäische Parlament gewählt, darunter 72 aus dem Vereinigten Königreich.

Fortsetzung der Vorbereitung aller Akteure auf alle möglichen Szenarien

Wie bereits im Vorjahr setzte die EU auch 2019 in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten ihre Arbeit zur Vorbereitung auf die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs auf allen Ebenen fort. Vorbereitungen wurden auch für den Fall getroffen, dass kein Abkommen zustande käme. Im April, Juni und September nahm die Kommission drei zusätzliche Mitteilungen an, in denen sie das koordinierte Vorgehen der Union bei den Austrittsvorbereitungen und die diesem Vorgehen zugrunde liegenden Grundsätze sowie den Stand der Vorbereitungen auf EU-Ebene darlegt. Sie rief alle betroffenen Akteure auf, sich auf alle möglichen Szenarien vorzubereiten.

Um die schlimmsten Folgen eines möglichen Austritts des Vereinigten Königreichs ohne Abkommen für die EU-27 abzufedern, hat die Kommission eine Reihe einseitiger Notfallmaßnahmen angenommen, darunter mehrere Legislativvorschläge in Bereichen wie Koordinierung der sozialen Sicherheit, Erasmus+, die Möglichkeit für das Vereinigte Königreich, weiterhin einen Beitrag zu den EU-Haushaltsplänen für 2019 und 2020 zu leisten, und Fanggenehmigungen. Diese Legislativmaßnahmen wurden um etwa 60 Maßnahmen ohne Gesetzescharakter in verschiedenen Bereichen ergänzt. Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission 102 Bekanntmachungen, um die Interessenträger über die Folgen eines Austritts des Vereinigten Königreichs ohne Abkommen zu informieren.

Die Kommission arbeitete eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die Kohärenz und Wirksamkeit dieses Vorgehens zu gewährleisten, und es wurden zahlreiche Seminare mit den Mitgliedstaaten veranstaltet, um sektorale und technische Diskussionen zu ermöglichen und ihnen bei der Vorbereitung zu helfen. Zwischen Januar und März besuchte die Kommission alle 27 Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass deren nationale Notfallplanung planmäßig verlief, und um die notwendigen Klarstellungen zu den Vorsorge- und Notfallmaßnahmen vorzunehmen.

Verhandlungen mit der neuen Regierung des Vereinigten Königreichs

Nach dem Rücktritt von Theresa May beantragte die neue Regierung des Vereinigten Königreichs Änderungen des Protokolls zu Irland und Nordirland, das dem vom Europäischen Rat (Artikel 50) am 25. November 2018 gebilligten Austrittsabkommen beigefügt war. Die Regierung des Vereinigten Königreichs ersuchte auch um Änderungen an der Politischen Erklärung, um ihren geänderten Ambitionen im Hinblick auf die künftigen Beziehungen zur EU Rechnung zu tragen.

In den Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im September und Oktober 2019 wurde eine Einigung über eine überarbeitete Fassung des Protokolls und der Politischen Erklärung erzielt.

Am 17. Oktober 2019 billigte der Europäische Rat das geänderte Austrittsabkommen und den überarbeiteten Wortlaut der Politischen Erklärung.

Am 19. Oktober stellte das Vereinigte Königreich einen Antrag auf Verlängerung der am 31. Oktober auslaufenden Frist. Um mehr Zeit für den Abschluss der Ratifizierung des Austrittsabkommens einzuräumen, nahm der Europäische Rat einen Beschluss zur Verlängerung des Zeitraums nach Artikel 50 bis zum 31. Januar 2020 an. Der Beschluss wurde im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich gefasst.

Für die Dauer der Verlängerung blieb das Vereinigte Königreich ein Mitgliedstaat mit allen sich aus dem EU-Recht ergebenden Rechten und Pflichten.

