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Document 32019R0779R(03)

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 der Kommission vom 16. Mai 2019 mit Durchführungsbestimmungen für ein System zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständigen Stellen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 445/2011 der Kommission (Amtsblatt der Europäischen Union L 139 I vom 27. Mai 2019)

C/2022/416

OJ L 18, 27.1.2022, p. 132–133 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/779/corrigendum/2022-01-27/oj

27.1.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 18/132


Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 der Kommission vom 16. Mai 2019 mit Durchführungsbestimmungen für ein System zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständigen Stellen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 445/2011 der Kommission

( Amtsblatt der Europäischen Union L 139 I vom 27. Mai 2019 )

Seite 375, Anhang II Abschnitt II Nummer 2 Buchstabe c:

Anstatt:

„c)

Verwaltung etwaiger im Rahmen der Instandhaltung vorgenommener Ersetzungen;“

muss es heißen:

„c)

Verwaltung von jedem Austausch, der im Zuge von Instandhaltungsarbeiten vorgenommen wird;“.

Seite 375, Anhang II Abschnitt II Nummer 2 Buchstabe d:

Anstatt:

„d)

Ermittlung der Notwendigkeit einer Risikobewertung hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der betreffenden Ersetzung auf die Sicherheit des Eisenbahnsystems durch Anwendung der gemeinsamen Sicherheitsmethoden im Zusammenhang mit der Evaluierung und Bewertung von Risiken nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2016/798;“

muss es heißen:

„d)

Ermittlung der Notwendigkeit einer Risikobewertung hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der betreffenden Änderung auf die Sicherheit des Eisenbahnsystems durch Anwendung der gemeinsamen Sicherheitsmethoden im Zusammenhang mit der Evaluierung und Bewertung von Risiken nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2016/798;“.

Seite 376, Anhang II Abschnitt II Nummer 6 Buchstabe b:

Anstatt:

„b)

technische Disziplinen, die für die Verwaltung der Erstellung und der Änderungen der Instandhaltungsakte und für die Entwicklung, Zertifizierung, Validierung und Genehmigung von Ersetzungen im Rahmen der Instandhaltung erforderlich sind;“

muss es heißen:

„b)

technische Disziplinen, die für die Verwaltung der Erstellung und der Änderungen der Instandhaltungsakte und für die Entwicklung, Bewertung, Validierung und Genehmigung des Austauschs im Zuge von Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind;“.

Seite 376, Anhang II Abschnitt II Nummer 7 Buchstabe a:

Anstatt:

„a)

Unterlagen bezüglich der Entwicklung, Bewertung, Validierung und Genehmigung einer im Rahmen der Instandhaltung vorgenommenen Ersetzung;“

muss es heißen:

„a)

Unterlagen bezüglich der Entwicklung, Bewertung, Validierung und Genehmigung eines im Zuge von Instandhaltungsarbeiten vorgenommenen Austauschs;“.

Seite 389, Anhang V Nummer 1:

Anstatt:

„1.

Die für die Instandhaltung zuständige Stelle erstellt einen Bericht, dessen Berichtszeitraum zwei Monate vor der letzten Überwachung beginnt und zwei Monate nach der folgenden planmäßigen Überwachung endet.“

muss es heißen:

„1.

Die für die Instandhaltung zuständige Stelle erstellt einen Bericht, dessen Berichtszeitraum zwei Monate vor der letzten Überwachung beginnt und zwei Monate vor der folgenden planmäßigen Überwachung endet.“

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