Grundsätze
Der europäische Rechtsdatenraum ist einer der gemeinsamen europäischen Datenräume, mit denen das Potenzial von Daten im Interesse der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft genutzt werden soll, wie in der Europäischen Datenstrategie vom Februar 2020 dargelegt.
Im Einklang mit den Prioritäten der europäischen Datenstrategie für die gemeinsamen europäischen Datenräume für öffentliche Verwaltungen soll der europäische Rechtsdatenraum EU-weit leicht zugängliche, wiederverwendbare und interoperable Daten im Bereich der Rechtsvorschriften und der Rechtsprechung liefern.
Diese Daten können für die Entscheidungsfindung, Forschung und Entwicklung innovativer Rechtsinstrumente verwendet werden. Vom Rechtsdatenraum profitieren öffentliche Verwaltungen und Angehörige der Rechtsberufe genauso wie die Gesellschaft im Allgemeinen.