Das überarbeitete Austrittsabkommen

Das überarbeitete Protokoll zu Irland und Nordirland stellt eine rechtlich praktikable Lösung dar, die eine harte Grenze auf der irischen Insel vermeiden, die Wirtschaft auf der gesamten Insel schützen, das Karfreitagsabkommen (Belfaster Abkommen) in all seinen Aspekten aufrechterhalten und die Integrität des Binnenmarktes wahren soll. Diese Lösung trägt den einzigartigen Gegebenheiten auf der irischen Insel Rechnung und verfolgt das Ziel, Frieden und Stabilität zu schützen. 

Nordirland wird weiterhin einer begrenzten Zahl von Binnenmarktvorschriften unterliegen, um eine harte Grenze auf der Insel zu vermeiden. Mit dem überarbeiteten Protokoll werden auch Zollgrenzen auf der Insel Irland vermieden. Während Nordirland Teil des Zollgebiets des Vereinigten Königreichs bleibt, werden die britischen Behörden den Zollkodex der Union auf alle Waren anwenden, die nach Nordirland verbracht werden, und das Protokoll sieht geeignete Mechanismen zu seiner Überwachung und Durchsetzung durch die EU vor. Die parlamentarische Versammlung Nordirlands wird bei der langfristigen Anwendung des einschlägigen EU-Rechts in Nordirland eine entscheidende Stimme haben. Im Gegensatz zum vorherigen Protokoll ist dieses Protokoll dauerhafter Natur und soll nicht durch spätere alternative Regelungen ersetzt werden.

Alle anderen Teile des am 14. November 2018 vereinbarten Austrittsabkommens bleiben inhaltlich unverändert. Das Austrittsabkommen bringt Rechtssicherheit, wo der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU Unsicherheit schafft. Dies betrifft die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, eine Regelung der finanziellen Fragen, einen Übergangszeitraum bis mindestens Ende 2020, Regeln zur Handhabung des Abkommens, Protokolle zu Gibraltar und Zypern sowie Bestimmungen zu einer Reihe anderer Fragen im Zusammenhang mit dem Austritt.

Die überarbeitete Politische Erklärung

Die wichtigste Änderung an der Politischen Erklärung betrifft die künftigen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich: Die britische Regierung hat sich für ein Freihandelsabkommen entschieden. In der Erklärung wird das Bestreben bekräftigt, ein Freihandelsabkommen ohne Zölle und Kontingente zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abzuschließen, und festgehalten, dass solide Verpflichtungen auf gleiche Wettbewerbsbedingungen einen offenen und fairen Wettbewerb gewährleisten und unfaire Wettbewerbsvorteile verhindern sollen.

Am 22. Oktober 2019 beschloss die Kommission auf Initiative der damaligen designierten Präsidentin von der Leyen, die bestehende Taskforce umzustrukturieren und eine neue Taskforce für die Beziehungen zum Vereinigten Königreich einzurichten. Michel Barnier wurde zum Leiter der Taskforce ernannt, die die Arbeit der Kommission in allen strategischen, operativen, rechtlichen und finanziellen Fragen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU koordinieren wird. Dieser Beschluss trat am 16. November 2019 in Kraft.

Die nächsten Schritte

Bevor das Austrittsabkommen in Kraft treten konnte, musste es von der EU und dem Vereinigten Königreich ratifiziert werden.

Nach dem Wahlergebnis im Vereinigten Königreich am 12. Dezember 2019 wurden die Ratifizierung und der Abschluss des Austrittsabkommens von beiden Seiten bis Ende Januar 2020 erwartet, so dass der Austritt des Vereinigten Königreichs am 1. Februar 2020 vollzogen werden kann.

Das Austrittsabkommen sieht einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020 vor. Er kann einmal um bis zu ein oder zwei Jahre verlängert werden. Eine solche Verlängerung muss jedoch vor dem 1. Juli 2020 im gegenseitigen Einvernehmen von der EU und dem Vereinigten Königreich beschlossen werden. Während dieses Zeitraums gilt das EU-Recht weiterhin für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich. Die EU wird das Vereinigte Königreich so behandeln, als wäre es ein Mitgliedstaat. Eine Ausnahme bildet die Mitwirkung in den EU-Organen und -Verwaltungsstrukturen.

Die EU war bereit, dem Rat ein Verhandlungsmandat für die künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich vorzulegen, nachdem dieses zu einem Nicht-EU-Land geworden ist. Die Kommission war auch bereit, die Verhandlungen unmittelbar nach Genehmigung des Mandats aufzunehmen.

Auf die Bürger zugehen

Die Europäische Bürgerinitiative

Im Jahr 2019 registrierte die Kommission 16 neue Bürgerinitiativen (mehr als doppelt so viele wie 2018) und damit genauso viele wie 2012, dem ersten Jahr, in dem diese Möglichkeit der Bürgerbeteiligung bestand.

Ein Großteil des Anstiegs ist auf die spezielle Kommunikationskampagne zurückzuführen, die im April 2018 gestartet wurde und mit der die Bürger durch Werbung in den sozialen Medien und gezielte Veranstaltungen in den Mitgliedstaaten für diese Möglichkeit der politischen Mitwirkung sensibilisiert werden sollten. Darüber hinaus fördert die im Mai 2018 als Diskussionsforum eingerichtete Online-Kooperationsplattform den Austausch bewährter Verfahren und bietet unabhängige Sachverständigen-Beratung in rechtlichen oder organisatorischen Fragen.

Am 17. April 2019 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf eine Reform der Europäischen Bürgerinitiative. Die neuen Vorschriften, die ab Januar 2020 gelten, sollen den Bürgern die Organisation und Unterstützung solcher Bürgerbegehren erleichtern. Bestandteil der Reform sind verbesserte Verfahren, mehr Hilfe und mehr Informationen für die Bürger sowie neue IT-Instrumente. Eine zentrale Anforderung mit hoher Priorität ist die Einrichtung eines zentralen Systems für die Online-Sammlung von Unterstützungsbekundungen, das von der Kommission verwaltet wird.

Eine neue Verordnung über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette wurde am 13. Juni 2019 förmlich angenommen. Der Text geht auf eine Europäische Bürgerinitiative zur EU-Politik auf dem Gebiet der Pestizide zurück.

Bürgerdialoge

Die Bürgerdialoge haben noch deutlicher gemacht, dass Populismus, Mythen und Fehlinformationen über Europa verringert werden können, wenn die EU ihren Bürgern näherkommt und erklärt, wie sie funktioniert und was sie tut. Die Dialoge haben es der Kommission ermöglicht, die Debatte über Europa einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und gezeigt, dass Veranstaltungen, bei denen die Menschen zu Wort kommen, immer stärker nachgefragt werden.

Eine der Prioritäten der Juncker-Kommission bestand darin, die Bürger anzuhören und in die Zukunftsgestaltung der EU einzubinden. Die Kommission hat seit Januar 2015 über 1 800 Bürgerdialoge in mehr als 600 Städten veranstaltet. Mehr als 212 000 Menschen aller Altersgruppen und Schichten nahmen zusammen mit dem Präsidenten und den Vizepräsidenten der Kommission, Kommissionsmitgliedern, Abgeordneten des Europäischen Parlaments, nationalen Politikern und EU-Beamten an diesen Veranstaltungen teil.

Diese Dialoge, die im Stil von Gemeindeversammlungen organisiert wurden, häufig mit nationalen und lokalen Partnern, waren ein wertvolles Kommunikationsinstrument, um ungefiltert und ohne Vermittler direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen. Die hierbei vorgetragenen Ansichten der Bürger sind in den politischen Entscheidungsprozess eingeflossen. Diese Form der Mitwirkung hat das Potenzial, in Zukunft noch wichtiger zu werden.

Vom Zuhören zum echten Engagement

Im Laufe der Jahre haben sich die Bürgerdialoge weiterentwickelt und die Debatten über die Zukunft Europas begleitet, die durch das Weißbuch vom März 2017 ausgelöst worden waren. Sie ergänzen die Bürgerkonsultationen in den Mitgliedstaaten. Die Dialoge haben sich auf neue Formate wie partizipative Bottom-up-Workshops, Online-Diskussionen und transnationale Dialoge in Grenzregionen ausgeweitet.

Karte der geografischen Verteilung der Bürgerdialoge im Zeitraum 2014 bis 2019

Seit dem Amtsantritt der Juncker-Kommission haben Bürgerdialoge in ganz Europa stattgefunden.

Die Debatten haben gezeigt, dass die Bürger an vorderster Front des Wandels stehen und viele Erwartungen an die Kreislaufwirtschaft und die digitale Wirtschaft sowie neue Wege der demokratischen Mitwirkung hegen. Die Menschen fordern politisches Handeln in Bereichen wie Klimawandel und Umweltschutz ein, erwarten aber auch, dass die EU ihr Wohlergehen, ihren Lebensstandard und ihre Altersversorgung garantiert. Die Bürgerinnen und Bürger sehen die EU auch als Garant ihrer landwirtschaftlichen und ländlichen Traditionen sowie ihrer europäischen Identität, Kultur und Werte.

Die Kommission wird weiterhin bestrebt sein, die Bürgerbeteiligung zu fördern, indem sie die Instrumente für eine engere Interaktion mit ihnen weiterentwickelt und die Einbeziehung ihrer Anliegen und Erwartungen in die Politikgestaltung verbessert. Die zwischen 2015 und 2019 gewonnenen Erfahrungen sollen als Ausgangspunkt für die Gestaltung der Konferenz über die Zukunft Europas dienen, die Ursula von der Leyen unter der politischen Priorität der Kommission „Ein neuer Schwung für die Demokratie in Europa“ angekündigt hat.

Ein Forum für sich weiterentwickelnde Debatten

Zu Beginn der Dialoge im Jahr 2015 erreichte der Zustrom von Flüchtlingen und Migranten in der EU seinen Höhepunkt. Dementsprechend war die Migration eines der heikelsten Themen. Im darauffolgenden Jahr dominierten die Besorgnis über die Zunahme von Terrorismus und Radikalisierung in Europa sowie das Interesse an den Auswirkungen des Brexit und den Beziehungen zur neuen Trump-Regierung in den Vereinigten Staaten. In den Jahren 2017 und 2018 konzentrierten sich die Bürgerdialoge zunehmend auf die Zukunft der EU, ein Thema, das auch 2019 – neben den Besorgnissen in Bezug auf Populismus, Euroskeptizismus, Falschmeldungen und Desinformation – dominierte. Auch das Thema digitaler Wandel, insbesondere künstliche Intelligenz, löste viele Debatten aus. Darüber hinaus waren Klima und Umwelt insbesondere bei jungen Menschen wichtige Themen.

Kinder in Schuluniform schwenken Flaggen der Europäischen Union in einem Park

Children participate in the Our Forests, Our Future conference tree-planting event to demonstrate the EU’s commitment to a sustainable forestry sector, Brussels, Belgium, 26 April 2019.

Vorbereitung auf die Zukunft

Im Jahr 2019 fanden in 27 Mitgliedstaaten 547 Bürgerdialoge statt, an denen mehr als 60 000 Menschen teilnahmen. Ihre Stellungnahmen und ihre Hoffnungen und Träume betreffend die Zukunft Europas bildeten die Grundlage für den informellen Gipfel der Staats- und Regierungschefs der EU-27 im Mai in Sibiu (Rumänien).

Die Schlussfolgerungen aus diesen Dialogen und Online-Konsultationen flossen in die Vorstellungen ein, die die Kommission in ihrem Dokument „Vorbereitungen für eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union in einer zunehmend unsicheren Welt“ präsentiert hat. Die Botschaft war klar: Wenn es Europa gut gehen soll, müssen die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.

Dieses Dokument, das durch das Feedback der Bürger und die Interaktion mit ihnen bereichert wurde, war der Beitrag der Kommission zur strategischen Agenda der EU für den Zeitraum 2019-2024, die im Juni angenommen wurde. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Die Zukunft Europas“. 

Europa vermitteln

Die wirksame Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern auf dem gesamten Kontinent ist eine einzigartige Herausforderung für die EU. Politik und Kommunikation sind zwei Seiten derselben Medaille. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission auf dem Gipfeltreffen in Sibiu am 9. Mai 2019 in ihrem Beitrag zur neuen strategischen Agenda der EU erstmals fünf Empfehlungen zur Kommunikation im Dienste der Menschen und der Demokratie ausgesprochen. Da die Verantwortung für die Kommunikation über die EU gleichermaßen bei allen EU-Organen und -Einrichtungen, den Mitgliedstaaten und den regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften liegt, wird in der ersten Empfehlung betont, dass mehr mit einer Stimme gesprochen werden muss, indem erläutert wird, was Entscheidungen und politische Maßnahmen für die Menschen bedeuten und welche greifbaren Ergebnisse von ihnen erwartet werden. Die zweite Empfehlung betrifft die Intensivierung der Bürgerbeteiligung in Bezug auf die Politik und die Themen der EU. Mit der dritten Empfehlung soll dafür gesorgt werden, dass die EU-Organe künftig enger zusammenarbeiten, wenn es um institutionelle Kommunikationskampagnen der EU auf der Grundlage gemeinsamer europäischer Werte geht. Ferner betont die Kommission die Notwendigkeit, die Kräfte zur Bekämpfung von Desinformation zu bündeln und die Öffentlichkeitsarbeit der EU auf Fakten zu stützen. Schließlich empfiehlt die Kommission, das Lehren und Lernen über die EU auf allen Bildungsebenen zu fördern.

Im Unterricht oder zu Hause spielerisch etwas über die EU lernen – das geht in der Lernecke, die im März 2019 von der Kommission eingerichtet wurde. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler von Primar- und Sekundarschulen.

Im Unterricht oder zu Hause spielerisch etwas über die EU lernen – das geht in der Lernecke, die im März 2019 von der Kommission eingerichtet wurde. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler von Primar- und Sekundarschulen.

Die EU in meiner Region

Im Laufe des Monats Mai besuchten rund eine halbe Million Bürger mehr als 2 000 Projekte im Rahmen der Kampagne „Die EU in meiner Region“. Damit sollten die Bürgerinnen und Bürger auf Projekte in ihrer Nähe aufmerksam gemacht werden, die von der EU finanziert werden. Die Kampagne wird gemeinsam von den Regionen und der Kommission konzipiert und durchgeführt.

Bürgerworkshops: Bürgerbeteiligung an der Basis

2017 führte die Kommission eine neue Art von Veranstaltung ein: partizipative Bürgerworkshops. Während dieser Workshops diskutierten die Bürger, was für sie wichtig ist, unterbreiteten Vorschläge mit ihren Vorstellungen von der Zukunft Europas und erörterten diese Ideen dann mit einem Entscheidungsträger der EU. Diese Workshops haben sich als sinnvolle Möglichkeit erwiesen, die Standpunkte der Bürgerinnen und Bürger zu bestimmten Themen herauszufinden und ihnen gleichzeitig die Kontrolle über das Gespräch zu geben. 2019 wurden insgesamt acht Workshops zur Zukunft Europas in Belgien, Italien, Zypern, Ungarn, Polen und Finnland veranstaltet. Sie ließen erkennen, in welchen Bereichen Maßnahmen auf europäischer Ebene nach Ansicht der Bürger etwas bewirken könnten.

Diskussionsveranstaltungen zu Themen im Zusammenhang mit den Wahlen zum Europäischen Parlament

2018 und Anfang 2019 waren auch die Wahlen zum Europäischen Parlament häufig Gegenstand der Dialoge. Die Menschen waren besorgt über die Zunahme des Populismus und der Europaskepsis in mehreren Mitgliedstaaten, und viele äußerten sich besorgt über den gezielten Einsatz von Desinformation. Dabei wurden auch folgende Themen erörtert: mögliche Gegenmaßnahmen Europas gegen Desinformationskampagnen, die potenziellen Destabilisierungseffekte der Beeinflussung wichtiger Wahlen durch ausländische Mächte, die Meinungsfreiheit und die Möglichkeiten zur Unterscheidung zwischen zuverlässigen und unzuverlässigen Informationsquellen.

Ein Jahr jugendlichen Aufbruchs

Bei vielen Dialogen im Laufe des Jahres 2019 brachten junge Menschen ihre Besorgnis über den Stand der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten zum Ausdruck, und einige Teilnehmer wollten wissen, was die EU tun kann, um die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. In manchen Ländern gab es auch starke Bedenken hinsichtlich der Korruption.

Die Teilnehmer forderten sowohl die europäische als auch die nationale Politik auf, die Umwelt weiterhin aktiv zu schützen, den Klimawandel zu bekämpfen und sauberere Energien aus europäischen Quellen zu nutzen.

Verschiedene Aufnahmen von Menschen, die zuhören und sich an Diskussionen beteiligen

The Young Citizens’ Dialogue event during the Sibiu summit, Sibiu, Romania, 9 May 2019.

Ferner erwarteten sie von der EU, den Übergang zu einer nachhaltigeren Gesellschaft zu gestalten und zu erleichtern und Verhaltensänderungen in Bereichen wie Kreislaufwirtschaft, Lebensmittelverschwendung und Verringerung von Kunststoffen zu fördern.

In vielen Bürgerdialogen wurden Fragen im Zusammenhang mit dem anhaltenden geschlechtsspezifischen Lohngefälle und der Notwendigkeit aufgeworfen, EU-Maßnahmen zur Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter in Entscheidungspositionen zu ergreifen. Darüber hinaus wurden auch Appelle für ein sozialeres Europa, u. a. durch Aufstockung des EU-Haushalts für Soziales, und einen Abbau der Ungleichheiten in und zwischen den Mitgliedstaaten geäußert.

Am 8. Mai fand in Sibiu ein Bürgerdialog mit jungen Menschen zum Thema „Die Zukunft Europas gemeinsam gestalten“ statt. Dabei kamen im Vorfeld des Gipfeltreffens vom 9. Mai mehr als 300 junge Menschen aus ganz Europa im Alter von 18 bis 25 Jahren zusammen, um mit den Staats- und Regierungschefs der EU über die Zukunft Europas zu diskutieren. Der Gedanken- und Meinungsaustausch kreiste um fünf zentrale Themen: Engagement, Demokratie, Gerechtigkeit, digitales Europa und Klimawandel. In Bezug auf die Zukunft der EU forderten sie mehr Einfluss auf die Politikgestaltung, insbesondere angesichts der jüngsten Zunahme des politischen Engagements Jugendlicher im Zusammenhang mit der Klimakrise.

Blick in die Zukunft

In diesem Bericht werden die zahlreichen Tätigkeiten der EU im Jahr 2019 bilanziert und die Herausforderungen beschrieben, mit denen die EU konfrontiert ist. Neue Persönlichkeiten haben die Verantwortung übernommen, und da sich die Bürgerinnen und Bürger immer intensiver am demokratischen Leben in Europa beteiligen, ist die EU gut gerüstet, um diese Herausforderungen mit Zuversicht anzugehen.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts (im Frühjahr 2020) wird die EU bereits mit voller Kraft daran arbeiten, den europäischen Grünen Deal Gestalt werden zu lassen, Europa für das digitale Zeitalter zu rüsten, soziale Gerechtigkeit und Wohlstand in einer für die Menschen funktionierenden Wirtschaft zu fördern und die Konferenz über die Zukunft Europas vorzubereiten. Dies sind nur einige der Prioritäten und Initiativen, die sich im Gesamtbericht 2020 wiederfinden werden.

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Informationen zum EU-Recht, darunter alle EU-Rechtsvorschriften seit 1952 in sämtlichen Amtssprachen, finden Sie in EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu

Zu dieser Veröffentlichung

Die EU im Jahr 2019 – Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union

Europäische Kommission
Generaldirektion Kommunikation
Redaktionelle Dienste und Gezielte Kommunikation
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

Die EU im Jahr 2019 – Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union
wurde von der Europäischen Kommission am 19. Februar 2020 unter der Nummer C(2020) 860 angenommen.

Identifikatoren

Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union

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EPUB ISBN 978-92-76-14729-9 ISSN 1977-3412 doi:10.2775/255066 NA-AD-20-001-DE-E
HTML ISBN 978-92-76-14757-2 ISSN 1977-3412 doi:10.2775/262634 NA-AD-20-001-DE-Q

Das Wichtigste im Überblick

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Auf dem Deckblatt

  1. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, stellt den europäischen Grünen Deal auf der Tagung des Europäischen Rates vor. Brüssel (Belgien), 12. Dezember 2019 (© Europäische Union, 2019)
  2. Die Staats- und Regierungschefs der EU-27 treffen sich zu einer informellen Tagung des Europäischen Rates, um über die Zukunft der Europäischen Union zu beraten. Sibiu (Rumänien), 9. Mai 2019 (© Europäische Union, 2019)
  3. DiscoverEU-Reisende auf dem ersten DiscoverEU-Treffen, Nimwegen (Niederlande), 12. Juli 2019 (© Europäische Union, 2019)
  4. Im Rahmen der Europäischen Woche des Sports findet vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Hauptsitz der Europäischen Kommission, ein Rugby-Spiel für junge Menschen statt. Brüssel (Belgien), 23. September 2019 (© Europäische Union, 2019)
  5. Die vier neuen Führungsspitzen der Organe der Europäischen Union: Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank, David Sassoli, Präsident des Europäischen Parlaments, Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, und Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, Brüssel (Belgien), 1. Dezember 2019 (© Europäische Union, 2019)
  6. Eine Installation im Bahnhof Bruxelles-Luxembourg wirbt für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Ziel der Kampagne „Diesmal wähle ich“ ist es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Brüssel (Belgien), 24. Mai 2019 (© Europäische Union, 2019)
  7. Anlässlich der Konferenz „Unsere Wälder, unsere Zukunft“ nehmen Kinder an einer Baumpflanzaktion teil, mit der das Engagement der EU für nachhaltige Forstwirtschaft unterstrichen werden soll. Brüssel (Belgien), 26. April 2019 (© Europäische Union, 2019)
  8. Antonio Tajani (links), ehemaliger Präsident des Europäischen Parlaments, mit seinem Amtsnachfolger David Sassoli (© Europäische Union, 2019)
  9. Charles Michel (links), derzeitiger Präsident des Europäischen Rates, mit seinem Amtsvorgänger Donald Tusk (© Europäische Union, 2019)
  10. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, und ihr Amtsvorgänger Jean-Claude Juncker enthüllen im Berlaymont-Gebäude, dem Hauptsitz der Europäischen Kommission, das Juncker-Porträt in der Galerie der Kommissionspräsidenten. Brüssel (Belgien), 3. Dezember 2019 (© Europäische Union, 2019)
  11. Katastrophenschutzhelfer der EU bei einem Einsatztreffen mit den albanischen Kommunalbehörden nach einem Erdbeben der Stärke 6,4, auf das Nachbeben folgten. Kruja (Albanien), 4. Dezember 2019 (© Europäische Union, 2019)

Die EU im Jahr 2018